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Zivil- und strafrechtliche Risiken von Leitungs- und ... - Funk Gruppe

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Ausgangsüberlegungen<br />

Organpflicht<br />

Haftungsübersicht<br />

Haftung gegenüber<br />

Gesellschaft<br />

Haftung gegenüber<br />

Dritten<br />

Haftung für<br />

Andere<br />

Haftungsmilderung<br />

II. Organpflicht des Geschäftsführers (3)<br />

Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages gemäß § 64<br />

GmbHG<br />

Kriterien:<br />

- Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO oder<br />

- Überschuldung gemäß § 19 InsO<br />

Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern spätestens 3 Wochen nach<br />

Eintritt des Insolvenztatbestandes zu stellen.<br />

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