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SMV-Satzung KGBK Endfassung 1 - Kreisgymnasium Bad Krozingen

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<strong>Satzung</strong> der Schülermitverantwortung des <strong>Kreisgymnasium</strong>s <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> 6<br />

III. Wahlen<br />

Die Grundsätze der ordentlichen Wahl gelten für alle Wahlen innerhalb der Schülermitverantwortung.<br />

Sie sind also gleich, geheim, allgemein und direkt. Die Vorbereitung und<br />

Durchführung der Wahl ist Aufgabe des Wahlleiters, der selbst nicht kandidiert und vom<br />

Schülerrat auf Vorschlag gewählt wird. Er bestimmt außerdem alle Regelungen und Vorgänge<br />

die Wahlen betreffend, die hier nicht aufgeführt bzw. definiert sind.<br />

Die Einladung zur Wahl der Schülersprecher und die Einladung zur Wahl der Verbindungslehrer<br />

erfolgt durch die amtierenden Schülersprecher sofern vorhanden, ansonsten<br />

durch einen Verbindungslehrer.<br />

1. Wahl des Schülersprechers<br />

Die Wahl der Schülersprecher sollte in der vierten, spätestens in der siebten Woche nach<br />

Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres stattfinden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten alle<br />

Klassensprecher und die in den Schülerrat gewählten Kurssprecher gewählt sein. Es werden<br />

mindestens vier Schülersprecher gewählt. Sie sind für <strong>SMV</strong>-interne Aufgaben gleichberechtigt.<br />

Für offizielle Aufgaben, wie Schulkonferenz und die Wahlen zum Landeschülerbeirat,<br />

gilt ein Schülersprecher als vertretungsberechtigt. Das Schülersprecherteam kann<br />

eine interne Aufgabenumverteilung, die Gesetze der <strong>SMV</strong>-Verordnung berücksichtigend,<br />

vornehmen.<br />

Schülersprecher und Stellvertreter werden aus der Mitte aller Schülerinnen und Schüler<br />

an der Schule gewählt. Kandidieren dürfen sollte hierbei jeder Schüler, der mindestens der<br />

Jahrgangsstufe 7 angehört. Die Kandidaten sollten jedoch zuvor mindestens ein Schuljahr<br />

aktives Mitglied der <strong>SMV</strong> gewesen sein.<br />

Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist zum Schülersprecher gewählt, wobei jeder<br />

Schüler der Schule stimmberechtigt ist und eine Stimme hat. Stellvertreter ist der Schüler<br />

mit den zweit-meisten Stimmen. Die zwei weiteren Schülersprecher werden, vorzugsweise<br />

dem Stimmergebnis der Schülerschaft entsprechend, vom Schülerrat gewählt.<br />

2. Wahl der Schulkonferenzmitglieder<br />

2.1. Wahl der Schülervertreter in die Schulkonferenz<br />

Der Schülersprecher mit den meisten Stimmen und zwei weitere - gewählte - Vertreter<br />

der Schüler, die mindestens der siebten Klasse angehören müssen, sind Mitglied in der<br />

Schulkonferenz.<br />

2.2. Einberufung der Schulkonferenz<br />

Die Gruppe der Schülervertreter kann beim Schulleiter die Einberufung der Schulkonferenz<br />

beantragen. Die gewünschten Tagesordnungspunkte müssen dann angegeben werden.<br />

3. Wahl der Verbindungslehrer<br />

Der Schülerrat wählt zu Beginn eines Schuljahres nach den Modalitäten der Wahl des<br />

Schülersprechers einen Verbindungslehrer. Es gibt insgesamt zwei Verbindungslehrer. Ihre<br />

Amtszeit beträgt zwei Schuljahre, wobei jährlich im Wechsel gewählt wird. Ein Verbindungslehrer<br />

ist nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar.<br />

Die Schülersprecher stellen eine Kandidatenliste der wählbaren Lehrer auf. Nicht wählbar<br />

sind der Schulleiter, der stellvertretende Schulleiter sowie Lehrer mit weniger als einem

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