SMV-Satzung KGBK Endfassung 1 - Kreisgymnasium Bad Krozingen
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<strong>Satzung</strong> der Schülermitverantwortung des <strong>Kreisgymnasium</strong>s <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> 8<br />
IV. Finanzierung<br />
Die Finanzmittel der <strong>SMV</strong> müssen für Zwecke, die der Schülerschaft insgesamt dienen<br />
oder für Zwecke, die vom Schülerrat vorgeschlagen und mit Mehrheit beschlossen wurden,<br />
verwendet werden. Die Finanzen werden von den Leitern des Ausschusses für Finanzen<br />
über ein Konto beim Geldinstitut Sparkasse Staufen-Breisach verwaltet.<br />
Ausgaben können Verbindungslehrer, Schülersprecher und Ausschuss-Leiter in gegenseitigem<br />
Einverständnis tätigen.<br />
Finanzielle Mittel erwirbt die <strong>SMV</strong> durch dafür vorgesehene Veranstaltungen und Spenden,<br />
die jedoch nicht zweckgebunden sein sollen.