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Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in ...

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6. Abiturprüfung 6/6<br />

Wahl der Prüfungsfächer: Sonderregelungen<br />

Religionslehre bzw. Ethik kann nur Prüfungsfach se<strong>in</strong>,<br />

wenn <strong>in</strong> Klasse 11 (G9) bzw. Klasse 10 (G8) <strong>am</strong> jeweiligen<br />

Unterricht teilgenommen wurde oder zu Beg<strong>in</strong>n des ersten<br />

Halbjahres <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Überprüfung entsprechende<br />

Kenntnisse nachgewiesen werden.<br />

Das Fach Informatik kann nur mündliches Prüfungsfach<br />

se<strong>in</strong>, wenn es spätestens ab Klasse 11 (G9) bzw. Klasse<br />

10 (G8) unterrichtet wurde.<br />

Sport ist als Prüfungsfach <strong>in</strong> der Regel nicht wählbar,<br />

wenn e<strong>in</strong>e teilweise Befreiung vom Unterricht vorliegt.

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