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Produktgruppe 24 - GKV-Spitzenverband

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PG: <strong>24</strong>. Prothesen Qualitätsanforderungen<br />

/extension durch pneumatische oder hydraulische<br />

Schwungphasensteuerung<br />

- Voneinander unabhängige Einstellbarkeit des Flexions-<br />

/Extensionsbewegungswiderstandes.<br />

<strong>24</strong>.04.42.3 Zusätzliche Anforderungen an polyzentrische Kniegelenke<br />

mit Gehgeschwindigkeitsanpassung<br />

und Bouncy:<br />

- Selbsttätige, standphasengerechte Deaktivierung der geo-<br />

metrischen Standphasenflexionssicherung durch Vorfuß-Ze-<br />

henbelastung der Prothese<br />

- Limitierte Standphasenflexion durch "elastische Beugesi-<br />

cherung", voneinander unabhängige Einstellbarkeit des<br />

Flexions-/Extensionsbewegungswiderstandes<br />

- Einstellbarkeit des Anschlags und Einstellbarkeit der<br />

Deaktivierung der geometrischen Standphasenflexionssiche-<br />

rung sowie der Gelenkverriegelung (elastische Beugesiche-<br />

rung)<br />

- Einstellbarkeit der Anschläge und des Dämpfungsverhaltens<br />

der elastischen Beugesicherung<br />

- Individuelle, selbsttätige Gehgeschwindigkeitsanpassung<br />

der Knieflexion-/extension durch pneumatische Schwungpha-<br />

sensteuerung (für mittleren Gehgeschwindigkeitsbedarf von<br />

unter 4 km/h)<br />

- Individuelle, selbsttätige Gehgeschwindigkeitsanpassung<br />

der Knieflexion-/extension durch hydraulische Schwung-<br />

phasensteuerung (für höheren Gehgeschwindigkeitsbedarf von<br />

über 4 km/h)<br />

III.2. Qualitätsanforderungen hinsichtlich der<br />

Nutzungsdauer<br />

Nachzuweisen ist:<br />

Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch:<br />

- Prüfungen entsprechend der folgenden<br />

Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt<br />

der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder<br />

andere mind. gleichwertige Prüfungen<br />

EN ISO 10328 Prothetik - Prüfung von Prothesen der<br />

unteren Gliedmaßen - Anforderungen und Prüfverfahren<br />

III.3. Qualitätsanforderungen hinsichtlich des<br />

Wiedereinsatzes<br />

Nachzuweisen ist:<br />

- nicht besetzt<br />

IV. Medizinischer Nutzen<br />

Stand: 02.06.2008 Seite: 127

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