Zivil- und strafrechtliche Risiken von Leitungs- und ... - Funk Gruppe
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Ausgangsüberlegungen<br />
Organpflicht<br />
Haftungsübersicht<br />
Haftung gegenüber<br />
Gesellschaft<br />
Haftung gegenüber<br />
Dritten<br />
Haftung für<br />
Andere<br />
Haftungsmilderung<br />
II. Organpflicht des Geschäftsführers (3)<br />
Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages gemäß § 64<br />
GmbHG<br />
Kriterien:<br />
- Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO oder<br />
- Überschuldung gemäß § 19 InsO<br />
Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern spätestens 3 Wochen nach<br />
Eintritt des Insolvenztatbestandes zu stellen.<br />
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