SMV-Satzung KGBK Endfassung 1 - Kreisgymnasium Bad Krozingen
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<strong>Satzung</strong> der Schülermitverantwortung des <strong>Kreisgymnasium</strong>s <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> 6<br />
III. Wahlen<br />
Die Grundsätze der ordentlichen Wahl gelten für alle Wahlen innerhalb der Schülermitverantwortung.<br />
Sie sind also gleich, geheim, allgemein und direkt. Die Vorbereitung und<br />
Durchführung der Wahl ist Aufgabe des Wahlleiters, der selbst nicht kandidiert und vom<br />
Schülerrat auf Vorschlag gewählt wird. Er bestimmt außerdem alle Regelungen und Vorgänge<br />
die Wahlen betreffend, die hier nicht aufgeführt bzw. definiert sind.<br />
Die Einladung zur Wahl der Schülersprecher und die Einladung zur Wahl der Verbindungslehrer<br />
erfolgt durch die amtierenden Schülersprecher sofern vorhanden, ansonsten<br />
durch einen Verbindungslehrer.<br />
1. Wahl des Schülersprechers<br />
Die Wahl der Schülersprecher sollte in der vierten, spätestens in der siebten Woche nach<br />
Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres stattfinden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten alle<br />
Klassensprecher und die in den Schülerrat gewählten Kurssprecher gewählt sein. Es werden<br />
mindestens vier Schülersprecher gewählt. Sie sind für <strong>SMV</strong>-interne Aufgaben gleichberechtigt.<br />
Für offizielle Aufgaben, wie Schulkonferenz und die Wahlen zum Landeschülerbeirat,<br />
gilt ein Schülersprecher als vertretungsberechtigt. Das Schülersprecherteam kann<br />
eine interne Aufgabenumverteilung, die Gesetze der <strong>SMV</strong>-Verordnung berücksichtigend,<br />
vornehmen.<br />
Schülersprecher und Stellvertreter werden aus der Mitte aller Schülerinnen und Schüler<br />
an der Schule gewählt. Kandidieren dürfen sollte hierbei jeder Schüler, der mindestens der<br />
Jahrgangsstufe 7 angehört. Die Kandidaten sollten jedoch zuvor mindestens ein Schuljahr<br />
aktives Mitglied der <strong>SMV</strong> gewesen sein.<br />
Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist zum Schülersprecher gewählt, wobei jeder<br />
Schüler der Schule stimmberechtigt ist und eine Stimme hat. Stellvertreter ist der Schüler<br />
mit den zweit-meisten Stimmen. Die zwei weiteren Schülersprecher werden, vorzugsweise<br />
dem Stimmergebnis der Schülerschaft entsprechend, vom Schülerrat gewählt.<br />
2. Wahl der Schulkonferenzmitglieder<br />
2.1. Wahl der Schülervertreter in die Schulkonferenz<br />
Der Schülersprecher mit den meisten Stimmen und zwei weitere - gewählte - Vertreter<br />
der Schüler, die mindestens der siebten Klasse angehören müssen, sind Mitglied in der<br />
Schulkonferenz.<br />
2.2. Einberufung der Schulkonferenz<br />
Die Gruppe der Schülervertreter kann beim Schulleiter die Einberufung der Schulkonferenz<br />
beantragen. Die gewünschten Tagesordnungspunkte müssen dann angegeben werden.<br />
3. Wahl der Verbindungslehrer<br />
Der Schülerrat wählt zu Beginn eines Schuljahres nach den Modalitäten der Wahl des<br />
Schülersprechers einen Verbindungslehrer. Es gibt insgesamt zwei Verbindungslehrer. Ihre<br />
Amtszeit beträgt zwei Schuljahre, wobei jährlich im Wechsel gewählt wird. Ein Verbindungslehrer<br />
ist nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar.<br />
Die Schülersprecher stellen eine Kandidatenliste der wählbaren Lehrer auf. Nicht wählbar<br />
sind der Schulleiter, der stellvertretende Schulleiter sowie Lehrer mit weniger als einem