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Produktgruppe 24 - GKV-Spitzenverband

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PG: <strong>24</strong> Produktarten<br />

<strong>Produktgruppe</strong>: <strong>24</strong>.<br />

Anwendungsort: 06.<br />

Untergruppe: 25.<br />

Produktart: 1.<br />

Bezeichnung: Interimsschäfte (industrielle Anfertigung)<br />

Beschreibung:<br />

Industriell hergestellte Interimsschäfte bestehen meist aus<br />

einem Baukasten, in dem sich mehr oder weniger vorgeformte<br />

Teile befinden, die individuell an eine Stumpfform angepasst<br />

werden können. Interimsschäfte dienen der zeitnahen,<br />

prothetischen Versorgung nach der Amputation für einen<br />

Zeitraum von mind. 6 Monaten und sollen mit den Baupassteilen<br />

der Definitivprothesenversorgung verwendet werden. Zum<br />

Interimschaft gehören auch alle notwendigen Nachpassarbeiten<br />

während dieser Zeit. Die zusätzliche Versorgung mit einem<br />

Diagnoseschaft ist nicht erforderlich. Schaftsysteme zu<br />

therapeutischen Frühversorgung, wie sie im Krankenhaus zur<br />

Ermittlung der Steh- und Gehfähigkeit eingesetzt werden,<br />

fallen nicht in diese Produktart.<br />

Indikation:<br />

Bei prothetischer Versorgung nach Amputation im Unterschenkelbereich.<br />

Stand: 02.06.2008 Seite: 166

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