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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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schiedliche Zeitbezüge zugrunde gelegt werden, beispielsweise 10, 12, 14, 16 oder 24 Stunden.<br />

Das Einstufungsschema für die Allgemeine Pflege in der Geriatrie und Langzeitversorgung<br />

beinhaltet die Pflegestufen A1 (selbständig), A2 (teilselbständig) und A3 (unselbständig) mit<br />

den Bedürfnisbereichen: Körperpflege, Ernähung, Ausscheidung sowie Bewegung und Lagern.<br />

Für die Zuordnung in eine Pflegestufe der Allgemeinen Pflege (A1-A3) müssen mindestens<br />

zwei unterschiedliche Bedürfnisbereiche der gleichen Pflegestufe zutreffend sein.<br />

Das Einstufungsschema für die Spezielle Pflege beinhaltet die Pflegestufen S1 Grundleistungen,<br />

S2 Erweiterte Leistungen und S3 Besondere Leistungen mit den Bereichen: Leistungen<br />

im Zusammenhang mit Operationen, invasiven Maßnahmen, akuten Krankheitsphasen,<br />

medikamentöser Versorgung und Wund- und Heilbehandlung. Die Zuordnung zu einer Pflegestufe<br />

der Speziellen Pflege (S1-S3) ist abhängig von den Einordnungsmerkmalen beispielesweise<br />

der Häufigkeit der durchgeführten Maßnahme in 24 Std., Anzahl der ermittelten<br />

Parameter 36 . Für die Zuordnung in eine Pflegestufe der speziellen Pflege reicht ein Einordnungsmerkmal<br />

aus.<br />

Die Aufwendungen für die Organisation patientenferner Tätigkeiten und Leistungen, bezogen<br />

auf die Gestaltung des Alltags, sind im Betreuungsgrundwert (BGW) enthalten, dieser beträgt<br />

pro Patient und Tag 25 Minuten.<br />

Die Aufnahme (von außen), Verlegung, Entlassung und Versorgung Verstorbener sind Leistungen,<br />

die mit dem Fallwert (FW) abgedeckt werden. Der Fallwert beträgt 70 Minuten pro<br />

Patient und Aufnahme. Der Erstkontakt außerhalb der Einrichtung (Geriatrisches Assessment<br />

extern) vor dem Einzug kann bei Erfüllung nicht näher beschriebene Rahmenbedingungen<br />

mit einem fallbezogenen Zuschlagswert von 200 Minuten belegt werden. Der besondere<br />

Betreuungs- und Versorgungsaufwand, d.h. über die Regelversorgung hinausgehende<br />

pflegetherapeutische Leistungen beispielweise für Patienten mit einem apallischen Syndrom<br />

oder im Bereich der Langzeitbeatmung werden durch einen patientenbezogenen Zuschlagswert<br />

(PZW) pro Tag hinzugerechnet. Die Zuschlagswerte liegen bei 40-80 Minuten pro Pflegetag<br />

oder können in einem Pauschalzeitwert pro Station und Berechnungsperiode erfolgen.<br />

Die PPR-GL ist in österreichischen Altenpflegeinrichtungen weit verbreitet, nähere Angaben<br />

zum erforderlichen Zeitaufwand werden nicht gemacht.<br />

Literatur<br />

Dorfmeister, G. (2004): Personalplanung für stationäre Alten- und Langzeitpflegebereiche. Verfügbar unter:<br />

http://www.oegkv.at/uploads/media/dorfmeister-guenter05-2004.pdf, abgerufen am 28.05.2009.<br />

Dorfmeister, G. (2008): Personalmanagement. Verfügbar unter:<br />

http://file1.npage.de/001700/35/download/personalmanagement.pdf, abgerufen am 01.06.09<br />

Thür, G. (Hg.) (2004): Professionelle Altenpflege. Ein praxisorientiertes Handbuch. Wien, New York Springer<br />

36 Parameter: Blutdruck, Temperatur, Atmung, Blutzucker etc.<br />

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