22.04.2013 Aufrufe

Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen (BVB) - Funk Gruppe

Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen (BVB) - Funk Gruppe

Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen (BVB) - Funk Gruppe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

JMARQUAR - 081006<br />

\\FGGNCL01_CVOL1_SERVER\CVOL1\TGV\Abt\IB HU\HZV_DZV\HZV_2008\03_<strong>BVB</strong>_HZV_2008 .doc<br />

<strong>Besondere</strong> <strong>Vereinbarungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bestimmungen</strong> (<strong>BVB</strong>)<br />

zur Haftpflicht-Zusatz-Versicherung für<br />

Betriebe der technischen Gebäudeausrüstung (Haustechnik)<br />

(Fassung 2008)<br />

I.7.2.2 Die Versicherergemeinschaft leistet im<br />

Rahmen der im Versicherungsschein dokumentierte<br />

Versicherungssumme <strong>und</strong> Maximierung für Aufwendungen<br />

vor Eintritt des Versicherungsfalles<br />

gemäß Teil III, Ziffer III.5 dieses Anschlussvertrages<br />

bis zu 10 % der dokumentierten Versicherungssumme/n<br />

je Störung des Betriebes oder behördlicher<br />

Anordnung, aber nur für den Teil der<br />

Ansprüche, der die im Gr<strong>und</strong>vertrag für Schäden<br />

dieser Art dokumentierte Versicherungssumme<br />

plus Selbstbehalt übersteigt, keinesfalls aber für<br />

die ersten 100.000 € eines solchen Schadens.<br />

Diese Versicherungssumme bildet auch die<br />

Höchstersatzleistung des Versicherers für alle<br />

derartigen Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.<br />

I.7.2.3 Übersteigt die im Versicherungsschein<br />

dokumentierten Versicherungssumme für das Umwelt-Haftpflichtrisiko<br />

gemäß Teil III den Betrag von<br />

10.300.000 €, so leistet die Versicherergemeinschaft<br />

im Rahmen dieses Vertrages für Schäden<br />

gemäß Teil III, Ziffer III.6.2 höchstens bis zur Differenz<br />

zwischen der im Gr<strong>und</strong>vertrag dokumentierten<br />

Versicherungssumme für derartige Schäden <strong>und</strong><br />

dem Betrag von 10.300.000 €.<br />

I.7.3 Versicherungssumme für das Umweltschadensrisiko<br />

gemäß Teil IV<br />

I. 7.3.1 Die Versicherergemeinschaft leistet im<br />

Rahmen der <strong>Bestimmungen</strong> gemäß Teil IV dieses<br />

Vertrages bis zu höchstens 1 Mio. € je Versicherungsfall,<br />

aber nur für den Teil der Ansprüche, der<br />

die im Gr<strong>und</strong>vertrag für Schäden dieser Art dokumentierte<br />

Versicherungssumme plus Selbstbehalt<br />

übersteigt, keinesfalls aber für die ersten 200.000 €<br />

eines solchen Schadens.<br />

Diese Versicherungssumme bildet auch die<br />

Höchstersatzleistung des Versicherers für alle<br />

Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.<br />

Stehen für derartige Ansprüche wegen eines Versicherungsfalles<br />

oder wegen Serienschäden infolge<br />

teilweiser oder gänzlicher Erschöpfung die zum<br />

Gr<strong>und</strong>vertrag vereinbarte Jahresgesamtleistung für<br />

derartige Schäden nur noch teilweise oder nicht<br />

mehr zur Verfügung, so leistet der Versicherer im<br />

Rahmen dieses Anschlussvertrages für den Teil<br />

der Ansprüche, der die Jahresgesamtleistung des<br />

Gr<strong>und</strong>vertrages übersteigt, aber auch hier keinesfalls<br />

