Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen (BVB) - Funk Gruppe
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JMARQUAR - 081006<br />
\\FGGN CL01_CVOL1_SERVER\CVOL1\TGV\Abt\IB HU\HZV_DZV\HZV_2008\03_<strong>BVB</strong>_HZV_2008<br />
.doc<br />
<strong>Besondere</strong> <strong>Vereinbarungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bestimmungen</strong> (<strong>BVB</strong>)<br />
zur Haftpflicht-Zusatz-Versicherung für<br />
Betriebe der technischen Gebäudeausrüstung (Haustechnik)<br />
(Fassung 2008)<br />
II ALLGEMEINES BETRIEBSRISIKO<br />
II.1 Gegenstand des<br />
Versicherungsschutzes<br />
Der Versicherungsschutz für Schäden aus dem<br />
Betrieb des Unternehmens (Allgemeines Betriebsrisiko)<br />
mit Ausnahme der in den Teilen III bis IV<br />
genannten Schäden richtet sich nach den AHB,<br />
den <strong>Bestimmungen</strong> des Teiles I sowie den folgenden<br />
<strong>Vereinbarungen</strong>.<br />
II.2 Mitversicherung von Nebenrisiken<br />
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des<br />
Versicherungsnehmers aus allen betriebs- oder<br />
branchenüblichen Nebenrisiken, insbesondere:<br />
II.2.1 als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer<br />
<strong>und</strong> Nutznießer von Gr<strong>und</strong>stücken (ausgenommen<br />
Luftlandeplätze), Gebäuden oder Räumlichkeiten<br />
(Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzer-Haftpflicht),<br />
die für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke<br />
des Versicherungsnehmers <strong>und</strong> seiner Betriebsangehörigen<br />
benutzt werden oder die Dritten<br />
vermietet, verpachtet oder sonst wie überlassen<br />
werden.<br />
Mitversichert ist hinsichtlich dieser Gr<strong>und</strong>stücke,<br />
Gebäude oder Räumlichkeiten auch die gesetzliche<br />
Haftpflicht<br />
II.2.1.1 des Versicherungsnehmers als früherer<br />
Besitzer aus § 836 Absatz 2 BGB,<br />
II.2.1.2 der lnsolvenzverwalter in dieser Eigenschaft,<br />
II.2.1.3 aus der vertraglichen Übernahme von<br />
Instandhaltungs- <strong>und</strong>/oder Verkehrssicherungs-,<br />
insbesondere Reinigungs- <strong>und</strong> Streupflichten,<br />
II.2.1.4 der Inhaber, Gesellschafter oder Familienangehörigen<br />
des Versicherungsnehmers in ihrer<br />
Eigenschaft als Eigentümer, sofern der Versicherungsnehmer<br />
seinen Betrieb auf bzw. in Gr<strong>und</strong>stücken,<br />
Gebäuden oder Räumlichkeiten ausübt, die<br />
er von diesen gemietet oder gepachtet hat.<br />
Dies gilt nicht, soweit durch eine andere Versicherung<br />
für dieses Risiko Versicherungsschutz besteht.<br />
Gegenseitige Ansprüche zwischen Versicherungsnehmer<br />
<strong>und</strong> Eigentümer der Gr<strong>und</strong>stücke, Gebäude<br />
oder Räumlichkeiten bleiben vom Versicherungsschutz<br />
ausgeschlossen.<br />
II.2.2 als Bauherr <strong>und</strong> Unternehmer von Bauarbeiten<br />
(Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-,<br />
Erdarbeiten).<br />
II.2.3 aus Betriebseinrichtungen für soziale <strong>und</strong><br />
sportliche Zwecke, auch wenn diese Einrichtungen<br />
durch betriebsfremde Personen benutzt werden.<br />
GESCHÄFTSSTELLE DER<br />
VERSICHERERGEMEINSCHAFT<br />
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht einer<br />
Betriebssportgemeinschaft sowie die persönliche<br />
gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder aus ihrer<br />
Betätigung in dieser, soweit es sich nicht um Handlungen<br />
oder Unterlassungen rein privater Natur<br />
handelt.<br />
II.2.4 aus Besitz <strong>und</strong> Unterhaltung von Garagen<br />
<strong>und</strong> Parkplätzen, auch bei gelegentlicher Benutzung<br />
durch Betriebsfremde, z. B. Besucher.<br />
II.2.5 aus Besitz <strong>und</strong> Verwendung von Hebezeugen,<br />
z. B. Kräne, Winden, Förderbänder o. Ä.<br />
II.2.6 aus Betriebsbesichtigungen <strong>und</strong> Betriebsbegehungen<br />
- auch von Baustellen <strong>und</strong> dgl. -<br />
durch fremde Personen oder Personengruppen.<br />
II.2.7 aus der Teilnahme an Ausstellungen <strong>und</strong><br />
Messen einschließlich der Vorführung betrieblicher<br />
Erzeugnisse.<br />
II.2.8 aus Unterhaltung <strong>und</strong> Einsatz von Werkfeuerwehr<br />
<strong>und</strong> Werkschutz (Ernstfall <strong>und</strong> Übungen),<br />
auch bei Hilfeleistungen <strong>und</strong> Übungen außerhalb<br />
des Betriebsgr<strong>und</strong>stückes.<br />
II.2.9 aus der Übernahme der Planung<br />
<strong>und</strong>/oder Bau- <strong>und</strong>/oder Montageleitung.<br />
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen<br />
Schäden an den Bauwerken, Anlagen oder deren<br />
Teilen, die vom Versicherungsnehmer geplant,<br />
konstruiert oder ausgeführt werden/wurden oder für<br />
die er die Objekt- <strong>und</strong>/oder Bau- <strong>und</strong>/oder Montageleitung<br />
hat/hatte.<br />
II.3 Nicht zulassungs- <strong>und</strong> nicht versicherungspflichtige<br />
Kraftfahrzeuge <strong>und</strong><br />
Anhänger<br />
Versichert ist auf der Gr<strong>und</strong>lage der Allgemeinen<br />
Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)<br />
<strong>und</strong> der <strong>Bestimmungen</strong> der Teile I <strong>und</strong> II dieses<br />
Vertrages die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen<br />
Inhalts des Versicherungsnehmers aus dem<br />
Halten <strong>und</strong> Gebrauch von nicht zulassungs- <strong>und</strong><br />
nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen innerhalb<br />
<strong>und</strong> außerhalb des Betriebsgeländes des<br />
Versicherungsnehmers, z. B.<br />
• Kraftfahrzeugen aller Art mit einer Höchstgeschwindigkeit<br />
von nicht mehr als 6 km/h<br />
• Hub- <strong>und</strong> Gabelstapler mit einer Höchstgeschwindigkeit<br />
von nicht mehr als 6 km/h<br />
• selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer<br />
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als<br />
20 km/h<br />
• Anhänger<br />
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