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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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Andere Verfahren wie BASIS, PERSYS, BESA, CBS und weitere (vgl. Anhang) wurden ebenfalls<br />

diskutiert, zum Teil auch praktisch erprobt, erlangten jedoch nicht annähernd die<br />

Bedeutung und den Entwicklungsstand wie das Verfahren PLAISIR. Darüber hinaus machte<br />

sich mit dem Scheitern von PLAISIR eine gewisse Ernüchterung breit, die Diskussionen und<br />

Bemühungen um ein <strong>Personalbemessung</strong>ssystem verloren an Dynamik.<br />

Hinzu kam eine weitere, bis heute anhaltende Entwicklung: Trotz weiter ansteigender Nachfrage<br />

nach vollstationären Plätzen (vgl. Statistisches Bundesamt 2009) entstanden vielerorts<br />

Kapazitäten, die die Nachfrage überstiegen. Die Konsequenz bestand in einer Verschärfung<br />

des Wettbewerbs zwischen den Einrichtungen, der vorrangig über die von Bewohnern und<br />

Angehörigen zu zahlenden Preise geführt wurde. Auch deshalb scheint das Interesse an<br />

einem <strong>Personalbemessung</strong>ssystem etwas nachgelassen zu haben, denn um sich im Preiswettbewerb<br />

im regionalen Versorgungssystem behaupten zu können, benötigen die Einrichtungen<br />

Flexibilität bei der Festlegung der Pflegesätze. Diese Flexibilität würde durch ein Verfahren<br />

der <strong>Personalbemessung</strong> begrenzt (vgl. Kapitel 4.1).<br />

So fand man bis heute keine überzeugende Alternative zu den Richtwerten für die Personalausstattung,<br />

die sich auf die Pflegestufensystematik stützen. Die Notwendigkeit eines methodisch<br />

und inhaltlich tragfähigen <strong>Personalbemessung</strong>ssystems wird zwar nach wie vor<br />

gesehen. Außerhalb der Aktivitäten rund um das NRW-Projekt Referenzmodelle scheinen<br />

derzeit jedoch keine Entwicklungen zu existieren, von denen in absehbarer Zeit ein rationales<br />

System der <strong>Personalbemessung</strong> erwartet werden könnte.<br />

2.2 Neue Anforderungen durch einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff<br />

Die Entwicklung eines neuen <strong>Personalbemessung</strong>ssystems könnte allerdings durch einen<br />

neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und dementsprechend eine neue Stufensystematik zur<br />

Erfassung des Grads der Pflegebedürftigkeit rasch zu einer dringenden Notwendigkeit werden.<br />

Im November 2006 hatte das Bundesministerium für Gesundheit einen Beirat einberufen, um<br />

eine Empfehlung zur Revision des Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu erarbeiten. Parallel dazu<br />

wurde die Entwicklung eines neuen Begutachtungsinstruments eingeleitet. Ein Prototyp dieses<br />

neuen Instruments das neue Begutachtungsassessment (NBA), das gemeinsam vom<br />

Bielefelder Institut für Pflegewissenschaft und dem MDK Westfalen-Lippe entwickelt wurde<br />

(Wingenfeld et al. 2008a/b) ist im März 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt und danach einer<br />

umfangreichen praktischen Erprobung unterzogen worden. Sowohl die methodische Güte als<br />

auch die Praktikabilität des Instruments wurde auf der Grundlage dieser Erprobung sehr positiv<br />

beurteilt (Windeler et al. 2008).<br />

Denn die vorliegenden Vorschläge gehen von einem erweiterten Verständnis von Pflegebedürftigkeit<br />

aus. Pflegebedürftigkeit ist in diesem Verständnis dann gegeben, wenn ein<br />

Mensch nicht über die Fähigkeit, das Wissen oder die Willenskraft verfügt, um körperliche<br />

oder psychische Beeinträchtigungen, gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen<br />

selbständig zu kompensieren bzw. zu bewältigen (Wingenfeld et al. 2007). Nicht die Er-<br />

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