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Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen (BVB) - Funk Gruppe

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JMARQUAR - 081006<br />

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<strong>Besondere</strong> <strong>Vereinbarungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bestimmungen</strong> (<strong>BVB</strong>)<br />

zur Haftpflicht-Zusatz-Versicherung für<br />

Betriebe der technischen Gebäudeausrüstung (Haustechnik)<br />

(Fassung 2008)<br />

I.5.10 Politische Risiken / höhere Gewalt<br />

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen<br />

Schäden, Verlusten, Kosten oder Aufwendungen,<br />

die direkt oder indirekt verursacht werden von, sich<br />

ergeben aus oder im Zusammenhang stehen mit<br />

• Krieg, Invasion, Feindhandlungen, Feindseligkeiten,<br />

kriegerischen Handlungen (gleichgültig,<br />

ob eine Kriegserklärung erfolgte oder nicht),<br />

Bürgerkrieg, Rebellion, Revolution, Aufstand,<br />

Generalstreik, illegalem Streik, inneren Unruhen,<br />

welche das Ausmaß einer Volkserhebung<br />

annehmen, militärischer oder rechtswidrig ergriffener<br />

Befehlsgewalt, oder unmittelbar auf<br />

Verfügungen oder Maßnahmen von Hoher<br />

Hand beruhen;<br />

• jeglicher Art von Terrorakten. Unter dem Begriff<br />

Terrorakt im Sinne dieser Klausel ist eine zu<br />

politischen, religiösen, ideologischen oder ethnischen<br />

Zwecken oder aus solchen Gründen<br />

verübte oder angedrohte Gewaltanwendung<br />

durch eine Person oder eine <strong>Gruppe</strong> von Personen<br />

zu verstehen, die im eigenen Namen, im<br />

Auftrag oder im Zusammenhang mit einer Organisation<br />

oder Regierung handelt in der Absicht,<br />

Einfluss auf die Regierung zu nehmen<br />

<strong>und</strong>/oder die Öffentlichkeit bzw. einen Teil der<br />

Öffentlichkeit in Angst <strong>und</strong> Schrecken zu versetzen.<br />

Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt,<br />

soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt<br />

haben.<br />

I.5.11 Sprengungen/Abbruch- <strong>und</strong> Einreißarbeiten<br />

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen<br />

Schäden an Immobilien, die in einem Umkreis von<br />

weniger als 150 m bei Sprengungen entstehen<br />

sowie bei Abbruch- <strong>und</strong> Einreißarbeiten wegen<br />

Sachschäden in einem Umkreis, dessen Radius<br />

der Höhe des einzureißenden Bauwerks entspricht,<br />

<strong>und</strong> allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden.<br />

I. 5.12 Tabak<br />

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigungen aus dem Konsum<br />

von Tabak, Tabakprodukten (ausgenommen Nikotin<br />

als therapeutisches Mittel) sowie von im Zusammenhang<br />

mit der Endherstellung/Produktion<br />

solcher Tabakprodukte verwendeten Zusatzstoffe<br />

(z. B. Filter). Dies gilt auch soweit es sich um Haftpflichtansprüche<br />

von Personen handelt, die nicht<br />

selbst Tabakwaren konsumiert haben (sogenannte<br />

Passivraucher).<br />

GESCHÄFTSSTELLE DER<br />

VERSICHERERGEMEINSCHAFT<br />

I.5.13 Urea-Formaldehydschaum /<br />

Schimmelpilze / Silikate / Mangan<br />

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche<br />

• wegen Schäden, die auf Urea-<br />

Formaldehydschaum zurückzuführen sind;<br />

• wegen Schäden in USA/US-Territorien oder<br />

Kanada, die in unmittelbarem oder mittelbarem<br />

Zusammenhang mit Schimmelpilzen stehen;<br />

• wegen Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigungen durch<br />

Silikate (z. B. Kieselerde) oder Stoffe, die Silikate<br />

oder Bestandteile von Silikaten enthalten<br />

(z. B. Zement, Glasfasern);<br />

• wegen Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigungen durch<br />

Mangandämpfe (z. B. Schweißdrähte), Manganstäube<br />

oder Verbindungen, die Bestandteile<br />

von Mangan enthalten.<br />

I.5.14 Code Civil<br />

Nicht versichert ist die Haftpflicht nach den Art.<br />

1792 ff. <strong>und</strong> 2270 <strong>und</strong> den damit im Zusammenhang<br />

stehenden Regressansprüchen nach Art.<br />

1147 des französischen Code Civil oder gleichartiger<br />

<strong>Bestimmungen</strong> anderer Länder.<br />

I.5.15 Mobiltelefone<br />

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen<br />

Schäden aus der Herstellung von Mobiltelefonen<br />

sowie aus dem Betrieb von Mobilfunknetzen wegen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigungen aus dem<br />

Gebrauch bzw. der Verwendung von Mobiltelefonen.<br />

I.6 Abgrenzungen <strong>und</strong> Erweiterungen des<br />

Versicherungsschutzes<br />

Eingeschlossen sind im Rahmen <strong>und</strong> Umfang der<br />

sonstigen <strong>Bestimmungen</strong> des Vertrages:<br />

I.6.1 Abwässerschäden, Schäden durch<br />

Senkungen, Erdrutschungen <strong>und</strong> Überschwemmungen<br />

Eingeschlossen sind - abweichend von Ziffer 7.14<br />

AHB - Haftpflichtansprüche aus Sachschäden <strong>und</strong><br />

allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden,<br />

die entstehen<br />

• durch Abwässer (mit Ausnahme von Schäden<br />

durch Umwelteinwirkungen);<br />

• durch Senkungen eines Gr<strong>und</strong>stücks <strong>und</strong> Erdrutschungen.<br />

Dies gilt jedoch nicht für das Bauherrenrisiko<br />

gemäß Teil II, Ziffer II.2.2;<br />

• durch Überschwemmungen stehender oder<br />

fließender Gewässer.<br />

Auf die besonderen Regelungen hinsichtlich Schäden<br />

durch Umwelteinwirkungen in Teil I, Ziffer I.3<br />

wird besonders hingewiesen.<br />

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