SMV-Satzung KGBK Endfassung 1 - Kreisgymnasium Bad Krozingen

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Satzung der Schülermitverantwortung des Kreisgymnasiums Bad Krozingen 4 4. Schülersprecher Die gesamte Schülerschaft der Schule wählt spätestens in der siebten Unterrichtswoche eines neuen Schuljahres das Schülersprecherteam. Jeder Schüler kann sich zur Wahl stellen. Die Satzung rät allerdings ausdrücklich und empfiehlt deutlich, dass jeder Kandidat zuvor mindestens ein Schuljahr aktives Mitglied der SMV war. Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr. Das Amt wird bis zur Neuwahl geschäftsführend von den bisherigen Schülersprechern fortgeführt. Die Schülersprecher sind nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar. Die Schülersprecher sind die Vorsitzenden des Schülerrates und des SMV-Vorstandes. Sie vertreten die Interessen der Schüler der gesamten Schule gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium, dem Elternbeirat und der Schulkonferenz sowie nach Außen wie beispielsweise bei Arbeitskreisen oder gegenüber dem Landesschülerbeirat. Als Vorsitzender des Schülerrates berufen die Schülersprecher die Schülerratssitzungen ein, setzen die Tagesordnung fest und leiten die Sitzungen. Sie sind verantwortlich für die Arbeit der SMV und zusammen mit den Leitern der Ausschüsse den Schülern gegenüber rechenschaftspflichtig. Das Team der Schülersprecher sollte sich nicht ausschließlich aus Schülern der Jahrgangstufe 13 (neunjähriges Gymnasium) beziehungsweise der Jahrgangstufe 12 (achtjähriges Gymnasium) zusammensetzen. Der Schülersprecher soll, wenn möglich, an allen regionalen und überregionalen Treffen von Schülervertretungen teilnehmen. Insbesondere soll der Schülersprecher den Schülerrat, über die Arbeit des Landesschülerbeirates informieren, der die Interessen der Schüler gegenüber dem Kultusministerium vertritt. Die Schülersprecher vergeben am Ende des Schuljahres zusammen mit den Verbindungslehrern (für die Mitglieder des SMV-Vorstandes) beziehungsweise zusammen mit dem SMV-Vorstand (für die Mitglieder des Schülerrats) Zertifikate für besonderen Einsatz für die Schülerschaft. 5. Schriftführer In der konstituierenden Sitzung zu Beginn des Schuljahres wählt der Schülerrat zwei Schriftführer. Die Schriftführer fertigen von allen Sitzungen des Schülerrates, des SMV- Vorstandes und der Schülervollversammlung ein Protokoll an. Außerdem sammeln und verwalten sie gewissenhaft die Protokolle der Ausschüsse. Ebenfalls fertigen die Schriftführer von allen SMV-Veranstaltungen ein Protokoll an, das alle wichtigen Informationen enthält, die bei einer Wiederholung der Veranstaltung nötig sind. 6. Ausschüsse Die Bildung von Ausschüssen für die folgenden Aufgabenbereiche wird hiermit in der SMV-Satzung festgelegt. • Ausschuss zu Verwaltung der Finanzen der SMV • Ausschuss zur Förderung der Identifikation und Interaktion der Schülerschaft mit der Schule • Ausschuss zur Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation der SMV nach außen • Ausschuss zur Organisation und Durchführung von sportlichen Veranstaltungen • Ausschuss zur Organisation und Durchführung von Musik- und Tanzveranstaltungen • Ausschuss zur Vermittlung und Betreuung von Nachhilfeangeboten

Satzung der Schülermitverantwortung des Kreisgymnasiums Bad Krozingen 5 Zwei Schüler des Ausschusses werden von den Schülersprechern zu Leitern berufen, wobei einer der Leiter mindestens der 10. Jahrgangsstufe angehören muss. Sie koordinieren die Arbeit des Ausschusses, berufen die Ausschuss-Sitzungen ein und leiten sie. Sie sind für die Arbeit des Ausschusses verantwortlich. Die Leiter achten auf die Mitarbeit der Ausschuss-Mitglieder und insbesondere auf deren Anwesenheit bei SMV-Sitzungen. Die Ausschuss-Leiter sind ferner Mitglieder des SMV-Vorstandes. Sind die Ausschuss-Leiter nicht Klassen- oder Kurssprecher, sind sie dennoch beratende Mitglieder des Schülerrats. Die Ausschüsse arbeiten selbstständig und sind dem Schülerrat und der Schülerschaft der Schule Rechenschaft schuldig. 7. Vorstand Die Schülersprecher, die Ausschuss-Vorsitzenden, die Schriftführer und, auf besondere Einladung, die Verbindungslehrer bilden den SMV-Vorstand. Der Vorstand ist verpflichtet, monatlich zusammenzutreten. Es besteht Anwesenheitspflicht. Die Sitzungstermine werden von den Schülersprechern rechtzeitig festgelegt. Die Schülersprecher leiten die Sitzungen. Der Vorstand koordiniert die gesamte Arbeit der SMV. An ihn können alle SMV- Mitglieder herantreten, wenn es Probleme innerhalb der SMV gibt. Die Mitglieder des SMV-Vorstandes sind der Schülerschaft und dem Schülerrat rechenschaftspflichtig. 8. Schülervollversammlung Mindestens einmal pro Schulhalbjahr soll eine Schülervollversammlung stattfinden, bei der, sofern die Schüler nicht verhindert sind, Anwesenheitspflicht besteht. Jeder Schüler hat hierbei das Recht, seine Meinung zu äußern. Der SMV-Vorstand informiert die Schülerschaft über die Arbeit und die Beschlüsse der SMV. Die Schülersprecher leiten die Versammlung. Der Vorstand ist hierbei den Schülern gegenüber rechenschaftspflichtig. Vorschläge und Anregungen der Schülerschaft sind für den Vorstand nicht bindend.

