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Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen (BVB) - Funk Gruppe

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JMARQUAR - 081006<br />

\\FGGNCL01_CVOL1_SERVER\CVOL1\TGV\Abt\IB HU\HZV_DZV\HZV_2008\03_<strong>BVB</strong>_HZV_2008 .doc<br />

<strong>Besondere</strong> <strong>Vereinbarungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bestimmungen</strong> (<strong>BVB</strong>)<br />

zur Haftpflicht-Zusatz-Versicherung für<br />

Betriebe der technischen Gebäudeausrüstung (Haustechnik)<br />

(Fassung 2008)<br />

• Ansprüche aus Kraft-/Luft-/Wasserfahrzeug-<br />

/Raumfahrzeug- <strong>und</strong> Off-Shore-Risiken;<br />

• Ansprüche aus Arbeitgeber-Haftpflicht- <strong>und</strong><br />

Arbeitsunfallrisiken sowie wegen Berufskrankheiten;<br />

• Ansprüche, für die gemäß Teil I, Ziffer 5 kein<br />

Versicherungsschutz besteht;<br />

• Ansprüche, für die Versicherungsschutz gemäß<br />

Zusatzbaustein 1 <strong>und</strong> 2 der Umweltschadensversicherung<br />

genommen werden kann.<br />

I.4 Mitversicherte Personen<br />

I.4.1 Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrages<br />

die persönliche gesetzliche Haftpflicht:<br />

I.4.1.1 der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers<br />

<strong>und</strong> solcher Personen, die er zur<br />

Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten<br />

Betriebes oder eines Teiles desselben angestellt<br />

hat, z. B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheits-<br />

<strong>und</strong> Gefahrgutbeauftragte, der Beauftragten<br />

für Immissionsschutz, Strahlenschutz, Gewässerschutz,<br />

Umweltschutz, Datenschutz<br />

<strong>und</strong>/oder Abfallbeseitigung in dieser Eigenschaft.<br />

I.4.1.2 des angestellten „Verantwortlichen Bauleiters“<br />

im Sinne der Bauordnung der einzelnen<br />

B<strong>und</strong>esländer, auch für den Fall, dass dessen<br />

Aufgaben über die eigentliche Betriebstätigkeit für<br />

den Versicherungsnehmer hinausgehen;<br />

I.4.1.3<br />

a) sämtlicher übrigen Betriebsangehörigen (hierzu<br />

gehören auch die) für Schäden, die sie in Ausführung<br />

ihrer dienstlichen Verrichtungen verursachen.<br />

Hierzu gehören auch<br />

• die in den Betrieb des Versicherungsnehmers<br />

eingegliederten Mitarbeiter fremder<br />

Unternehmen;<br />

• die durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung,<br />

Reinigung, Beleuchtung <strong>und</strong> sonstigen<br />

Betreuung der in Teil II, Ziffer 2.1 genannten<br />

Gr<strong>und</strong>stücke, Gebäude <strong>und</strong> Räumlichkeiten<br />

beauftragten Personen;<br />

b) der angestellten Betriebsärzte <strong>und</strong> des Sanitätspersonals<br />

auch bei Gewährung „Erster Hilfe“<br />

außerhalb des Betriebes;<br />

Dies gilt in dem Umfang nicht, in dem die angestellten<br />

Betriebsärzte aus einer zum Zeitpunkt<br />

des Schadeneintrittes bestehenden selbständig<br />

abgeschlossenen Haftpflicht-Versicherung Versicherungsschutz<br />

beanspruchen können.<br />

GESCHÄFTSSTELLE DER<br />

VERSICHERERGEMEINSCHAFT<br />

c) Zu a) <strong>und</strong> b):<br />

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus<br />

Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle<br />

<strong>und</strong> Berufskrankheiten im Betrieb<br />

des Versicherungsnehmers oder bei der Verrichtung<br />

vorübergehender betrieblicher Tätigkeiten<br />

auf einer gemeinsamen Betriebsstätte<br />

gemäß dem Sozialgesetzbuch Teil VII handelt.<br />

I.4.2 Mitversichert ist ferner im Rahmen von<br />

Ziffer 4.1 die persönliche gesetzliche Haftpflicht der<br />

aus den Diensten des Versicherungsnehmers<br />

ausgeschiedenen - ehemaligen - gesetzlichen<br />

Vertreter des Versicherungsnehmers <strong>und</strong> der sonstigen<br />

Betriebsangehörigen aus ihrer früheren Tätigkeit<br />

für den Versicherungsnehmer.<br />

I.4.3 Bei Personenschäden im Ausland siehe<br />

Teil I, Ziffer 6.4 „Auslandsschäden“.<br />

I.5 Nicht versicherte Risiken<br />

I.5.1 AIDS<br />

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen<br />

Schäden aus Infektionen mit Erregern des Acquired<br />

Immune Deficiency Syndrome (z. B. HIV, HTLV<br />

III-Viren) <strong>und</strong> wegen Schäden aus Diagnostika/<br />

Therapeutika bzgl. AIDS.<br />

I.5.2 Arzneimittel / gefährliche Substanzen /<br />

Implantate / humanbiologisches Material / Blutprodukte<br />

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen<br />

Schäden aus der Herstellung, Verarbeitung, Inkorporation<br />

<strong>und</strong>/oder Vertrieb von Antikonzeptiva<br />

(hormonelle Verhütungsmittel <strong>und</strong> Intra Uterine<br />

Devices), Diethylstilbestrol, L Tryptophan sowie<br />

Silikonimplantaten.<br />

Nicht versichert sind zudem Haftpflichtansprüche<br />

wegen Schäden aus der Herstellung, Verarbeitung,<br />

Inkorporation <strong>und</strong>/oder Vertrieb von sonstigen<br />

Implantaten.<br />

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen<br />

Schäden durch Arzneimittel <strong>und</strong>/oder Medizinprodukte,<br />

die humanbiologisches Material bzw.<br />

Auszüge desselben enthalten (z. B. Blut, Plasma,<br />

Plasmaproteine, Zellen, Gewebe, Organe, Urin).<br />

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen<br />

Schäden durch Blut oder Blutprodukte sowie aus<br />

dem Betrieb von Blutbanken <strong>und</strong>/oder Blutspendeeinrichtungen.<br />

Blutprodukte sind Blutzubereitungen,<br />

Sera, Plasma <strong>und</strong> Vollblut, soweit diese aus<br />

menschlichem Blut gewonnen werden <strong>und</strong> zur<br />

Verwendung als Arzneimittel bestimmt sind.<br />

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