Zivil- und strafrechtliche Risiken von Leitungs- und ... - Funk Gruppe
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Ausgangsüberlegungen<br />
Organpflicht<br />
Haftungsübersicht<br />
Haftung gegenüber<br />
Gesellschaft<br />
Haftung gegenüber<br />
Dritten<br />
Haftung für<br />
Andere<br />
Haftungsmilderung<br />
IV. Haftung des Geschäftsführers gegenüber<br />
der Gesellschaft (1)<br />
1) Haftung gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG<br />
Allgemein:<br />
Geschäftsführer hat in den Angelegenheiten der Gesellschaft die<br />
Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.<br />
Maßstab:<br />
Stellung des Verwalters eines fremden Vermögens.<br />
Geschäftsführer hat jedoch unternehmerisches Ermessen, d. h.<br />
vertretbares Geschäftsrisiko bzgl. geschäftlicher Entscheidungen<br />
geht zu Lasten der Gesellschaft.<br />
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