AGB Cafeteria - Kreisgymnasium Bad Krozingen
AGB Cafeteria - Kreisgymnasium Bad Krozingen
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Allgemeine Geschäfts‐ und Nutzungsbedingungen für die <strong>Cafeteria</strong> – Sams‐ON (<strong>AGB</strong>)<br />
Präambel:<br />
Die nachfolgenden <strong>AGB</strong> dienen der Darstellung der Rechte und Pflichten im Rahmen des Campus <strong>Bad</strong><br />
<strong>Krozingen</strong>‐Mensa‐Systems zwischen dem Anbieter, dem Pächter und den Nutzern der <strong>Cafeteria</strong> am<br />
<strong>Kreisgymnasium</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong>.<br />
§ 1 – Vertragspartner/Nutzer<br />
(1) Vertragspartner ist der im Antrag unter Nr. 1 ‐ 2<br />
genannte Kunde (der Erziehungsberechtigte<br />
oder die volljährige Person selbst) und der je‐<br />
weilige Pächter der <strong>Cafeteria</strong> am Kreisgym‐<br />
nasium <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong>, welcher sich für den<br />
Betrieb der <strong>Cafeteria</strong> am <strong>Kreisgymnasium</strong> <strong>Bad</strong><br />
<strong>Krozingen</strong> verantwortlich zeichnet.<br />
(2) Nutzer im Sinne dieser <strong>AGB</strong> ist der im Antrag<br />
unter Nr. 9 – 10 Genannte.<br />
(3) Nutzer können alle Eltern, Schüler und Lehrer<br />
der o. g. Schule werden. Über Ausnahmen<br />
entscheidet der jeweilige Pächter in Abstim‐<br />
mung mit den am Campus <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong>‐<br />
Mensa‐System beteiligten Schulträgern.<br />
§ 2 – Benutzerausweis/Nutzerkonto<br />
(1) Der Nutzer erhält einen auf seinen Namen<br />
ausgestellten Benutzerausweis mit einer indi‐<br />
viduellen Nummer (Ausweisnummer) und eine<br />
vorläufige PIN, welche beim ersten Gebrauch<br />
geändert werden muss.<br />
(2) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar.<br />
(3) Im Mensa‐System wird für den Nutzer ein<br />
Guthabenkonto eingerichtet. Er überweist<br />
bargeldlos auf das Mensa‐Konto bei der<br />
Volksbank Staufen eG:<br />
Empfänger: Campus <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong><br />
Kontonr.: 3141209<br />
BLZ: 680 923 00<br />
Verwendungs‐: Ausweisnummer (ohne Zusatz)<br />
zweck<br />
Das Maximalguthaben beträgt 150 €.<br />
Das Essensgeld muss bis Dienstagabend auf<br />
dem unter § 2 (3) genannten Mensakonto<br />
eingegangen sein. Die Guthabenübertragung<br />
auf die Mensakarte findet wöchentlich am<br />
Mittwochvormittag statt.<br />
(4) Der Kunde bzw. der Nutzer geht keine finan‐<br />
ziellen Verpflichtungen, wie z. B. eine Mindest‐<br />
nutzung der Mensa, ein.<br />
(5) Anmeldegebühr/Ausweiskosten:<br />
Bei der Anmeldung ist eine einmalige Anmelde‐<br />
gebühr von 2,50 € für die System‐ und Ausweis‐<br />
kosten zu entrichten.<br />
(6) Schuljahrwechsel:<br />
Für jedes weitere Schuljahr wird eine System‐<br />
kostenpauschale von 1,00 € fällig.<br />
(7) Ersatzausweis:<br />
Ein Ersatzausweis kann bei der Abt. Jugend/<br />
Soziales, Tel. 07633/407‐121 beantragt werden.<br />
Bei Verlust wird für einen Ersatzausweis eine<br />
Kostenpauschale von 1,00 € erhoben.<br />
(8) Die Adressdaten, sowie auf dem Konto geführte<br />
Buchungsvorgänge werden in der Datenbank<br />
gespeichert und sind nur für die Mitarbeiter<br />
des Campus <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong>‐Mensa‐Systems<br />
zugänglich.<br />
§ 3 – Kontoübersicht und Essensbestellung im<br />
Internet<br />
(1) Kunde und Nutzer können im Internet unter<br />
