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Produktgruppe 24 - GKV-Spitzenverband

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PG: <strong>24</strong>. Prothesen Qualitätsanforderungen<br />

<strong>Produktgruppe</strong>: <strong>24</strong>.<br />

Anwendungsort: 06.<br />

Untergruppe: 01.<br />

Bezeichnung: Prothesen für transmalleoläre Amputation, zur<br />

Lastverteilung<br />

Anforderungen gemäß § 139 SGB V<br />

I. Funktionstauglichkeit<br />

Zu beachten ist:<br />

Die Funktionstauglichkeit des gebrauchsfertigen Produktes.<br />

- Herstellung der Prothese unter Einhaltung<br />

der Richtlinie 93/42 EWG<br />

II. Sicherheit<br />

Zu beachten ist:<br />

Die unbedenkliche Verwendung des gebrauchsfertigen Produktes.<br />

- Herstellung der Prothese unter Einhaltung der<br />

Richtlinie 93/42 EWG<br />

III. Besondere Qualitätsanforderungen<br />

III.1. Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen<br />

Zu beachten ist:<br />

- Die Bauart richtet sich nach den benötigten Funktions-<br />

eigenschaften in Abhängigkeit vom Mobilitätsgrad und von<br />

den individuellen klinischen Befunden.<br />

- Die Prothese muss die Wiedererlangung und Erhaltung der<br />

Geh- und Stehfähigkeit ermöglichen.<br />

- Sichere Fixierung der Prothese am Stumpf<br />

- Die Prothese muss mit einer individuellen, formgebenden<br />

Außenverkleidung ausgestattet sein.<br />

- Herstellung und Aufbau gemäß anerkannter Leitlinien/Lehr-<br />

meinung der Bundesinnungsverbände/Bundesfachschulen<br />

- Dynamische Optimierung im Rahmen von Anproben<br />

- Kunststoffschaft mit schalenförmiger Fassung am Unter-<br />

schenkel, Knöchelgelenk nicht beweglich<br />

- Weichwandinnenschaft mit druckentlastenden Eigenschaften<br />

- Stumpfbelastungskissen und Wadenverkleidung<br />

- Fußersatz individuell gefertigt oder als Fußpassteil<br />

- Die Benutzung mit einem Konfektionsschuh muss möglich<br />

sein, wobei ein eventuell erforderlicher Höhenausgleich auf<br />

der Gegenseite anzufertigen ist (vgl. Beschreibung der<br />

Produktart).<br />

Stand: 02.06.2008 Seite: 190

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