<strong>Satzung</strong> der Schülermitverantwortung des <strong>Kreisgymnasium</strong>s <strong>Bad</strong> <strong>Krozingen</strong> 4<br />

4. Schülersprecher<br />

Die gesamte Schülerschaft der Schule wählt spätestens in der siebten Unterrichtswoche<br />

eines neuen Schuljahres das Schülersprecherteam. Jeder Schüler kann sich zur Wahl stellen.<br />

Die <strong>Satzung</strong> rät allerdings ausdrücklich und empfiehlt deutlich, dass jeder Kandidat<br />

zuvor mindestens ein Schuljahr aktives Mitglied der <strong>SMV</strong> war. Die Amtszeit beträgt ein<br />

Schuljahr. Das Amt wird bis zur Neuwahl geschäftsführend von den bisherigen Schülersprechern<br />

fortgeführt. Die Schülersprecher sind nach den Grundsätzen des konstruktiven<br />

Misstrauensvotums abwählbar.<br />

Die Schülersprecher sind die Vorsitzenden des Schülerrates und des <strong>SMV</strong>-Vorstandes. Sie<br />

vertreten die Interessen der Schüler der gesamten Schule gegenüber der Schulleitung,<br />

dem Lehrerkollegium, dem Elternbeirat und der Schulkonferenz sowie nach Außen wie<br />

beispielsweise bei Arbeitskreisen oder gegenüber dem Landesschülerbeirat.<br />

Als Vorsitzender des Schülerrates berufen die Schülersprecher die Schülerratssitzungen<br />

ein, setzen die Tagesordnung fest und leiten die Sitzungen. Sie sind verantwortlich für die<br />

Arbeit der <strong>SMV</strong> und zusammen mit den Leitern der Ausschüsse den Schülern gegenüber<br />

rechenschaftspflichtig.<br />

Das Team der Schülersprecher sollte sich nicht ausschließlich aus Schülern der Jahrgangstufe<br />

13 (neunjähriges Gymnasium) beziehungsweise der Jahrgangstufe 12 (achtjähriges<br />

Gymnasium) zusammensetzen.<br />

Der Schülersprecher soll, wenn möglich, an allen regionalen und überregionalen Treffen<br />

von Schülervertretungen teilnehmen. Insbesondere soll der Schülersprecher den Schülerrat,<br />

über die Arbeit des Landesschülerbeirates informieren, der die Interessen der Schüler<br />

gegenüber dem Kultusministerium vertritt.<br />

Die Schülersprecher vergeben am Ende des Schuljahres zusammen mit den Verbindungslehrern<br />

(für die Mitglieder des <strong>SMV</strong>-Vorstandes) beziehungsweise zusammen mit dem<br />

<strong>SMV</strong>-Vorstand (für die Mitglieder des Schülerrats) Zertifikate für besonderen Einsatz für<br />

die Schülerschaft.<br />

5. Schriftführer<br />

In der konstituierenden Sitzung zu Beginn des Schuljahres wählt der Schülerrat zwei<br />

Schriftführer. Die Schriftführer fertigen von allen Sitzungen des Schülerrates, des <strong>SMV</strong>-<br />

Vorstandes und der Schülervollversammlung ein Protokoll an. Außerdem sammeln und<br />

verwalten sie gewissenhaft die Protokolle der Ausschüsse. Ebenfalls fertigen die Schriftführer<br />

von allen <strong>SMV</strong>-Veranstaltungen ein Protokoll an, das alle wichtigen Informationen enthält,<br />

die bei einer Wiederholung der Veranstaltung nötig sind.<br />

6. Ausschüsse<br />

Die Bildung von Ausschüssen für die folgenden Aufgabenbereiche wird hiermit in der<br />

<strong>SMV</strong>-<strong>Satzung</strong> festgelegt.<br />

• Ausschuss zu Verwaltung der Finanzen der <strong>SMV</strong><br />

• Ausschuss zur Förderung der Identifikation und Interaktion der Schülerschaft mit<br />

der Schule<br />

• Ausschuss zur Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation der <strong>SMV</strong> nach außen<br />

• Ausschuss zur Organisation und Durchführung von sportlichen Veranstaltungen<br />

• Ausschuss zur Organisation und Durchführung von Musik- und Tanzveranstaltungen<br />

• Ausschuss zur Vermittlung und Betreuung von Nachhilfeangeboten

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