23.04.2013 Aufrufe

Produktgruppe 24 - GKV-Spitzenverband

Produktgruppe 24 - GKV-Spitzenverband

Produktgruppe 24 - GKV-Spitzenverband

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

PG: <strong>24</strong>. Prothesen Qualitätsanforderungen<br />

Nachzuweisen ist:<br />

Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften<br />

des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n)<br />

Produktart/Indikation(en) im allgemeinen<br />

Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:<br />

- Herstellererklärungen<br />

und<br />

- durch Vorlage eines Produktmusters<br />

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter<br />

belegen:<br />

- Monozentrische Achsgeometrie<br />

- Bedingte (nicht-unabhängige) Gehgeschwindigkeitseinstel-<br />

lung der Knieflexion-/extension z.B. durch Achsreibung<br />

(Friktion)<br />

- Ermöglichung der Extension/Flexion des Kniegelenkes<br />

zwischen Vollstreckung (180°) und minimalem Beugeumfang von<br />

120° auf einen Beugewinkel von mindestens 60°<br />

- Wadenformteil aus selbsttragenden Materialien wie Holz,<br />

Kunststoff (z.B. Hartschaum)<br />

- Oberschenkelschaftansatz aus selbsttragenden Materialien<br />

wie Holz, Kunststoff (z.B. Hartschaum)<br />

<strong>24</strong>.04.51.1 Zusätzliche Anforderungen an monozentrische Kniegelenke<br />

mit mechanischer Streckunterstützung:<br />

- Kniestreckung durch mechanische Streckunterstützung (Vor-<br />

bringer)<br />

III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der<br />

Nutzungsdauer<br />

Nachzuweisen ist:<br />

Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch:<br />

- Prüfungen entsprechend der folgenden<br />

Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt<br />

der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder<br />

andere mind. gleichwertige Prüfungen<br />

EN ISO 10328 Prothetik - Prüfung von Prothesen der<br />

unteren Gliedmaßen - Anforderungen und Prüfverfahren<br />

III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des<br />

Wiedereinsatzes<br />

Nachzuweisen ist:<br />

Stand: 02.06.2008 Seite: 149

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!