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AGB Cafeteria - Kreisgymnasium Bad Krozingen

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Allgemeine Geschäfts‐ und Nutzungsbedingungen für die <strong>Cafeteria</strong> – Sams‐ON (<strong>AGB</strong>)<br />

Präambel:<br />

Die nachfolgenden <strong>AGB</strong> dienen der Darstellung der Rechte und Pflichten im Rahmen des Campus <strong>Bad</strong><br />

<strong>Krozingen</strong>‐Mensa‐Systems zwischen dem Anbieter, dem Pächter und den Nutzern der <strong>Cafeteria</strong> am<br />

<strong>Kreisgymnasium</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong>.<br />

§ 1 – Vertragspartner/Nutzer<br />

(1) Vertragspartner ist der im Antrag unter Nr. 1 ‐ 2<br />

genannte Kunde (der Erziehungsberechtigte<br />

oder die volljährige Person selbst) und der je‐<br />

weilige Pächter der <strong>Cafeteria</strong> am Kreisgym‐<br />

nasium <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong>, welcher sich für den<br />

Betrieb der <strong>Cafeteria</strong> am <strong>Kreisgymnasium</strong> <strong>Bad</strong><br />

<strong>Krozingen</strong> verantwortlich zeichnet.<br />

(2) Nutzer im Sinne dieser <strong>AGB</strong> ist der im Antrag<br />

unter Nr. 9 – 10 Genannte.<br />

(3) Nutzer können alle Eltern, Schüler und Lehrer<br />

der o. g. Schule werden. Über Ausnahmen<br />

entscheidet der jeweilige Pächter in Abstim‐<br />

mung mit den am Campus <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong>‐<br />

Mensa‐System beteiligten Schulträgern.<br />

§ 2 – Benutzerausweis/Nutzerkonto<br />

(1) Der Nutzer erhält einen auf seinen Namen<br />

ausgestellten Benutzerausweis mit einer indi‐<br />

viduellen Nummer (Ausweisnummer) und eine<br />

vorläufige PIN, welche beim ersten Gebrauch<br />

geändert werden muss.<br />

(2) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar.<br />

(3) Im Mensa‐System wird für den Nutzer ein<br />

Guthabenkonto eingerichtet. Er überweist<br />

bargeldlos auf das Mensa‐Konto bei der<br />

Volksbank Staufen eG:<br />

Empfänger: Campus <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong><br />

Kontonr.: 3141209<br />

BLZ: 680 923 00<br />

Verwendungs‐: Ausweisnummer (ohne Zusatz)<br />

zweck<br />

Das Maximalguthaben beträgt 150 €.<br />

Das Essensgeld muss bis Dienstagabend auf<br />

dem unter § 2 (3) genannten Mensakonto<br />

eingegangen sein. Die Guthabenübertragung<br />

auf die Mensakarte findet wöchentlich am<br />

Mittwochvormittag statt.<br />

(4) Der Kunde bzw. der Nutzer geht keine finan‐<br />

ziellen Verpflichtungen, wie z. B. eine Mindest‐<br />

nutzung der Mensa, ein.<br />

(5) Anmeldegebühr/Ausweiskosten:<br />

Bei der Anmeldung ist eine einmalige Anmelde‐<br />

gebühr von 2,50 € für die System‐ und Ausweis‐<br />

kosten zu entrichten.<br />

(6) Schuljahrwechsel:<br />

Für jedes weitere Schuljahr wird eine System‐<br />

kostenpauschale von 1,00 € fällig.<br />

(7) Ersatzausweis:<br />

Ein Ersatzausweis kann bei der Abt. Jugend/<br />

Soziales, Tel. 07633/407‐121 beantragt werden.<br />

Bei Verlust wird für einen Ersatzausweis eine<br />

Kostenpauschale von 1,00 € erhoben.<br />

(8) Die Adressdaten, sowie auf dem Konto geführte<br />

Buchungsvorgänge werden in der Datenbank<br />

gespeichert und sind nur für die Mitarbeiter<br />

des Campus <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong>‐Mensa‐Systems<br />

