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Produktgruppe 24 - GKV-Spitzenverband

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PG: <strong>24</strong>. Prothesen Qualitätsanforderungen<br />

Nachzuweisen ist:<br />

Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften<br />

des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n)<br />

Produktart/Indikation(en) im allgemeinen<br />

Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:<br />

- Herstellererklärungen<br />

und<br />

- durch Vorlage eines Produktmusters<br />

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter<br />

belegen:<br />

<strong>24</strong>.99.07.0 Anforderungen an Anschlusskappen zu Prothesen-<br />

verkleidung aus FVW:<br />

- Herstellung in Gießharztechnik<br />

- Wandstärke abgestimmt auf Flexibilität und Haltbarkeit<br />

- Sichere Verbindung mit dem Schaft<br />

- Formstabile, flexible Gestaltung<br />

<strong>24</strong>.99.07.1 Anforderungen an Anschlusskappen zu Prothesen-<br />

verkleidung aus Kunststoff (tiefgezogen):<br />

- Tiefgezogen aus geeignetem Plattenmaterial<br />

- Wandstärke abgestimmt auf Flexibilität und Haltbarkeit<br />

- Sichere Verbindung mit dem Schaft<br />

- Formstabile flexible Gestaltung<br />

III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der<br />

Nutzungsdauer<br />

Nachzuweisen ist:<br />

- nicht besetzt<br />

III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des<br />

Wiedereinsatzes<br />

Nachzuweisen ist:<br />

- nicht besetzt<br />

IV. Medizinischer Nutzen<br />

Nachzuweisen ist:<br />

- nicht besetzt<br />

Stand: 02.06.2008 Seite: 296

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