für die ersten 200.000 € eines solchen Schadens.<br />

I.7.3.2 Im Rahmen der vorgenannten Versicherungssumme<br />

<strong>und</strong> Jahreshöchstersatzleistung stehen<br />

für Kosten der Ausgleichssanierung (siehe<br />

Teil IV, Ziffer<br />

IV.1.5.1.3) je Versicherungsfall <strong>und</strong><br />

Versicherungsjahr 20 % der unter Ziffer I.7.3.1<br />

genannten Versicherungssumme zur Verfügung.<br />

I.7.4 Kumulklausel<br />

Beruhen mehrere Versicherungsfälle<br />

• auf derselben Ursache oder<br />

GESCHÄFTSSTELLE DER<br />

VERSICHERERGEMEINSCHAFT<br />

• auf gleichen Ursachen, zwischen denen ein<br />

innerer, insbesondere sachlicher <strong>und</strong> zeitlicher<br />

Zusammenhang besteht,<br />

<strong>und</strong> besteht für einen Teil (einen oder mehrere)<br />

dieser Versicherungsfälle Versicherungsschutz<br />

nach Teil I in Verbindung mit den Teilen II <strong>und</strong> für<br />

einen anderen Teil (einen oder mehrere) dieser<br />

Versicherungsfälle Versicherungsschutz nach<br />

Teil III <strong>und</strong>/oder Teil IV oder einer Umwelt-<br />

Haftpflicht-Versicherung <strong>und</strong>/oder Umweltschadensversicherung<br />

(oder andere Versicherungsverträge<br />

zur Versicherung gegen die Inanspruchnahme<br />

nach der EU-Umwelthaftungsrichtlinie<br />

(2004/35/EG) oder darauf basierender nationaler<br />

Umsetzungsgesetze), so besteht für jeden dieser<br />

Versicherungsfälle Versicherungsschutz nur im<br />

Rahmen der für ihn vereinbarten Versicherungssumme.<br />

Für alle diese Versicherungsfälle steht bei gleichen<br />

Versicherungssummen diese maximal einmal zur<br />

Verfügung.<br />

Bei unterschiedlichen Versicherungssummen steht<br />

unter Berücksichtigung der Zuordnung gemäß<br />

Satz 1 für alle Versicherungsfälle maximal die<br />

höhere Versicherungssumme zur Verfügung.<br />

Sofern die in der Betriebs-Haftpflicht- bzw. der<br />

Umwelt-Haftpflicht- bzw. der Umweltschadensversicherung<br />

gedeckten Versicherungsfälle in unterschiedliche<br />

Versicherungsjahre fallen, ist für die<br />

Bestimmung der maximalen Versicherungssumme<br />

für sämtliche Versicherungsfälle das Versicherungsjahr<br />

maßgeblich, in dem das erste im Rahmen<br />

der Betriebs-Haftpflicht-Versicherung gedeckte<br />

Schadenereignis eingetreten ist.<br />

I.8 Beitragsberechnung<br />

Sämtliche Beiträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher<br />

Versicherungssteuer.<br />

I.8.1 Gr<strong>und</strong>lage der Beitragsberechnung für<br />

das jeweils laufende Versicherungsjahr ist die<br />

Jahreslohn- <strong>und</strong> -gehaltssumme - aufger<strong>und</strong>et auf<br />

tausend Euro - des Vorjahres. Die Jahreslohn- <strong>und</strong><br />

-gehaltssumme ist die nach den <strong>Bestimmungen</strong> der<br />

zuständigen Berufsgenossenschaft dieser aufzugebenden<br />

Summe des letzten vollen Kalenderjahres.<br />

Für eingegliederte Mitarbeiter fremder Stammfirmen,<br />

deren Löhne/Gehälter nicht in der Meldung<br />

an die für den Versicherungsnehmer zuständige<br />

Berufsgenossenschaft enthalten sind, ist die Summe<br />

der im letzten Kalenderjahr an die Stammfirma<br />

gezahlten Entgelte zu erfassen.<br />

9 / 28

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!