23.04.2013 Aufrufe

Produktgruppe 24 - GKV-Spitzenverband

Produktgruppe 24 - GKV-Spitzenverband

Produktgruppe 24 - GKV-Spitzenverband

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

PG: <strong>24</strong>. Prothesen Qualitätsanforderungen<br />

<strong>Produktgruppe</strong>: <strong>24</strong>.<br />

Anwendungsort: 06.<br />

Untergruppe: 59.<br />

Bezeichnung: Zusätze für OS-Schaftsysteme<br />

Anforderungen gemäß § 139 SGB V<br />

I. Funktionstauglichkeit<br />

Zu beachten ist:<br />

Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes.<br />

- Herstellung der Prothese unter Einhaltung<br />

der Richtlinie 93/42 EWG<br />

II. Sicherheit<br />

Zu beachten ist:<br />

Die unbedenkliche Verwendung des gebrauchsfertigen Produktes.<br />

- Herstellung der Prothese unter Einhaltung der<br />

Richtlinie 93/42 EWG<br />

III. Besondere Qualitätsanforderungen<br />

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen<br />

Zu beachten ist:<br />

- Einbau eines Kippschaftgelenkes mit permanenter Sperre<br />

- Anfertigung auf Basis dreidimensionaler Formermittlung und<br />

dreidimensionalem Modell<br />

- Herstellung und Aufbau gemäß anerkannter Leitlinien/Lehr-<br />

meinung der Bundesinnungsverbände/Bundesfachschulen<br />

- Dynamische Anprobe mittels Probeschaft<br />

III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer<br />

Zu beachten ist:<br />

- nicht besetzt<br />

III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des<br />

Wiedereinsatzes<br />

Zu beachten ist:<br />

Stand: 02.06.2008 Seite: 259

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!