zugänglich.<br />

§ 3 – Kontoübersicht und Essensbestellung im<br />

Internet<br />

(1) Kunde und Nutzer können im Internet unter<br />

http://cbk.samson.de unter Angabe von<br />

Nutzernummer und PIN‐Code folgende<br />

Aktionen durchführen:<br />

• Abfragen des Kontostandes/der Trans‐<br />

aktionen mit Datum und Uhrzeit<br />

• Abrufen des Speiseplans<br />

• Essensbestellung/Essensstornierung<br />

• Sperren des Benutzerausweises/Kontos


(2) Die Essensbestellung/Essensauswahl muss bis<br />

spätestens 18:00 Uhr des Vortags bzw. bis<br />

Sonntag 20:00 Uhr für den Montag der<br />

Folgewoche erfolgen. Eine Änderung oder<br />

Stornierung muss bis 10:00 Uhr an dem zur<br />

Ausgabe vorgesehenen Tag erfolgen.<br />

(3) Wichtiger Hinweis:<br />

Stornierungen und Änderungen für den aktu‐<br />

ellen Tag der Essensausgabe sind nach o. g.<br />

Uhrzeit nicht mehr möglich.<br />

§ 4 – Bezahlung/Kontostand/Essensausgabe<br />

(1) Der Essenspreis wird bereits bei der Bestel‐<br />

lung/Auswahl vom Konto vorläufig abgebucht.<br />

Es wird immer der Restbetrag des Kontos im<br />

System angezeigt. Bei einer fristgerechten<br />

Stornierung erfolgt eine Gutschrift des abge‐<br />

buchten Betrags.<br />

(2) Die Essensausgabe erfolgt mittels Nutzer‐<br />

ausweis mit aufgedrucktem Barcode.<br />

(3) Kann der Nutzer seinen Ausweis nicht vorlegen,<br />

so kann keine Essensausgabe erfolgen.<br />

(4) Im System ist ersichtlich, ob der Nutzer sein<br />

Essen abgeholt hat.<br />

(5) Wichtiger Hinweis:<br />

Der Kunde sollte im Interesse des Nutzers darauf<br />

achten, dass das Konto stets über ein ausreich‐<br />

endes Guthaben verfügt.<br />

§ 5 – Kioskfunktion<br />

(1) Das auf dem Nutzerkonto vorhandene Gut‐<br />

haben kann auch für den Kauf von nicht<br />

vorzubestellenden Artikeln vor Ort an der<br />

Essensausgabe verwendet werden.<br />

(2) Die Bezahlung erfolgt durch Vorlage des<br />

Nutzerausweises.<br />

(3) Das Konto wird im Moment des Kaufs mit dem<br />

Preis des Artikels belastet. Eine Rückerstattung<br />

ist nicht möglich.<br />

(4) Auf Wunsch des Nutzers kann die Kioskfunktion<br />

deaktiviert werden.<br />

§ 6 – Haftung/Sperrung des Benutzerausweises<br />

(1) Der Kunde haftet bei Verlust des Ausweises bis<br />

zur Sperrung für eventuellen Missbrauch.<br />

(2) Die persönliche PIN darf nur dem Kunden und<br />

dem Nutzer bekannt sein. Für eventuellen<br />

Schaden, der durch fahrlässigen Umgang mit<br />

der PIN entsteht, haftet ausschließlich der<br />

Kunde.<br />

(3) Der Kunde und der Nutzer können unter<br />

http://cbk.sams‐on.de den Ausweis sperren.<br />

(4) Eine Entsperrung kann nur unter Vorlage einer<br />

anderweitigen Legitimation /Ausweis durch<br />

die Abt. Jugend/Soziales, Tel. 07633/407‐121<br />

erfolgen.<br />

(5) Bei Verlust des Benutzerausweises kann nach<br />

entsprechender Legitimation ein Ersatzaus‐<br />

weis beantragt werden. Auf dem alten Nutzer‐<br />

konto gespeichertes Guthaben wird dabei auf<br />

das neue Konto übertragen.<br />

(6) Die Mitarbeiter des Campus <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong>‐<br />

Mensa‐Systems sind berechtigt, im Fall eines<br />

offensichtlichen Missbrauchs des Benutzer‐<br />

ausweises durch den Nutzer diesen zu sperren.<br />

Nach Rücksprache mit dem Kunden, nicht dem<br />

Nutzer, kann dieser wieder entsperrt werden.<br />

§ 7 – Kündigung<br />

(1) Beide Vertragspartner können den Vertrag<br />

zum Ende einer Woche schriftlich kündigen.<br />

(2) Bei Vertragsende muss der Nutzer den<br />

Benutzerausweis zurückgeben. Das Rest‐<br />

guthaben auf dem Nutzerkonto wird an den<br />

Nutzer ausbezahlt bzw. zurücküberwiesen.

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