Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen (BVB) - Funk Gruppe
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JMARQUAR - 081006<br />
\\FGGNCL01_CVOL1_SERVER\CVOL1\TGV\Abt\IB HU\HZV_DZV\ HZV_2008\03_<strong>BVB</strong>_HZV_2008 .doc<br />
<strong>Besondere</strong> <strong>Vereinbarungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bestimmungen</strong> (<strong>BVB</strong>)<br />
zur Haftpflicht-Zusatz-Versicherung für<br />
Betriebe der technischen Gebäudeausrüstung (Haustechnik)<br />
(Fassung 2008)<br />
I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />
I.1 Versicherungsnehmer<br />
Siehe Versicherungsschein.<br />
I.2 Betriebsbeschreibung<br />
I.2.1 Herstellung, Montage <strong>und</strong> Wartung im<br />
Zusammenhang mit dem Besitz <strong>und</strong> Betrieb eines<br />
Unternehmens der technischen Gebäudeausrüstung<br />
(Haustechnik), insbesondere den Tätigkeiten<br />
der Heizungs-, Klima- <strong>und</strong> Lüftungs-, der Gas-,<br />
Wasser- <strong>und</strong> sonstigen sanitären sowie der Elektro-Installation<br />
I.2.2 Gebäude-Management hinsichtlich technischer<br />
Dienste, insbesondere im Zusammenhang<br />
mit übernommenen Arbeiten in den Bereichen<br />
Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Kältetechnik,<br />
Wasser- <strong>und</strong> Abwassertechnik, Elektrotechnik,<br />
Reinigung, Winterdienst, Pflanzenpflege.<br />
I.3 Versichertes Risiko<br />
I.3.1 Versichert auf der Gr<strong>und</strong>lage der Allgemeinen<br />
Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung<br />
(AHB) <strong>und</strong> der folgenden <strong>Vereinbarungen</strong><br />
die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen<br />
Inhalts des Versicherungsnehmers aus allen<br />
seinen sich aus der Betriebsbeschreibung ergebenden<br />
Eigenschaften, Rechtsverhältnissen <strong>und</strong><br />
Tätigkeiten.<br />
Der Versicherungsschutz richtet sich auf der<br />
Gr<strong>und</strong>lage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
für die Haftpflichtversicherung (AHB) nach<br />
den <strong>Bestimmungen</strong> von Teil I - Allgemeine <strong>Bestimmungen</strong>.<br />
Darüber hinaus richtet sich der Versicherungsschutz<br />
für Haftpflichtansprüche<br />
I.3.1.1 wegen Schäden aus dem Betrieb des<br />
Unternehmens nach Teil II der geschriebenen<br />
Bedingungen - Allgemeines Betriebsrisiko<br />
I.3.1.2 wegen Schäden durch Umwelteinwirkung<br />
<strong>und</strong> alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden<br />
- soweit in den Teilen I bis II nicht ausdrücklich<br />
etwas anderes bestimmt ist - nach Teil III dieser<br />
Bedingungen - Umwelt-Haftpflichtrisiko.<br />
I.3.1.3 Abweichend von Absatz 1 <strong>und</strong> Ziffer<br />
7.10 (b) AHB besteht für Ansprüche aus Schäden<br />
durch Umwelteinwirkung Versicherungsschutz für<br />
die gesetzliche Haftpflicht aus „Be- <strong>und</strong> Entladeschäden“,<br />
„Bearbeitungsschäden“, „Leitungsschäden“,<br />
Mietsachschäden“ <strong>und</strong> „Strahlenschäden“.<br />
GESCHÄFTSSTELLE DER<br />
VERSICHERERGEMEINSCHAFT<br />
I.3.1.4 Umweltschadensrisiko<br />
Der Versicherungsschutz für die gesetzliche Pflicht<br />
öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers<br />
gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung<br />
von Umweltschäden richtet sich ausschließlich<br />
nach Teil IV der geschriebenen Bedingungen.<br />
Die AHB finden nur Anwendung, soweit<br />
dies im vorbezeichneten Bedingungsteil ausdrücklich<br />
bestimmt ist.<br />
I.3.2 Verhältnis Anschlussvertrag zu<br />
Gr<strong>und</strong>vertrag<br />
I.3.2.1 Auf Antrag des Versicherungsnehmers<br />
kann der Versicherungsschutz dieses Vertrages<br />
ausgedehnt werden auf solche Erweiterungen, die<br />
nicht Gegenstand dieses Vertrages sind, die der<br />
Versicherungsnehmer aber zu seiner Gr<strong>und</strong>-<br />
Haftpflicht-Versicherung (Gr<strong>und</strong>-Vertrag) vereinbart<br />
hat.<br />
I.3.2.2 Sofern eine solche Vereinbarung gemäß<br />
Ziffer 3.2.1 getroffen wird, richtet sich der Versicherungsschutz<br />
nach den Bedingungen des Gr<strong>und</strong>vertrages.<br />
Die Ausschlüsse gemäß Ziffer 7.1, 7.2, 7.3, 7.8,<br />
7.10, 7.11, 7.12, 7.13, 7.15, 7.16 <strong>und</strong> 7.17 AHB<br />
bleiben jedoch bestehen.<br />
Über diesen Anschlussvertrag besteht weiterhin<br />
kein Versicherungsschutz für Ansprüche wegen<br />
Schäden, für die im Gr<strong>und</strong>vertrag niedrigere als die<br />
im Versicherungsschein dokumentierten Versicherungssummen<br />
des Gr<strong>und</strong>vertrages vereinbart sind.<br />
Kein Versicherungsschutz besteht weiterhin für<br />
• Ansprüche wegen Schäden an Bauwerken,<br />
Anlagen oder deren Teilen, die vom Versicherungsnehmer<br />
oder den Mitversicherten (oder in<br />
seinem Auftrag oder für seine Rechnung von<br />
Dritten) geplant, konstruiert oder ausgeführt<br />
worden sind oder für die er die Objekt-<br />
/Montageüberwachung ausgeübt hat sowie wegen<br />
daraus resultierenden Vermögensschäden;<br />
• reine Vermögensschäden, soweit sie über den<br />
Umfang des Versicherungsschutzes gemäß<br />
Teil II, Ziffer 4.9 hinausgehen;<br />
• Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter,<br />
insbesondere punitive <strong>und</strong> exemplary damages;<br />
• die Haftpflicht für im Ausland gelegene Niederlassungen;<br />
• Ansprüche aus in den USA/US-Territorien <strong>und</strong><br />
Kanada vorkommenden Schadenereignissen,<br />
soweit sie über den Umfang des Versicherungsschutzes<br />
gemäß unter Teil I, Ziffer 6.4 hinausgehen;<br />
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