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Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen (BVB) - Funk Gruppe

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JMARQUAR - 081006<br />

\\FGGN CL01_CVOL1_SERVER\CVOL1\TGV\Abt\IB HU\HZV_DZV\HZV_2008\03_<strong>BVB</strong>_HZV_2008<br />

.doc<br />

<strong>Besondere</strong> <strong>Vereinbarungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bestimmungen</strong> (<strong>BVB</strong>)<br />

zur Haftpflicht-Zusatz-Versicherung für<br />

Betriebe der technischen Gebäudeausrüstung (Haustechnik)<br />

(Fassung 2008)<br />

II ALLGEMEINES BETRIEBSRISIKO<br />

II.1 Gegenstand des<br />

Versicherungsschutzes<br />

Der Versicherungsschutz für Schäden aus dem<br />

Betrieb des Unternehmens (Allgemeines Betriebsrisiko)<br />

mit Ausnahme der in den Teilen III bis IV<br />

genannten Schäden richtet sich nach den AHB,<br />

den <strong>Bestimmungen</strong> des Teiles I sowie den folgenden<br />

<strong>Vereinbarungen</strong>.<br />

II.2 Mitversicherung von Nebenrisiken<br />

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des<br />

Versicherungsnehmers aus allen betriebs- oder<br />

branchenüblichen Nebenrisiken, insbesondere:<br />

II.2.1 als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer<br />

<strong>und</strong> Nutznießer von Gr<strong>und</strong>stücken (ausgenommen<br />

Luftlandeplätze), Gebäuden oder Räumlichkeiten<br />

(Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>besitzer-Haftpflicht),<br />

die für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke<br />

des Versicherungsnehmers <strong>und</strong> seiner Betriebsangehörigen<br />

benutzt werden oder die Dritten<br />

vermietet, verpachtet oder sonst wie überlassen<br />

werden.<br />

Mitversichert ist hinsichtlich dieser Gr<strong>und</strong>stücke,<br />

Gebäude oder Räumlichkeiten auch die gesetzliche<br />

Haftpflicht<br />

II.2.1.1 des Versicherungsnehmers als früherer<br />

Besitzer aus § 836 Absatz 2 BGB,<br />

II.2.1.2 der lnsolvenzverwalter in dieser Eigenschaft,<br />

II.2.1.3 aus der vertraglichen Übernahme von<br />

Instandhaltungs- <strong>und</strong>/oder Verkehrssicherungs-,<br />

insbesondere Reinigungs- <strong>und</strong> Streupflichten,<br />

II.2.1.4 der Inhaber, Gesellschafter oder Familienangehörigen<br />

des Versicherungsnehmers in ihrer<br />

Eigenschaft als Eigentümer, sofern der Versicherungsnehmer<br />

seinen Betrieb auf bzw. in Gr<strong>und</strong>stücken,<br />

Gebäuden oder Räumlichkeiten ausübt, die<br />

er von diesen gemietet oder gepachtet hat.<br />

Dies gilt nicht, soweit durch eine andere Versicherung<br />

für dieses Risiko Versicherungsschutz besteht.<br />

Gegenseitige Ansprüche zwischen Versicherungsnehmer<br />

<strong>und</strong> Eigentümer der Gr<strong>und</strong>stücke, Gebäude<br />

oder Räumlichkeiten bleiben vom Versicherungsschutz<br />

ausgeschlossen.<br />

II.2.2 als Bauherr <strong>und</strong> Unternehmer von Bauarbeiten<br />

(Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-,<br />

Erdarbeiten).<br />

II.2.3 aus Betriebseinrichtungen für soziale <strong>und</strong><br />

sportliche Zwecke, auch wenn diese Einrichtungen<br />

durch betriebsfremde Personen benutzt werden.<br />

GESCHÄFTSSTELLE DER<br />

VERSICHERERGEMEINSCHAFT<br />

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht einer<br />

Betriebssportgemeinschaft sowie die persönliche<br />

gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder aus ihrer<br />

Betätigung in dieser, soweit es sich nicht um Handlungen<br />

oder Unterlassungen rein privater Natur<br />

handelt.<br />

II.2.4 aus Besitz <strong>und</strong> Unterhaltung von Garagen<br />

<strong>und</strong> Parkplätzen, auch bei gelegentlicher Benutzung<br />

durch Betriebsfremde, z. B. Besucher.<br />

II.2.5 aus Besitz <strong>und</strong> Verwendung von Hebezeugen,<br />

z. B. Kräne, Winden, Förderbänder o. Ä.<br />

II.2.6 aus Betriebsbesichtigungen <strong>und</strong> Betriebsbegehungen<br />

- auch von Baustellen <strong>und</strong> dgl. -<br />

durch fremde Personen oder Personengruppen.<br />

II.2.7 aus der Teilnahme an Ausstellungen <strong>und</strong><br />

Messen einschließlich der Vorführung betrieblicher<br />

Erzeugnisse.<br />

II.2.8 aus Unterhaltung <strong>und</strong> Einsatz von Werkfeuerwehr<br />

<strong>und</strong> Werkschutz (Ernstfall <strong>und</strong> Übungen),<br />

auch bei Hilfeleistungen <strong>und</strong> Übungen außerhalb<br />

des Betriebsgr<strong>und</strong>stückes.<br />

II.2.9 aus der Übernahme der Planung<br />

<strong>und</strong>/oder Bau- <strong>und</strong>/oder Montageleitung.<br />

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen<br />

Schäden an den Bauwerken, Anlagen oder deren<br />

Teilen, die vom Versicherungsnehmer geplant,<br />

konstruiert oder ausgeführt werden/wurden oder für<br />

die er die Objekt- <strong>und</strong>/oder Bau- <strong>und</strong>/oder Montageleitung<br />

hat/hatte.<br />

II.3 Nicht zulassungs- <strong>und</strong> nicht versicherungspflichtige<br />

Kraftfahrzeuge <strong>und</strong><br />

Anhänger<br />

Versichert ist auf der Gr<strong>und</strong>lage der Allgemeinen<br />

Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)<br />

<strong>und</strong> der <strong>Bestimmungen</strong> der Teile I <strong>und</strong> II dieses<br />

Vertrages die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen<br />

Inhalts des Versicherungsnehmers aus dem<br />

Halten <strong>und</strong> Gebrauch von nicht zulassungs- <strong>und</strong><br />

nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen innerhalb<br />

<strong>und</strong> außerhalb des Betriebsgeländes des<br />

Versicherungsnehmers, z. B.<br />

• Kraftfahrzeugen aller Art mit einer Höchstgeschwindigkeit<br />

von nicht mehr als 6 km/h<br />

• Hub- <strong>und</strong> Gabelstapler mit einer Höchstgeschwindigkeit<br />

von nicht mehr als 6 km/h<br />

• selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer<br />

Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als<br />

20 km/h<br />

• Anhänger<br />

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