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Produktgruppe 24 - GKV-Spitzenverband

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PG: <strong>24</strong>. Prothesen Qualitätsanforderungen<br />

<strong>Produktgruppe</strong>: <strong>24</strong>.<br />

Anwendungsort: 06.<br />

Untergruppe: 80.<br />

Bezeichnung: Beinprothesen für transmalleoläre Amputation<br />

(Grundpositionen)<br />

Anforderungen gemäß § 139 SGB V<br />

I. Funktionstauglichkeit<br />

Zu beachten ist:<br />

Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes.<br />

- Herstellung der Prothese unter Einhaltung<br />

der Richtlinie 93/42 EWG<br />

II. Sicherheit<br />

Zu beachten ist:<br />

Die unbedenkliche Verwendung des gebrauchsfertigen Produktes.<br />

- Herstellung der Prothese unter Einhaltung der<br />

Richtlinie 93/42 EWG<br />

III. Besondere Qualitätsanforderungen<br />

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen<br />

Zu beachten ist:<br />

- Herstellung und Aufbau gemäß anerkannter Leitlinien/Lehr-<br />

meinung der Bundesinnungsverbände/Bundesfachschulen<br />

- Dynamische Optimierung im Rahmen von Anproben an Aufbau<br />

und Einstellungen gemäß anerkannter Leitlinien (BUFA- und<br />

Herstellerangaben)<br />

- Unterschenkel-/Fußschaft aus Gießharz-/Tiefziehschaft<br />

- Bei Schalenprothesen mit seitlichen Schienen und Ober-<br />

schenkelhülse aus Leder/Gießharz<br />

- Bei Modularprothesen werden Prothesenschaft und Prothesen-<br />

fuß über Adapter miteinander verbunden.<br />

- Die Grundprothese in Modularbauweise besteht aus einem<br />

Fußsystem, Schaftsystem, Verbindungsadaptersystem und<br />

einer kosmetischen Verkleidung.<br />

- Die Grundprothese in Schalenbauweise besteht aus einem Fuß-<br />

und Schaftsystem und einer tragenden, formgebenden<br />

Verkleidung.<br />

III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer<br />

Zu beachten ist:<br />

Stand: 02.06.2008 Seite: 262

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