Produktkatalog - Gas & More
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(3) Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer<br />
wesentlichen Vertragspflicht oder auf der einfach fahrlässigen<br />
Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße<br />
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren<br />
Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen, so haften wir<br />
auch für einen solchen Schaden. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden<br />
Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Unsere<br />
Schadensersatzhaftung ist jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise<br />
eintretenden Schaden begrenzt.<br />
(4) Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht.<br />
Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehendem § 5.<br />
§ 7 Eigentumsvorbehalt<br />
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller<br />
Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum.<br />
Folgendes gilt zusätzlich ergänzend und/oder abweichend von dem<br />
Vorgenannten nur für die Vertragsbeziehung zu Unternehmern:<br />
(2) Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware),<br />
bis der Käufer alle Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen<br />
aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den<br />
Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bezahlt hat.<br />
(3) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger<br />
Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet,<br />
noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns<br />
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe<br />
Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.<br />
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei<br />
Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den<br />
gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware<br />
auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen.<br />
Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese<br />
Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos<br />
eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige<br />
Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.<br />
(5) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen<br />
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht<br />
in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind<br />
unzulässig.<br />
(6) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung,<br />
Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse<br />
zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei<br />
einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter<br />
deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im<br />
Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder<br />
verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis<br />
das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.<br />
(7) Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder des Erzeugnisses<br />
entstandenen Forderungen gegen Dritte (einschließlich sämtlicher<br />
Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt<br />
sicherungshalber in vollem Umfang bzw. in Höhe unseres etwaigen<br />
Miteigentumsanteils an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.<br />
(8) Die in § 7 (3) genannten Pflichten des Käufers gelten auch entsprechend<br />
in Ansehung der abgetretenen Forderungen.<br />
(9) Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretene<br />
Forderung für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.<br />
Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn<br />
der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß<br />
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung<br />
eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner<br />
Leistungsfähigkeit vorliegt. In diesem Fall können wir verlangen,<br />
dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner<br />
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,<br />
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die<br />
Abtretung mitteilt.<br />
Kontakt: Telefon 01803.85000-600 Fax 01803.85000-601, info@gasandmore.de, www.linde-gas.de oder www.gasandmore.com<br />
<strong>Gas</strong>e & Service • AGB<br />
(10) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen<br />
des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert<br />
unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als<br />
10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten<br />
obliegt uns.<br />
§ 8 Vertragsrecht, Gerichtsstand, Erfüllungsort<br />
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen<br />
zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des UN Kaufrechtes<br />
(CISG).<br />
(2) Sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen<br />
Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist unser<br />
Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer<br />
auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.<br />
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist<br />
unser Geschäftssitz Erfüllungsort.<br />
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<strong>Gas</strong>e &<br />
Service