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Produktgruppe 24 - GKV-Spitzenverband

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PG: <strong>24</strong> Produktarten<br />

1. Mobilitätsgrad 3 oder 4 (gemäß Profilerhebungsbogen<br />

des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der<br />

Krankenkassen e.V. (MDS)).<br />

und<br />

2. Die meist wechselnde Gehgeschwindigkeit liegt<br />

zwischen 3 und 6 km/h oder höher und/oder der Patient<br />

legt regelmäßig pro Tag Gehstrecken von mehr als 5 km<br />

zurück.<br />

und<br />

3. Der Stumpf weist keine ausreichend große (normale)<br />

Stumpfbeweglichkeit und Stumpfführung auf.<br />

und<br />

4. Der Patient ist nicht in der Lage, die Standphase<br />

aktiv zu sichern.<br />

und<br />

5. Der Patient benötigt ein sehr hohes Maß an<br />

Standsicherheit bei Sturzgefährdung z.B. durch:<br />

- Neurologische Erkrankungen<br />

- oder Neuromuskuläre Erkrankungen<br />

- oder Lähmungen der unteren und/oder oberen Extremitäten<br />

mit negativem Einfluss auf die Standsicherheit<br />

- oder zusätzliche Erkrankungen oder Behinderungen im<br />

Bereich der unteren und/oder oberen Extremitäten,<br />

z.B. Amputationen, Gelenkinstabilitäten,<br />

Gelenkversteifungen oder Fehlbildungen auf der<br />

Gegenseite, wobei sich die zusätzlichen<br />

Funktionseinschränkungen negativ auf die<br />

Nutzungssicherheit der Prothese auswirken können,<br />

- oder Betreuung kleiner Kinder (bis 6 Jahre),<br />

- oder wenn z.B. die Verantwortung für andere Personen<br />

übernommen werden muss und dadurch<br />

situationsbedingte Bewegungswechsel erforderlich<br />

werden können, z.B. bei der Pflege von Angehörigen<br />

6. Eine weitere Vorraussetzung ist, dass die o.a. Defizite<br />

nicht ausreichend mit einer anderen beinprothetischen<br />

technischen Lösung ausgeglichen werden können. Zudem ist<br />

zu prüfen, ob ein Kniegelenk der Produktart <strong>24</strong>.04.45.0 zur<br />

Anwendung kommen kann.<br />

Der Gebrauchsvorteil solcher Gelenksysteme ist durch eine<br />

sorgfältige individuelle Anamnese und Beurteilung (z.B.<br />

körperliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der<br />

Krankenkassen (MDK) zu ermitteln.<br />

Stand: 02.06.2008 Seite: 114

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