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20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband

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2. Ausgangslage<br />

2.1 Diskussion und Entwicklung von Methoden der <strong>Personalbemessung</strong> in<br />

Deutschland<br />

Mit der Einführung der Pflegeversicherung begann eine intensive Diskussion um Kriterien<br />

und Methoden, anhand derer die notwendige Personalausstattung vollstationärer Pflegeeinrichtungen<br />

zukünftig ermittelt werden sollte. Die neuen Pflegestufen boten hierzu keine guten<br />

Voraussetzungen, denn in ihnen kommt nur ein Teil des Bedarfs des Bewohners der Bedarf<br />

an Unterstützung bei der Durchführung von Alltagsverrichtungen zum Ausdruck. Andere<br />

Aspekte des Bedarfs wie Hilfen beim Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen<br />

oder der gesamte Bereich der psychosozialen Unterstützung bleiben bei der<br />

Ermittlung einer Pflegestufe weitgehend unberücksichtigt. Diese Aspekte sind jedoch gerade<br />

bei Heimbewohnern von Bedeutung, weil diese Personengruppe noch mehr als die Gruppe<br />

der Pflegebedürftigen in der häuslichen Versorgung von komplexen Gesundheitsstörungen<br />

(Multimorbidität) und psychischen Problemlagen betroffen ist (Wingenfeld 2008). An empirischen<br />

Studien lässt sich dementsprechend ablesen, dass bei manchen Bewohnergruppen<br />

ein Missverhältnis zwischen der Pflegestufe und dem Zeitaufwand existiert, der für diese<br />

Bedarfsaspekte zu veranschlagen ist (Wingenfeld/Schnabel 2002: 101ff).<br />

Die Pflegestufen beruhen zudem auf einer Bedarfseinschätzung, die auf die von Pflegepersonen<br />

ohne Berufsausbildung benötigte Pflegezeit Bezug nimmt (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Es ist<br />

jedoch sehr fraglich, ob diese Laienpflegezeit mit den Zeiten beruflicher Pflege vergleichbar<br />

ist. Der Gesetzgeber hat dies bei der Einführung der Pflegeversicherung explizit verneint.<br />

Anderenfalls könnten die bei der Begutachtung festgestellten Pflegezeiten unmittelbar in<br />

erforderliche Personalressourcen umgerechnet werden. Die tatsächlichen Pflegezeiten weichen<br />

jedoch in erheblichem Maße von den im SGB XI genannten Zeitmargen, nach denen<br />

die einzelnen Pflegestufen unterschieden werden, ab. In der nordrhein-westfälischen Studie<br />

Pflegebedarf und Leistungsstruktur in vollstationären Pflegeeinrichtungen wurde beispielsweise<br />

bei Bewohnern mit der Pflegestufe III für den Bereich Hilfen bei Alltagsverrichtungen<br />

ein durchschnittlicher Zeitaufwand von 87 Minuten je Bewohner und Tag ermittelt. Bei der<br />

Begutachtung nach dem SGB XI wird die Pflegestufe III jedoch erst dann zugeordnet, wenn<br />

sich der Bedarf an Laienpflegezeit mindestens auf 240 Minuten im Tagesdurchschnitt beläuft.<br />

Selbst wenn man alle anderen Leistungsbereiche (Behandlungspflege, psychosoziale<br />

Unterstützung, indirekte Leistungen) mitberücksichtigt, liegt der mittlere Zeitaufwand mit rund<br />

158 Minuten im Tagesdurchschnitt noch weit unterhalb des Schwellenwertes, den das SGB<br />

XI für die Pflege durch Personen ohne Berufsausbildung ansetzt.<br />

Allein diese beiden Eigenschaften der heutigen Pflegestufensystematik die Begrenzung auf<br />

den Bedarf an Hilfen bei Alltagsverrichtungen und der Maßstab Laienpflegezeit stellen die<br />

Verwendung der Pflegestufen für die Ermittlung des notwendigen Zeitaufwands in der voll-<br />

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