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Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen (BVB) - Funk Gruppe

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JMARQUAR - 081006<br />

\\FGGNCL01_CVOL1_SERVER\CVOL1\TGV\Abt\IB HU\HZV_DZV\HZV_2008\03_<strong>BVB</strong>_HZV_2008 .doc<br />

<strong>Besondere</strong> <strong>Vereinbarungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bestimmungen</strong> (<strong>BVB</strong>)<br />

zur Haftpflicht-Zusatz-Versicherung für<br />

Betriebe der technischen Gebäudeausrüstung (Haustechnik)<br />

(Fassung 2008)<br />

• Ziffer 16 bis Ziffer 18 <strong>und</strong> Ziffer 20 bis Ziffer 22<br />

(Dauer <strong>und</strong> Ende des Vertrages/Kündigung),<br />

• Ziffern 23 <strong>und</strong> 24 (Obliegenheiten),<br />

• Ziffern 27 bis 33 (Weitere <strong>Bestimmungen</strong>).<br />

IV.2 Zusatzbaustein 1<br />

Versicherungsschutz für Pflichten oder Ansprüche<br />

wegen Schäden gemäß Umweltschadensgesetz<br />

IV.2.1 an geschützten Arten oder natürlichen<br />

Lebensräumen, die sich auf Gr<strong>und</strong>stücken einschließlich<br />

Gewässern befinden, die im Eigentum<br />

des Versicherungsnehmers stehen, standen oder<br />

von ihm gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen<br />

sind oder waren;<br />

IV.2.2 an Boden, der im Eigentum des Versicherungsnehmers<br />

steht, stand oder von ihm gemietet,<br />

geleast, gepachtet oder geliehen ist oder war;<br />

IV.2.3 an Gewässern, die im Eigentum des Versicherungsnehmers<br />

stehen, standen oder von ihm<br />

gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen sind<br />

oder waren;<br />

IV.2.4 am Gr<strong>und</strong>wasser<br />

ist nicht vereinbart.<br />

IV.3 Zusatzbaustein 2<br />

GESCHÄFTSSTELLE DER<br />

VERSICHERERGEMEINSCHAFT<br />

Versicherungsschutz für weitergehende Pflichten<br />

oder Ansprüche zur Sanierung des Bodens wegen<br />

schädlicher Bodenveränderungen gemäß B<strong>und</strong>esbodenschutzgesetz,<br />

wenn der Versicherungsnehmer<br />

Eigentümer, Mieter, Leasingnehmer, Pächter<br />

oder Entleiher des Bodens <strong>und</strong> Verursacher des<br />

Schadens ist, ist nicht vereinbart.<br />

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