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Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen (BVB) - Funk Gruppe

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JMARQUAR - 081006<br />

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<strong>Besondere</strong> <strong>Vereinbarungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bestimmungen</strong> (<strong>BVB</strong>)<br />

zur Haftpflicht-Zusatz-Versicherung für<br />

Betriebe der technischen Gebäudeausrüstung (Haustechnik)<br />

(Fassung 2008)<br />

I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />

I.1 Versicherungsnehmer<br />

Siehe Versicherungsschein.<br />

I.2 Betriebsbeschreibung<br />

I.2.1 Herstellung, Montage <strong>und</strong> Wartung im<br />

Zusammenhang mit dem Besitz <strong>und</strong> Betrieb eines<br />

Unternehmens der technischen Gebäudeausrüstung<br />

(Haustechnik), insbesondere den Tätigkeiten<br />

der Heizungs-, Klima- <strong>und</strong> Lüftungs-, der Gas-,<br />

Wasser- <strong>und</strong> sonstigen sanitären sowie der Elektro-Installation<br />

I.2.2 Gebäude-Management hinsichtlich technischer<br />

Dienste, insbesondere im Zusammenhang<br />

mit übernommenen Arbeiten in den Bereichen<br />

Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Kältetechnik,<br />

Wasser- <strong>und</strong> Abwassertechnik, Elektrotechnik,<br />

Reinigung, Winterdienst, Pflanzenpflege.<br />

I.3 Versichertes Risiko<br />

I.3.1 Versichert auf der Gr<strong>und</strong>lage der Allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung<br />

(AHB) <strong>und</strong> der folgenden <strong>Vereinbarungen</strong><br />

die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen<br />

Inhalts des Versicherungsnehmers aus allen<br />

seinen sich aus der Betriebsbeschreibung ergebenden<br />

Eigenschaften, Rechtsverhältnissen <strong>und</strong><br />

Tätigkeiten.<br />

Der Versicherungsschutz richtet sich auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

für die Haftpflichtversicherung (AHB) nach<br />

den <strong>Bestimmungen</strong> von Teil I - Allgemeine <strong>Bestimmungen</strong>.<br />

Darüber hinaus richtet sich der Versicherungsschutz<br />

für Haftpflichtansprüche<br />

I.3.1.1 wegen Schäden aus dem Betrieb des<br />

Unternehmens nach Teil II der geschriebenen<br />

Bedingungen - Allgemeines Betriebsrisiko<br />

I.3.1.2 wegen Schäden durch Umwelteinwirkung<br />

<strong>und</strong> alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden<br />

- soweit in den Teilen I bis II nicht ausdrücklich<br />

etwas anderes bestimmt ist - nach Teil III dieser<br />

Bedingungen - Umwelt-Haftpflichtrisiko.<br />

I.3.1.3 Abweichend von Absatz 1 <strong>und</strong> Ziffer<br />

7.10 (b) AHB besteht für Ansprüche aus Schäden<br />

durch Umwelteinwirkung Versicherungsschutz für<br />

die gesetzliche Haftpflicht aus „Be- <strong>und</strong> Entladeschäden“,<br />

„Bearbeitungsschäden“, „Leitungsschäden“,<br />

Mietsachschäden“ <strong>und</strong> „Strahlenschäden“.<br />

GESCHÄFTSSTELLE DER<br />

VERSICHERERGEMEINSCHAFT<br />

I.3.1.4 Umweltschadensrisiko<br />

Der Versicherungsschutz für die gesetzliche Pflicht<br />

öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers<br />

gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung<br />

von Umweltschäden richtet sich ausschließlich<br />

nach Teil IV der geschriebenen Bedingungen.<br />

Die AHB finden nur Anwendung, soweit<br />

dies im vorbezeichneten Bedingungsteil ausdrücklich<br />

bestimmt ist.<br />

I.3.2 Verhältnis Anschlussvertrag zu<br />

Gr<strong>und</strong>vertrag<br />

I.3.2.1 Auf Antrag des Versicherungsnehmers<br />

kann der Versicherungsschutz dieses Vertrages<br />

ausgedehnt werden auf solche Erweiterungen, die<br />

nicht Gegenstand dieses Vertrages sind, die der<br />

Versicherungsnehmer aber zu seiner Gr<strong>und</strong>-<br />

Haftpflicht-Versicherung (Gr<strong>und</strong>-Vertrag) vereinbart<br />

hat.<br />

I.3.2.2 Sofern eine solche Vereinbarung gemäß<br />

Ziffer 3.2.1 getroffen wird, richtet sich der Versicherungsschutz<br />

nach den Bedingungen des Gr<strong>und</strong>vertrages.<br />

Die Ausschlüsse gemäß Ziffer 7.1, 7.2, 7.3, 7.8,<br />

7.10, 7.11, 7.12, 7.13, 7.15, 7.16 <strong>und</strong> 7.17 AHB<br />

bleiben jedoch bestehen.<br />

Über diesen Anschlussvertrag besteht weiterhin<br />

kein Versicherungsschutz für Ansprüche wegen<br />

Schäden, für die im Gr<strong>und</strong>vertrag niedrigere als die<br />

im Versicherungsschein dokumentierten Versicherungssummen<br />

des Gr<strong>und</strong>vertrages vereinbart sind.<br />

Kein Versicherungsschutz besteht weiterhin für<br />

• Ansprüche wegen Schäden an Bauwerken,<br />

Anlagen oder deren Teilen, die vom Versicherungsnehmer<br />

oder den Mitversicherten (oder in<br />

seinem Auftrag oder für seine Rechnung von<br />

Dritten) geplant, konstruiert oder ausgeführt<br />

worden sind oder für die er die Objekt-<br />

/Montageüberwachung ausgeübt hat sowie wegen<br />

daraus resultierenden Vermögensschäden;<br />

• reine Vermögensschäden, soweit sie über den<br />

Umfang des Versicherungsschutzes gemäß<br />

Teil II, Ziffer 4.9 hinausgehen;<br />

• Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter,<br />

insbesondere punitive <strong>und</strong> exemplary damages;<br />

• die Haftpflicht für im Ausland gelegene Niederlassungen;<br />

• Ansprüche aus in den USA/US-Territorien <strong>und</strong><br />

Kanada vorkommenden Schadenereignissen,<br />

soweit sie über den Umfang des Versicherungsschutzes<br />

gemäß unter Teil I, Ziffer 6.4 hinausgehen;<br />

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