Hausordnung der Wohnungsgenossenschaft ... - Gartenheim.de
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<strong>Hausordnung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Wohnungsgenossenschaft</strong> <strong>Gartenheim</strong> eG in Hannover<br />
(Stand: 11. März 1998)<br />
In unseren Häusern wohnen ganz unterschiedliche Menschen,<br />
die aber im Prinzip alle das gleiche wollen:<br />
„In Ruhe leben.“<br />
Die <strong>Wohnungsgenossenschaft</strong> <strong>Gartenheim</strong> eG einerseits und<br />
die Bewohner an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits sind Partner und als solche verpflichtet,<br />
im Sinne einer wahren Hausgemeinschaft miteinan<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
unter Beachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundsätze von Treu und Glauben<br />
zu leben. Damit eine Hausgemeinschaft unter Berücksichtigung<br />
naturgemäßer Alters- und Wertvorstellungsunterschie<strong>de</strong><br />
dieses Ziel im Sinne einer größtmöglichen Übereinstimmung<br />
immer wie<strong><strong>de</strong>r</strong> erreichen kann, wer<strong>de</strong>n von je<strong>de</strong>m<br />
Einzelnen in beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em Maße Toleranz, Verständnis und<br />
Rücksichtnahme gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Das Haus und sein Umfeld sind<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Hausgemeinschaft anvertraut. Wenn sich je<strong><strong>de</strong>r</strong> mitverantwortlich<br />
fühlt, wird es innen und außen sauber und gepflegt<br />
erscheinen.<br />
Die hier beschriebene <strong>Hausordnung</strong> bil<strong>de</strong>t einen Rahmen,<br />
<strong>de</strong>n letztendlich unsere Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> durch ihr tägliches Verhalten<br />
mit Leben erfüllen müssen.<br />
Lebensgewohnheiten und Begriffs<strong>de</strong>finitionen än<strong><strong>de</strong>r</strong>n sich in<br />
unserer heutigen Zeit relativ schnell. Da eine nie<strong><strong>de</strong>r</strong>geschriebene<br />
und durch die Genossenschaftsgremien verabschie<strong>de</strong>te<br />
<strong>Hausordnung</strong> nicht immer <strong>de</strong>m aktuellen Stand <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesellschaftsentwicklung<br />
entsprechen kann, ist in Zweifelsfragen<br />
diejenige Verhaltensweise richtig und angemessen, die sich<br />
nach einleuchten<strong>de</strong>m Normalverständnis <strong><strong>de</strong>r</strong> großen Mehrheit<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> als wünschenswert herausstellt.<br />
Die Kontrollfrage für je<strong>de</strong>n Einzelnen könnte lauten: „Wür<strong>de</strong>n<br />
meine Nachbarn das, was ich tue, gut fin<strong>de</strong>n?“<br />
§1 Vermeidung von Ruhestörungen<br />
Unsere Welt ist schon so lärmerfüllt, dass man seine Umgebung<br />
nicht noch mit vermeidbarem Lärm belasten darf.<br />
Ruhestörungen in je<strong><strong>de</strong>r</strong> Form sind im Interesse <strong><strong>de</strong>r</strong> Hausgemeinschaft<br />
zu vermei<strong>de</strong>n. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e sind folgen<strong>de</strong> Punkte<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s zu beachten:<br />
1. Je<strong><strong>de</strong>r</strong> Hausbewohner ist verpflichtet, die Mittagsruhe von<br />
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr einzuhalten und die Nachtruhe im<br />
Haus nach 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr morgens unbedingt zu<br />
beachten. Hämmern und Bohren mit Bohrmaschinen ist nur<br />
zu folgen<strong>de</strong>n Zeiten erlaubt: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr<br />
bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Samstag nur<br />
von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr.<br />
2. Starkes Türenschlagen ist in je<strong>de</strong>m Falle untersagt. Musizieren,<br />
Rundfunk- und Fernsehempfang und das Abspielen<br />
von Tonträgern je<strong><strong>de</strong>r</strong> Art über Zimmerlautstärke führt zur<br />
vermeidbaren Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Hausfrie<strong>de</strong>ns und ist<br />
strikt zu vermei<strong>de</strong>n. Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s auf <strong>de</strong>n Balkonen und auf <strong>de</strong>n<br />
Innenhöfen ist eine Ausübung lauter bzw. stören<strong><strong>de</strong>r</strong> Tätigkeiten<br />
nicht gestattet.<br />
3. Bei Familienfeiern und Partys sind die angrenzen<strong>de</strong>n<br />
Nachbarn vorher zu informieren. Die unter Ziffer 1 genannten<br />
Ruhezeiten sind in je<strong>de</strong>m Falle einzuhalten. Die<br />
Hausbewohner haben darauf zu achten, dass sich ihre Kin<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
und evtl. Besucher nicht in <strong>de</strong>n Hausfluren, Treppenhäuser,<br />
Kellergängen, Fahrstühlen und sonstigen gemeinschaftlichen<br />
Orten und Einrichten aufhalten und Lärm verursachen.<br />
Personen, die nicht zum engsten Familienkreis gehören, darf<br />
ohne Genehmigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Genossenschaft kein dauerhafter<br />
Wohnaufenthalt gewährt wer<strong>de</strong>n, auch nicht unentgeltlich.<br />
4. Maschinen, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Benutzungsgeräusche Zimmerlautstärke<br />
