23.04.2013 Aufrufe

Produktgruppe 24 - GKV-Spitzenverband

Produktgruppe 24 - GKV-Spitzenverband

Produktgruppe 24 - GKV-Spitzenverband

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

PG: <strong>24</strong>. Prothesen Qualitätsanforderungen<br />

Qualitätsanforderungen<br />

Nachzuweisen ist:<br />

Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften<br />

des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n)<br />

Produktart/Indikation(en) im allgemeinen<br />

Lebensbereich/häuslichen Bereich durch:<br />

- Herstellererklärungen<br />

und<br />

- durch Vorlage eines Produktmusters<br />

Die Herstellererklärungen müssen auch folgende Parameter<br />

belegen:<br />

- Ermöglichung der Extension/Flexion des Kniegelenkes<br />

zwischen Vollstreckung (180°) und minimalem Beugeumfang von<br />

120° auf einen Beugewinkel von mindestens 60°<br />

- Regelung der computergesteuerten Systeme in Echtzeit durch<br />

permanente Messung und dynamische Anpassung aller<br />

Parameter während eines Schrittzyklus<br />

- Multiparametergesteuerte, voneinander unabhängige<br />

Einstellbarkeit der Flexions-/Extensionsbewegungs-<br />

widerstände<br />

- Multiparametergesteuerte Einstellbarkeit von Treppen-<br />

und Rampengangfunktion<br />

- Multiparametergesteuerte, schrittpositionsabhängige<br />

Regelung der Standphase, Kniebeugung unter Last<br />

- Justierbarer Anschlussadapter zur Befestigung am System<br />

<strong>24</strong>.04.45.1 Zusätzliche Anforderungen an Kniegelenke mit<br />

computergesteuerter Stand- und Schwungphase<br />

- Multiparametergesteuerte selbstregulierende<br />

Geschwindigkeitsanpassung nach wechselnden funktionalen<br />

Anforderungen des jeweiligen Nutzers<br />

- Multiparametergesteuerte, schrittpositions-<br />

abhängige Regelung der Stand- und Schwungphase<br />

III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der<br />

Nutzungsdauer<br />

Nachzuweisen ist:<br />

Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch:<br />

- Prüfungen entsprechend der folgenden<br />

Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt<br />

der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder<br />

andere mind. gleichwertige Prüfungen<br />

EN ISO 10328 Prothetik - Prüfung von Prothesen der<br />

unteren Gliedmaßen - Anforderungen und Prüfverfahren<br />

Stand: 02.06.2008 Seite: 140

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!