Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen (BVB) - Funk Gruppe
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JMARQUAR - 081006<br />
\\FGGNCL01_CVOL1_SERVER\CVOL1\TGV\Abt\IB HU\HZV_DZV\HZV_2008\03_<strong>BVB</strong>_HZV_2008 .doc<br />
<strong>Besondere</strong> <strong>Vereinbarungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bestimmungen</strong> (<strong>BVB</strong>)<br />
zur Haftpflicht-Zusatz-Versicherung für<br />
Betriebe der technischen Gebäudeausrüstung (Haustechnik)<br />
(Fassung 2008)<br />
• Ziffer 16 bis Ziffer 18 <strong>und</strong> Ziffer 20 bis Ziffer 22<br />
(Dauer <strong>und</strong> Ende des Vertrages/Kündigung),<br />
• Ziffern 23 <strong>und</strong> 24 (Obliegenheiten),<br />
• Ziffern 27 bis 33 (Weitere <strong>Bestimmungen</strong>).<br />
IV.2 Zusatzbaustein 1<br />
Versicherungsschutz für Pflichten oder Ansprüche<br />
wegen Schäden gemäß Umweltschadensgesetz<br />
IV.2.1 an geschützten Arten oder natürlichen<br />
Lebensräumen, die sich auf Gr<strong>und</strong>stücken einschließlich<br />
Gewässern befinden, die im Eigentum<br />
des Versicherungsnehmers stehen, standen oder<br />
von ihm gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen<br />
sind oder waren;<br />
IV.2.2 an Boden, der im Eigentum des Versicherungsnehmers<br />
steht, stand oder von ihm gemietet,<br />
geleast, gepachtet oder geliehen ist oder war;<br />
IV.2.3 an Gewässern, die im Eigentum des Versicherungsnehmers<br />
stehen, standen oder von ihm<br />
gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen sind<br />
oder waren;<br />
IV.2.4 am Gr<strong>und</strong>wasser<br />
ist nicht vereinbart.<br />
IV.3 Zusatzbaustein 2<br />
GESCHÄFTSSTELLE DER<br />
VERSICHERERGEMEINSCHAFT<br />
Versicherungsschutz für weitergehende Pflichten<br />
oder Ansprüche zur Sanierung des Bodens wegen<br />
schädlicher Bodenveränderungen gemäß B<strong>und</strong>esbodenschutzgesetz,<br />
wenn der Versicherungsnehmer<br />
Eigentümer, Mieter, Leasingnehmer, Pächter<br />
oder Entleiher des Bodens <strong>und</strong> Verursacher des<br />
Schadens ist, ist nicht vereinbart.<br />
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