Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen (BVB) - Funk Gruppe
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JMARQUAR - 081006<br />
\\FGGNCL01_CVOL1_SERVER\CVOL1\TGV\Abt\IB HU\HZV_DZV\HZV_2008\03_<strong>BVB</strong>_HZV_2008 .doc<br />
<strong>Besondere</strong> <strong>Vereinbarungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bestimmungen</strong> (<strong>BVB</strong>)<br />
zur Haftpflicht-Zusatz-Versicherung für<br />
Betriebe der technischen Gebäudeausrüstung (Haustechnik)<br />
(Fassung 2008)<br />
• Ansprüche aus Kraft-/Luft-/Wasserfahrzeug-<br />
/Raumfahrzeug- <strong>und</strong> Off-Shore-Risiken;<br />
• Ansprüche aus Arbeitgeber-Haftpflicht- <strong>und</strong><br />
Arbeitsunfallrisiken sowie wegen Berufskrankheiten;<br />
• Ansprüche, für die gemäß Teil I, Ziffer 5 kein<br />
Versicherungsschutz besteht;<br />
• Ansprüche, für die Versicherungsschutz gemäß<br />
Zusatzbaustein 1 <strong>und</strong> 2 der Umweltschadensversicherung<br />
genommen werden kann.<br />
I.4 Mitversicherte Personen<br />
I.4.1 Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrages<br />
die persönliche gesetzliche Haftpflicht:<br />
I.4.1.1 der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers<br />
<strong>und</strong> solcher Personen, die er zur<br />
Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten<br />
Betriebes oder eines Teiles desselben angestellt<br />
hat, z. B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheits-<br />
<strong>und</strong> Gefahrgutbeauftragte, der Beauftragten<br />
für Immissionsschutz, Strahlenschutz, Gewässerschutz,<br />
Umweltschutz, Datenschutz<br />
<strong>und</strong>/oder Abfallbeseitigung in dieser Eigenschaft.<br />
I.4.1.2 des angestellten „Verantwortlichen Bauleiters“<br />
im Sinne der Bauordnung der einzelnen<br />
B<strong>und</strong>esländer, auch für den Fall, dass dessen<br />
Aufgaben über die eigentliche Betriebstätigkeit für<br />
den Versicherungsnehmer hinausgehen;<br />
I.4.1.3<br />
a) sämtlicher übrigen Betriebsangehörigen (hierzu<br />
gehören auch die) für Schäden, die sie in Ausführung<br />
ihrer dienstlichen Verrichtungen verursachen.<br />
Hierzu gehören auch<br />
• die in den Betrieb des Versicherungsnehmers<br />
eingegliederten Mitarbeiter fremder<br />
Unternehmen;<br />
• die durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung,<br />
Reinigung, Beleuchtung <strong>und</strong> sonstigen<br />
Betreuung der in Teil II, Ziffer 2.1 genannten<br />
Gr<strong>und</strong>stücke, Gebäude <strong>und</strong> Räumlichkeiten<br />
beauftragten Personen;<br />
b) der angestellten Betriebsärzte <strong>und</strong> des Sanitätspersonals<br />
auch bei Gewährung „Erster Hilfe“<br />
außerhalb des Betriebes;<br />
Dies gilt in dem Umfang nicht, in dem die angestellten<br />
Betriebsärzte aus einer zum Zeitpunkt<br />
des Schadeneintrittes bestehenden selbständig<br />
abgeschlossenen Haftpflicht-Versicherung Versicherungsschutz<br />
beanspruchen können.<br />
GESCHÄFTSSTELLE DER<br />
VERSICHERERGEMEINSCHAFT<br />
c) Zu a) <strong>und</strong> b):<br />
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus<br />
Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle<br />
<strong>und</strong> Berufskrankheiten im Betrieb<br />
des Versicherungsnehmers oder bei der Verrichtung<br />
vorübergehender betrieblicher Tätigkeiten<br />
auf einer gemeinsamen Betriebsstätte<br />
gemäß dem Sozialgesetzbuch Teil VII handelt.<br />
I.4.2 Mitversichert ist ferner im Rahmen von<br />
Ziffer 4.1 die persönliche gesetzliche Haftpflicht der<br />
aus den Diensten des Versicherungsnehmers<br />
ausgeschiedenen - ehemaligen - gesetzlichen<br />
Vertreter des Versicherungsnehmers <strong>und</strong> der sonstigen<br />
Betriebsangehörigen aus ihrer früheren Tätigkeit<br />
für den Versicherungsnehmer.<br />
I.4.3 Bei Personenschäden im Ausland siehe<br />
Teil I, Ziffer 6.4 „Auslandsschäden“.<br />
I.5 Nicht versicherte Risiken<br />
I.5.1 AIDS<br />
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen<br />
Schäden aus Infektionen mit Erregern des Acquired<br />
Immune Deficiency Syndrome (z. B. HIV, HTLV<br />
III-Viren) <strong>und</strong> wegen Schäden aus Diagnostika/<br />
Therapeutika bzgl. AIDS.<br />
I.5.2 Arzneimittel / gefährliche Substanzen /<br />
Implantate / humanbiologisches Material / Blutprodukte<br />
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen<br />
Schäden aus der Herstellung, Verarbeitung, Inkorporation<br />
<strong>und</strong>/oder Vertrieb von Antikonzeptiva<br />
(hormonelle Verhütungsmittel <strong>und</strong> Intra Uterine<br />
Devices), Diethylstilbestrol, L Tryptophan sowie<br />
Silikonimplantaten.<br />
Nicht versichert sind zudem Haftpflichtansprüche<br />
wegen Schäden aus der Herstellung, Verarbeitung,<br />
Inkorporation <strong>und</strong>/oder Vertrieb von sonstigen<br />
Implantaten.<br />
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen<br />
Schäden durch Arzneimittel <strong>und</strong>/oder Medizinprodukte,<br />
die humanbiologisches Material bzw.<br />
Auszüge desselben enthalten (z. B. Blut, Plasma,<br />
Plasmaproteine, Zellen, Gewebe, Organe, Urin).<br />
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen<br />
Schäden durch Blut oder Blutprodukte sowie aus<br />
dem Betrieb von Blutbanken <strong>und</strong>/oder Blutspendeeinrichtungen.<br />
Blutprodukte sind Blutzubereitungen,<br />
Sera, Plasma <strong>und</strong> Vollblut, soweit diese aus<br />
menschlichem Blut gewonnen werden <strong>und</strong> zur<br />
Verwendung als Arzneimittel bestimmt sind.<br />
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