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Produktgruppe 24 - GKV-Spitzenverband

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PG: <strong>24</strong>. Prothesen Qualitätsanforderungen<br />

III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des<br />

Wiedereinsatzes<br />

Nachzuweisen ist:<br />

- nicht besetzt<br />

IV. Medizinischer Nutzen<br />

Nachzuweisen ist:<br />

Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die<br />

beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch:<br />

- qualitativ angemessene, medizinische Bewertungen<br />

Die medizinischen Bewertungen müssen auch folgende<br />

Parameter belegen:<br />

- Unterstützung der Knieextension nach vorhergehender Beu-<br />

gung<br />

- Reaktion der computergesteuerten Systeme nahezu ohne<br />

Verzögerung, d.h. mehrfache Änderung der Steuerparameter<br />

während eines Schrittes<br />

- Kontinuierliche, elektronisch unterstützte Gelenksicherung<br />

in allen Phasen des Schrittzyklus<br />

- Möglichkeit des alternierenden Treppenabgangs<br />

- Möglichkeit des Rampengangs<br />

- Kontrolliert limitierte Knieflexion in der Standphase<br />

<strong>24</strong>.04.45.0 Zusätzliche Anforderungen an Kniegelenke mit<br />

computergesteuerter Standphase<br />

- Einstellbare Gehgeschwindigkeit<br />

- Ausgelegt für eine Gehgeschwindigkeit von ca. 2 bis 3<br />

km/h<br />

- Permanente elektronische (microprozessorgesteuerte)<br />

Überwachung und Unterstützung der Standphasensicherung<br />

(über den gesamten Schrittzyklus)<br />

- Stabilisierung des Gelenkes ab Fersenauftritt bis zum<br />

Übergang in die Schwungphase<br />

- Einstellbare Standphasendämpfung<br />

<strong>24</strong>.04.45.1 Zusätzliche Anforderungen an Kniegelenke mit<br />

computergesteuerter Stand- und Schwungphase<br />

- Automatische Anpassung an wechselnde Gehgeschwindigkeit (in<br />

Echtzeit)<br />

- Ausgelegt für eine Gehgeschwindigkeit von ca. 3 bis 6<br />

km/h<br />

- Permanente elektronische (microprozessorgesteuerte)<br />

Überwachung der Standphasensicherung und der Schwungphase<br />

(über den gesamten Schrittzyklus)<br />

Stand: 02.06.2008 Seite: 141

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