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Zivil- und strafrechtliche Risiken von Leitungs- und ... - Funk Gruppe

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Ausgangsüberlegungen<br />

Organpflicht<br />

Haftungsübersicht<br />

Haftung gegenüber<br />

Gesellschaft<br />

Haftung gegenüber<br />

Dritten<br />

Haftung für<br />

Andere<br />

Haftungsmilderung<br />

IV. Haftung des Geschäftsführers gegenüber<br />

der Gesellschaft (2)<br />

Das Fehlen individueller Fähigkeit für Ausübung der Tätigkeit des<br />

Geschäftsführers entlastet nicht, d. h. Exculpation mangels<br />

technischer Detailkenntnis gelingt nicht<br />

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht<br />

Bei mehreren Geschäftsführern haften diese<br />

gesamtschuldnerisch, sofern jeder die Voraussetzungen des § 43<br />

GmbHG erfüllt.<br />

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