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Informationen zum Giengener Gutschein

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Mitgliederinformation Mitgliederinformation 1/2008 1/2008<br />

STG, GHV und Fachgruppen<br />

Verrechnung der <strong>Gutschein</strong>e<br />

Die Verrechnung der <strong>Gutschein</strong>e erfolgt zentral über die Geschäftsstelle des<br />

Stadtmarketing &<br />

Tourismus<br />

Giengen e.V.<br />

Stadtmarketingvereins (STG). Die Geschäfte nehmen die <strong>Gutschein</strong>e dabei wie Bargeld an,<br />

entwerten diese und senden/ bringen diese gesammelt mit einer Rechnung an den STG (i-<br />

Punkt, Marktstraße 9). (Bitte auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen, da keine<br />

umsatzsteuerpflichtige Leistung dahinter steht). Von dort wird das Geld an die Firmen<br />

überwiesen, wobei die Provision als Gebühr einbehalten wird. Die Verrechnung der<br />

<strong>Gutschein</strong>e ist jederzeit möglich, eine bestimmte Anzahl an gesammelten <strong>Gutschein</strong>en ist<br />

nicht erforderlich, hilft aber. <strong>Gutschein</strong>restbeträge können, müssen aber nicht ausbezahlt<br />

werden.<br />

<strong>Gutschein</strong>muster 5 Euro

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