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Produktkatalog - Gas & More

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(3) Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer<br />

wesentlichen Vertragspflicht oder auf der einfach fahrlässigen<br />

Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße<br />

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren<br />

Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen, so haften wir<br />

auch für einen solchen Schaden. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden<br />

Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Unsere<br />

Schadensersatzhaftung ist jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise<br />

eintretenden Schaden begrenzt.<br />

(4) Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht.<br />

Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehendem § 5.<br />

§ 7 Eigentumsvorbehalt<br />

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller<br />

Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum.<br />

Folgendes gilt zusätzlich ergänzend und/oder abweichend von dem<br />

Vorgenannten nur für die Vertragsbeziehung zu Unternehmern:<br />

(2) Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware),<br />

bis der Käufer alle Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen<br />

aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den<br />

Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bezahlt hat.<br />

(3) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger<br />

Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet,<br />

noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns<br />

unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe<br />

Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.<br />

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei<br />

Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den<br />

gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware<br />

auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen.<br />

Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese<br />

Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos<br />

eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige<br />

Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.<br />

(5) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen<br />

Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht<br />

in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind<br />

unzulässig.<br />

(6) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung,<br />

Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse<br />

zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei<br />

einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter<br />

deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im<br />

Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder<br />

verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis<br />

das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.<br />

(7) Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder des Erzeugnisses<br />

entstandenen Forderungen gegen Dritte (einschließlich sämtlicher<br />

Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt<br />

sicherungshalber in vollem Umfang bzw. in Höhe unseres etwaigen<br />

Miteigentumsanteils an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.<br />

(8) Die in § 7 (3) genannten Pflichten des Käufers gelten auch entsprechend<br />

in Ansehung der abgetretenen Forderungen.<br />

(9) Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretene<br />

Forderung für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.<br />

Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn<br />

der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß<br />

nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung<br />

eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner<br />

Leistungsfähigkeit vorliegt. In diesem Fall können wir verlangen,<br />

dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner<br />

bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,<br />

die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die<br />

Abtretung mitteilt.<br />

Kontakt: Telefon 01803.85000-600 Fax 01803.85000-601, info@gasandmore.de, www.linde-gas.de oder www.gasandmore.com<br />

<strong>Gas</strong>e & Service • AGB<br />

(10) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen<br />

des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert<br />

unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als<br />

10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten<br />

obliegt uns.<br />

§ 8 Vertragsrecht, Gerichtsstand, Erfüllungsort<br />

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen<br />

zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des UN Kaufrechtes<br />

(CISG).<br />

(2) Sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen<br />

Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist unser<br />

Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer<br />

auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.<br />

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist<br />

unser Geschäftssitz Erfüllungsort.<br />

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<strong>Gas</strong>e &<br />

Service

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