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Produktgruppe 24 - GKV-Spitzenverband

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PG: <strong>24</strong> . Prothesen Definition<br />

Die Definitivversorgung soll erst erfolgen, wenn sich die<br />

Stumpfverhältnisse nachweislich stabilisiert haben und eine<br />

Veränderung nicht zu erwarten ist.<br />

Schaftsysteme zur Frühversorgung, die im Krankenhaus zur<br />

Ermittlung der Steh- und Gehfähigkeit eingesetzt werden,<br />

sind keine Hilfsmittel im Sinne der Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung.<br />

Geh- und Stehtraining<br />

Die zur Anpassung der Prothesen notwendigen Arbeiten und die<br />

Einweisung in den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Prothese<br />

sind Bestandteil der vom Orthopädietechniker/-schuhmacher zu<br />

erbringenden Leistungen. Eine gesonderte Abgeltung dieser<br />

Maßnahmen erfolgt grundsätzlich nicht.<br />

Diagnoseschaft<br />

Zur exakten Anpassung des Prothesenschaftes kann bei<br />

komplizierten oder erheblichen Stumpfveränderungen der<br />

Einsatz eines Diagnoseschaftes erforderlich sein. Ein<br />

Diagnoseschaft setzt immer eine gesonderte Begründung seiner<br />

Notwendigkeit voraus und kommt nur bei Folgeversorgungen in<br />

Betracht.<br />

Pflegemittel<br />

Die Pflege und Reinigung der Prothese, des Stumpfes, der<br />

Liner und der Strümpfe erfolgt mit haushaltsüblichen Mitteln<br />

und fällt in den Eigenveranwortungsbereich des Versicherten.<br />

Spezielle Pflegemittel fallen daher nicht in die<br />

Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung.<br />

Gleiches gilt für Pflegemittel, die als Zusätze in Liner<br />

integriert sind.<br />

Besonderheiten der Abgabe von Prothesen<br />

Nimmt der Versicherte zur Wiedererlangung der Geh- und<br />

Stehfähigkeit an einer Rehabilitationsmaßnahme teil, muss<br />

sichergestellt sein, dass er vor Beginn der Rehamaßnahme mit<br />

einer (Interims-) Prothese ausgestattet ist, da ohne die<br />

Versorgung mit einer funktionsfähigen Prothese eine<br />

sinnvolle und effektive Rehabilitation, die u.a. auch die<br />

Gehschule umfasst, nicht möglich ist. Da eine wohnortnahe<br />

Versorgung erfolgen muss, bietet sich während der<br />

Durchführung der Rehamaßnahme die Bereitstellung einer<br />

Definitivversorgung nicht an.<br />

Stand: 02.06.2008 Seite: 7

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