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Produktgruppe 24 - GKV-Spitzenverband

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PG: <strong>24</strong>. Prothesen Produktarten<br />

<strong>Produktgruppe</strong>: <strong>24</strong>.<br />

Anwendungsort: 01.<br />

Untergruppe: 04.<br />

Produktart: 0.<br />

Bezeichnung: Mittelfußprothesen zur Lastverteilung, in<br />

Zweischalentechnik<br />

Beschreibung:<br />

Mittelfußprothese zur Lastverteilung, in Zweischalentechnik,<br />

bis zum Knie, nach Formabdruck, Maßen und exakter Modellierung<br />

des Abdruckes.<br />

Durch die Unterschenkelfassung bis unter das Knie wird der<br />

Druck auf das Stumpfende reduziert und auf den ganzen Unterschenkel<br />

verteilt. Der Schaft wird seitlich aufgeschnitten,<br />

so dass eine Klappe (hintere Schale) entsteht, die an der<br />

Ferse mit einem positionsstabilen Verschluss und unterhalb<br />

des Knies verschlossen werden kann. Diese Konstruktion<br />

ermöglicht dem Patienten ein problemloses Anziehen der<br />

Prothese. Der Vorfuß wird angeglichen mit elastischen PU-<br />

Schaumplatten oder mit einer vorgefertigten Fußspitze aus<br />

elastischem Material. Eine Schuhzurichtung und ein<br />

Höhenausgleich (Verkürzungsausgleich) für die Gegenseite<br />

kann erforderlich sein. Eine Abrollerleichterung am Schuh für<br />

die betroffene Seite kann ebenfalls erforderlich ein.<br />

Nutzungsmerkmale:<br />

Weichteildeckung nicht ausreichend -<br />

Weichteildeckung ausreichend +<br />

Weichteildeckung übermäßig +<br />

Stumpfform zylindrisch O<br />

Stumpfform kegelförmig +<br />

Stumpfform birnenförmig +<br />

Belastungsfähigkeit nicht vorhanden +<br />

Belastungsfähigkeit teilweise vorhanden +<br />

Belastungsfähigkeit vollständig vorhanden O<br />

Volumenschwankungen O<br />

Problemnarben O<br />

Hautempfindlichkeit normal +<br />

Hautempfindlichkeit hochsensibel -<br />

Hautempfindung reduziert O<br />

Hautempfindung aufgehoben -<br />

(+) = geeignet<br />

(o) = kann zusätzlich in Kombination mit<br />

Nutzungsmerkmal (+) geeignet sein, als alleiniges<br />

Nutzungsmerkmal ist es begründungspflichtig.<br />

(-) = Grundsätzlich ungeeignet. In Sonderfällen in Kombina-<br />

tion mit geeigneten Nutzungsmerkmalen begründungs-<br />

pflichtig<br />

Stand: 02.06.2008<br />

Seite: 11

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