http://cbk.samson.de unter Angabe von<br />
Nutzernummer und PIN‐Code folgende<br />
Aktionen durchführen:<br />
• Abfragen des Kontostandes/der Trans‐<br />
aktionen mit Datum und Uhrzeit<br />
• Abrufen des Speiseplans<br />
• Essensbestellung/Essensstornierung<br />
• Sperren des Benutzerausweises/Kontos
(2) Die Essensbestellung/Essensauswahl muss bis<br />
spätestens 18:00 Uhr des Vortags bzw. bis<br />
Sonntag 20:00 Uhr für den Montag der<br />
Folgewoche erfolgen. Eine Änderung oder<br />
Stornierung muss bis 10:00 Uhr an dem zur<br />
Ausgabe vorgesehenen Tag erfolgen.<br />
(3) Wichtiger Hinweis:<br />
Stornierungen und Änderungen für den aktu‐<br />
ellen Tag der Essensausgabe sind nach o. g.<br />
Uhrzeit nicht mehr möglich.<br />
§ 4 – Bezahlung/Kontostand/Essensausgabe<br />
(1) Der Essenspreis wird bereits bei der Bestel‐<br />
lung/Auswahl vom Konto vorläufig abgebucht.<br />
Es wird immer der Restbetrag des Kontos im<br />
System angezeigt. Bei einer fristgerechten<br />
Stornierung erfolgt eine Gutschrift des abge‐<br />
buchten Betrags.<br />
(2) Die Essensausgabe erfolgt mittels Nutzer‐<br />
ausweis mit aufgedrucktem Barcode.<br />
(3) Kann der Nutzer seinen Ausweis nicht vorlegen,<br />
so kann keine Essensausgabe erfolgen.<br />
(4) Im System ist ersichtlich, ob der Nutzer sein<br />
Essen abgeholt hat.<br />
(5) Wichtiger Hinweis:<br />
Der Kunde sollte im Interesse des Nutzers darauf<br />
achten, dass das Konto stets über ein ausreich‐<br />
endes Guthaben verfügt.<br />
§ 5 – Kioskfunktion<br />
(1) Das auf dem Nutzerkonto vorhandene Gut‐<br />
haben kann auch für den Kauf von nicht<br />
vorzubestellenden Artikeln vor Ort an der<br />
Essensausgabe verwendet werden.<br />
(2) Die Bezahlung erfolgt durch Vorlage des<br />
Nutzerausweises.<br />
(3) Das Konto wird im Moment des Kaufs mit dem<br />
Preis des Artikels belastet. Eine Rückerstattung<br />
ist nicht möglich.<br />
(4) Auf Wunsch des Nutzers kann die Kioskfunktion<br />
deaktiviert werden.<br />
§ 6 – Haftung/Sperrung des Benutzerausweises<br />
(1) Der Kunde haftet bei Verlust des Ausweises bis<br />
zur Sperrung für eventuellen Missbrauch.<br />
(2) Die persönliche PIN darf nur dem Kunden und<br />
dem Nutzer bekannt sein. Für eventuellen<br />
Schaden, der durch fahrlässigen Umgang mit<br />
der PIN entsteht, haftet ausschließlich der<br />
Kunde.<br />
(3) Der Kunde und der Nutzer können unter<br />
http://cbk.sams‐on.de den Ausweis sperren.<br />
(4) Eine Entsperrung kann nur unter Vorlage einer<br />
anderweitigen Legitimation /Ausweis durch<br />
die Abt. Jugend/Soziales, Tel. 07633/407‐121<br />
erfolgen.<br />
(5) Bei Verlust des Benutzerausweises kann nach<br />
entsprechender Legitimation ein Ersatzaus‐<br />
weis beantragt werden. Auf dem alten Nutzer‐<br />
konto gespeichertes Guthaben wird dabei auf<br />
das neue Konto übertragen.<br />
(6) Die Mitarbeiter des Campus <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong>‐<br />
Mensa‐Systems sind berechtigt, im Fall eines<br />
offensichtlichen Missbrauchs des Benutzer‐<br />
ausweises durch den Nutzer diesen zu sperren.<br />
Nach Rücksprache mit dem Kunden, nicht dem<br />
Nutzer, kann dieser wieder entsperrt werden.<br />
§ 7 – Kündigung<br />
(1) Beide Vertragspartner können den Vertrag<br />
zum Ende einer Woche schriftlich kündigen.<br />
(2) Bei Vertragsende muss der Nutzer den<br />
Benutzerausweis zurückgeben. Das Rest‐<br />
guthaben auf dem Nutzerkonto wird an den<br />
Nutzer ausbezahlt bzw. zurücküberwiesen.