20110804_Bewertung Personalbemessung - GKV-Spitzenverband
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1. Einleitung<br />
Schon kurze Zeit nach Einführung der Pflegeversicherung begann in Deutschland eine intensive<br />
Diskussion um die Frage, mit welchen Methoden der Personalbedarf in stationären<br />
Pflegeeinrichtungen unter den neuen sozialrechtlichen Voraussetzungen ermittelt werden<br />
kann. Die mit dem SGB XI eingeführte Pflegestufensystematik bot hierzu keine optimale<br />
Grundlage, unter anderem weil sich in den Pflegestufen nur ein Teil der Beeinträchtigungen<br />
pflegebedürftiger Menschen widerspiegelt.<br />
Es gelang allerdings bis heute nicht, ein methodisch überzeugendes, allgemein akzeptiertes<br />
Verfahren der <strong>Personalbemessung</strong> für die vollstationäre pflegerische Versorgung zu entwickeln<br />
oder bereits vorhandene Lösungen aus anderen Ländern zu adaptieren. Am Weitesten<br />
kam man mit dem aus Kanada stammenden Verfahren PLAISIR, das allerdings im Hinblick<br />
auf Fachlichkeit und Transparenz stark umstritten war und dessen Einführung an ungelösten<br />
Problemen im Rahmen von Lizenzverhandlungen scheiterte. Deshalb ist das Pflegestufensystem<br />
noch immer das Bezugssystem, das bei der Einschätzung des Personalbedarfs bei<br />
Vergütungsverhandlungen zugrunde gelegt wird. Üblicherweise finden Personalanhaltszahlen<br />
Verwendung, die dazu dienen, den einzelnen Pflegestufen eine Betreuungsrelation zuzuordnen.<br />
Das nach § 8 Abs. 3 SGB XI geförderte Projekt Grundlagen der <strong>Personalbemessung</strong> in vollstationären<br />
Pflegeeinrichtungen auf der Basis des Bedarfsklassifikationssystems der Referenzmodelle<br />
(im Folgenden kurz: Grundlagen der <strong>Personalbemessung</strong> ) stellt einen neuen<br />
Versuch dar, geeignete Methoden zur Ermittlung des Personalbedarfs verfügbar zu machen.<br />
Das Projekt stützte sich auf Vorarbeiten aus dem Projekt Referenzmodelle zur Förderung<br />
der qualitätsgesicherten Weiterentwicklung der vollstationären Pflege (Referenzmodelle ,<br />
2004 2006) sowie auf Vorarbeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung eines neuen<br />
Begutachtungsverfahrens für die Pflegeversicherung. Die Durchführung erfolgte in Zusammenarbeit<br />
zwischen dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen (DW,<br />
Projektträger) und dem Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW).<br />
Im Rahmen des Projekts Referenzmodelle , das damals ebenfalls in Trägerschaft des DW<br />
durchgeführt wurde, hatte das IPW in Abstimmung mit den insgesamt 20 beteiligten Referenzeinrichtungen<br />
mehrere Konzepte entwickelt, die der Sicherstellung und Weiterentwicklung<br />
der Lebens- und Versorgungsqualität dienen (Wingenfeld et al. 2007a). Ergänzend zu<br />
diesen Konzepten wurde ein Bedarfsklassifikationssystem entworfen, das anhand bestimmter<br />
Merkmale der Pflegebedürftigkeit eine Zuordnung von Heimbewohnern zu Fallgruppen<br />
und damit eine Abschätzung des notwendigen Leistungsumfangs ermöglicht (im Folgenden<br />
kurz: Bedarfsklassifikationssystem Referenzmodelle BKSR). Dieses System vermeidet<br />
fachliche Verkürzungen, die mit den heutigen Kriterien zur Ermittlung von Pflegestufen einhergehen,<br />
und stützt sich auf ein Assessment, das eigens zum Zweck einer Bedarfsklassifikation<br />
entwickelt wurde.<br />
Die Ende 2006 einsetzenden Prozesse zur Überprüfung und Neufassung des sozialrechtlichen<br />
Begriffs der Pflegebedürftigkeit und der Entwicklung eines neuen Begutachtungsverfahrens<br />
warfen allerdings die Frage auf, ob es sinnvoll sein kann, ein von der Begutachtung<br />
losgelöstes Einschätzungsverfahren zur <strong>Personalbemessung</strong> zur verwenden, wenn das<br />
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