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Zivil- und strafrechtliche Risiken von Leitungs- und ... - Funk Gruppe

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Ausgangsüberlegungen<br />

Organpflicht<br />

Haftungsübersicht<br />

Haftung gegenüber<br />

Gesellschaft<br />

Haftung gegenüber<br />

Dritten<br />

Haftung für<br />

Andere<br />

Haftungsmilderung<br />

IV. Haftung des Geschäftsführers gegenüber<br />

der Gesellschaft (1)<br />

1) Haftung gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG<br />

Allgemein:<br />

Geschäftsführer hat in den Angelegenheiten der Gesellschaft die<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.<br />

Maßstab:<br />

Stellung des Verwalters eines fremden Vermögens.<br />

Geschäftsführer hat jedoch unternehmerisches Ermessen, d. h.<br />

vertretbares Geschäftsrisiko bzgl. geschäftlicher Entscheidungen<br />

geht zu Lasten der Gesellschaft.<br />

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