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Produktgruppe 24 - GKV-Spitzenverband

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PG: <strong>24</strong> Produktarten<br />

<strong>Produktgruppe</strong>: <strong>24</strong>.<br />

Anwendungsort: 06.<br />

Untergruppe: 05.<br />

Produktart: 0.<br />

Bezeichnung: Interimsschäfte für transmalleoläre Prothesen<br />

Beschreibung:<br />

Gegossener oder tiefgezogener Schaft, mit oder ohne Polster,<br />

oder im Zweischalensystem mit Verschlüssen, über Modellabdruck<br />

gearbeitet, zur zeitnahen, prothetischen Versorgung<br />

nach der Amputation für mind. einen Zeitraum von 6 Monaten.<br />

Ein Definitivschaft soll erst dann eingesetzt werden, wenn<br />

sich die Stumpfverhältnisse nachweislich durch Messprotokoll<br />

der letzten 14 Tage stabilisiert haben. Zum Interimsschaft<br />

gehören auch alle notwendigen Nachpassarbeiten während dieser<br />

Zeit. Die zusätzliche Versorgung mit einem Diagnoseschaft<br />

ist nicht erforderlich.<br />

Zusätze zur Bauform:<br />

- Weichwand-Innenschaft (Softsocket)<br />

- Liner zur Haftvermittlung oder als Weichteilersatz<br />

Indikation:<br />

Bei prothetischer Versorgung nach Amputation im Transmalleolären-<br />

oder Rückfußbereich.<br />

Amputation nach "Chopart" (Rückfußstumpf)<br />

Amputation nach "Pirogow" (Transmalleolärstumpf)<br />

Amputation nach "Syme" (Transmalleolärstumpf)<br />

Stand: 02.06.2008 Seite: 153

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