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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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stationären pflegerischen Versorgung und damit als Maßstab für den Personalbedarf in Frage<br />

1 .<br />

Mangels Alternativen blieben die Pflegestufen jedoch bis heute der zentrale Bezugspunkt. Im<br />

Rahmen von Pflegesatzverhandlungen werden Richtgrößen zugrunde gelegt, die je Pflegestufe<br />

eine Betreuungsrelation angeben (oder eine Marge, innerhalb derer sich die Festlegung<br />

einer Betreuungsrelation bei den Vergütungsverhandlungen bewegen soll). Diese<br />

Richtgrößen sind je nach Bundesland anders dimensioniert, sie liegen beispielsweise im<br />

Falle der Pflegestufe II innerhalb einer Spanne von 1 : 4,0 bis 1 : 2,2 (Vollzeitkraft : Anzahl<br />

Bewohner). Woraus die jeweiligen Personalschlüssel abgeleitet werden, ist allerdings nicht<br />

ersichtlich. Sie sind vor allem als allgemeine Erfahrungswerte und Ergebnis von Verhandlungen<br />

anzusehen.<br />

Im Laufe der Jahre wurden verschiedene andere Methoden zur Ermittlung des Personalbedarfs<br />

geprüft und zum Teil auch empirisch getestet. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang<br />

vor allem auf das aus Kanada stammende Verfahren Planification Informatisée des<br />

Soins Infirmiers Requis PLAISIR (EROS 1997). Nach einer umfangreichen bundesweiten<br />

Erprobung scheiterte die Einführung des Verfahrens daran, dass man sich über die Konditionen<br />

für eine Lizenz zur Nutzung von PLAISIR nicht einigen konnte (die Rechte an dem Verfahren<br />

lagen bei einem kanadischen Unternehmen). PLAISIR wurde von Wissenschaftlern<br />

und anderen Experten allerdings eher skeptisch bewertet. Deren Kritik konzentrierte sich auf<br />

folgende Punkte (vgl. dazu KDA 2000):<br />

Krankenhauslastigkeit der Bedarfskategorien<br />

zu geringe Berücksichtigung psychischer und sozialer Problemlagen<br />

Intransparenz der <strong>Bewertung</strong>ssystematik und der Ableitung von Zeitwerten<br />

Abhängigkeit von einer kanadischen Organisation<br />

hoher Personalaufwand beim Einsatz des Verfahrens.<br />

Die mangelnde Transparenz in der Frage, auf welchem Weg und auf welchen Annahmen die<br />

Bedarfsermittlung mit PLAISIR beruhte, wog vor allem deshalb schwer, weil die Ergebnisse<br />

dadurch nicht zu bewerten waren. Bei der Erprobung des Verfahrens zeigte sich nämlich,<br />

dass die ermittelten Bedarfsgrößen regelmäßig erheblich über der tatsächlichen Personalausstattung<br />

der Einrichtungen lagen. Inwieweit damit nun tatsächlich der Leistungsbedarf in<br />

einer Einrichtung abgebildet war, ließ sich aufgrund der Intransparenz nicht beurteilen.<br />

1 Es gibt weitere Schwachstellen der Pflegestufensystematik, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung<br />

sind, hier aber nicht näher dargestellt werden sollen (vgl. Wingenfeld et al. 2007). Dazu gehört<br />

insbesondere die Frage nach der zeitlichen Bemessung von Bedarf in Bereichen, in denen Hilfe<br />

in Form von Anleitung, Beaufsichtigung oder teilweiser Übernahme von Verrichtungen durch die Pflegeperson<br />

erforderlich ist. Die in der Begutachtungsanleitung aufgeführten Zeitkorridore, die der Gutachter<br />

als Orientierungshilfe bei der Ermittlung von Pflegezeiten nutzen soll, beziehen sich allein auf<br />

die Form der vollständigen Übernahme von Verrichtungen. Bei allen anderen Bedarfslagen entsteht<br />

ein kaum lösbares Problem, denn der Gutachter muss die bei einem Heimbewohner erforderlichen<br />

Pflegezeiten dann ohne jegliche Orientierungshilfe schätzen, noch dazu unter Bezugnahme auf eine<br />

fiktive Pflegesituation (häusliche Umgebung, Pflege durch Angehörige oder andere Personen, die<br />

nicht zur Pflege ausgebildet sind).<br />

6

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