20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband
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Andere Verfahren wie BASIS, PERSYS, BESA, CBS und weitere (vgl. Anhang) wurden ebenfalls<br />
diskutiert, zum Teil auch praktisch erprobt, erlangten jedoch nicht annähernd die<br />
Bedeutung und den Entwicklungsstand wie das Verfahren PLAISIR. Darüber hinaus machte<br />
sich mit dem Scheitern von PLAISIR eine gewisse Ernüchterung breit, die Diskussionen und<br />
Bemühungen um ein <strong>Personalbemessung</strong>ssystem verloren an Dynamik.<br />
Hinzu kam eine weitere, bis heute anhaltende Entwicklung: Trotz weiter ansteigender Nachfrage<br />
nach vollstationären Plätzen (vgl. Statistisches Bundesamt 2009) entstanden vielerorts<br />
Kapazitäten, die die Nachfrage überstiegen. Die Konsequenz bestand in einer Verschärfung<br />
des Wettbewerbs zwischen den Einrichtungen, der vorrangig über die von Bewohnern und<br />
Angehörigen zu zahlenden Preise geführt wurde. Auch deshalb scheint das Interesse an<br />
einem <strong>Personalbemessung</strong>ssystem etwas nachgelassen zu haben, denn um sich im Preiswettbewerb<br />
im regionalen Versorgungssystem behaupten zu können, benötigen die Einrichtungen<br />
Flexibilität bei der Festlegung der Pflegesätze. Diese Flexibilität würde durch ein Verfahren<br />
der <strong>Personalbemessung</strong> begrenzt (vgl. Kapitel 4.1).<br />
So fand man bis heute keine überzeugende Alternative zu den Richtwerten für die Personalausstattung,<br />
die sich auf die Pflegestufensystematik stützen. Die Notwendigkeit eines methodisch<br />
und inhaltlich tragfähigen <strong>Personalbemessung</strong>ssystems wird zwar nach wie vor<br />
gesehen. Außerhalb der Aktivitäten rund um das NRW-Projekt Referenzmodelle scheinen<br />
derzeit jedoch keine Entwicklungen zu existieren, von denen in absehbarer Zeit ein rationales<br />
System der <strong>Personalbemessung</strong> erwartet werden könnte.<br />
2.2 Neue Anforderungen durch einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff<br />
Die Entwicklung eines neuen <strong>Personalbemessung</strong>ssystems könnte allerdings durch einen<br />
neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und dementsprechend eine neue Stufensystematik zur<br />
Erfassung des Grads der Pflegebedürftigkeit rasch zu einer dringenden Notwendigkeit werden.<br />
Im November 2006 hatte das Bundesministerium für Gesundheit einen Beirat einberufen, um<br />
eine Empfehlung zur Revision des Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu erarbeiten. Parallel dazu<br />
wurde die Entwicklung eines neuen Begutachtungsinstruments eingeleitet. Ein Prototyp dieses<br />
neuen Instruments das neue Begutachtungsassessment (NBA), das gemeinsam vom<br />
Bielefelder Institut für Pflegewissenschaft und dem MDK Westfalen-Lippe entwickelt wurde<br />
(Wingenfeld et al. 2008a/b) ist im März 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt und danach einer<br />
umfangreichen praktischen Erprobung unterzogen worden. Sowohl die methodische Güte als<br />
auch die Praktikabilität des Instruments wurde auf der Grundlage dieser Erprobung sehr positiv<br />
beurteilt (Windeler et al. 2008).<br />
Denn die vorliegenden Vorschläge gehen von einem erweiterten Verständnis von Pflegebedürftigkeit<br />
aus. Pflegebedürftigkeit ist in diesem Verständnis dann gegeben, wenn ein<br />
Mensch nicht über die Fähigkeit, das Wissen oder die Willenskraft verfügt, um körperliche<br />
oder psychische Beeinträchtigungen, gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen<br />
selbständig zu kompensieren bzw. zu bewältigen (Wingenfeld et al. 2007). Nicht die Er-<br />
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