überschreiten, dürfen in <strong>de</strong>n Wohnungen nur nach vorheriger<br />
Genehmigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Genossenschaft verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Soweit technisch möglich, sind solche Maschinen bzw. Geräte<br />
auf schalldämpfen<strong>de</strong>n Unterlagen von Filz, Gummi o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
ähnlichem zu stellen. Dies gilt auch für genehmigungsfreie<br />
Haushaltsmaschinen, Näh- und Schreibmaschinen sowie für<br />
Computersysteme.<br />
5. Der Missrauch <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrstühle ist untersagt. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
ist es nicht statthaft, mit <strong>de</strong>n Fahrstühlen ständig hin und her<br />
zu fahren.<br />
§2 Behandlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnung, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Sauberhaltung und Lüftung<br />
1. Das gemeinsame Eigentum bzw. die Mietsache muss von<br />
allen Bewohnern sachgemäß und pfleglich behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Während einer längeren Abwesenheit <strong>de</strong>s Bewohners hat<br />
dieser die ordnungsgemäße Lüftung und Betreuung seiner<br />
Wohnung zu veranlassen. Notwendiges Lüften <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnung<br />
darf nicht zu Frostschä<strong>de</strong>n führen. Zum Lüften sind die<br />
Fenster und nicht die Türen zu benutzen, um Zugluft und<br />
das Entweichen von Gerüchen, Dämpfen, Staub usw. in das<br />
Hausinnere zu vermei<strong>de</strong>n.<br />
3. Bei Frostgefahr sind die Wasserleitungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstige<br />
frostgefähr<strong>de</strong>te Anlagen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnung und <strong>de</strong>n zur<br />
Wohnung gehören<strong>de</strong>n Nebenräumen vor <strong>de</strong>m Einfrieren zu<br />
schützen.<br />
4. Die Fenster müssen soweit wie möglich trocken gehalten<br />
wer<strong>de</strong>n, um Langfristschä<strong>de</strong>n an <strong><strong>de</strong>r</strong> Bausubstanz zu verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n.<br />
5. Die Balkone sind von Schnee und sonstigen ungewöhnlichen<br />
Belastungen (Brennmaterial usw.) freizumachen bzw.<br />
freizuhalten. Balkone dürfen nicht zu Abstellzwecken verwen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
6. Türen, Fenster, Fußbö<strong>de</strong>n usw. dürfen nicht mit beizen<strong>de</strong>n<br />
Mitteln gereinigt wer<strong>de</strong>n.<br />
7. Der Fußbo<strong>de</strong>n ist trocken zu halten, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
- 1 -
Nähe <strong><strong>de</strong>r</strong> Wasserzapfstellen. Parkett- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Linoleumfußbö<strong>de</strong>n<br />
müssen vom Mieter regelmäßig gewischt und ggf. gebohnert<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
8. Das Ausstauben von Tüchern, Teppichen usw. aus <strong>de</strong>n<br />
Fenstern hat grundsätzlich zu unterbleiben.<br />
9. Das Halten von üblichen Haustieren ist zunächst gestattet.<br />
Die Genossenschaft ist je<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit berechtigt, die Tierhaltung<br />
ohne Einschränkung zu wi<strong><strong>de</strong>r</strong>rufen, falls Beschwer<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Hinweise vorliegen, die <strong>de</strong>n Hausfrie<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Belange <strong><strong>de</strong>r</strong> Genossenschaft o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Tierschutzes beeinträchtigen.<br />
Der Besitzer muss dafür Sorge tragen, dass durch die<br />
Tiere we<strong><strong>de</strong>r</strong> Schmutz noch Belästigungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Bauschä<strong>de</strong>n<br />
verursacht wer<strong>de</strong>n. Eine dauerhafte Tierhaltung auf <strong>de</strong>n Balkonen<br />
ist untersagt.<br />
10. Gemeinsame technische Anlagen (Fahrstuhl, Sprech- und<br />
Klingelanlagen) sind pfleglich zu behan<strong>de</strong>ln. Festgestellte<br />
Mängel und Schä<strong>de</strong>n sind unverzüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Genossenschaft<br />
mitzuteilen. Soweit diese durch unsachgemäße o<strong><strong>de</strong>r</strong> fehlerhafte<br />
Handhabung -bei <strong>de</strong>n Personenaufzügen auch bei Überlastung-<br />
verursacht wur<strong>de</strong>n, haftet <strong><strong>de</strong>r</strong> Verursacher.<br />
11. Ist eine Therme vorhan<strong>de</strong>n, so besteht die Verpflichtung,<br />
diese instand zu halten und jährlich von einem Fachmann<br />
reinigen und einstellen zu lassen.<br />
§3 Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen und Reparaturen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Mietsache<br />
1. Um-, An- und Einbauten, Installationen jeglicher Art,<br />
Aufstellen an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Öfen und Her<strong>de</strong> sowie an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> überlassenen Räume o<strong><strong>de</strong>r</strong> von Anlagen und Einrichtungen<br />
innerhalb und außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Mieträume bedürfen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
schriftlicher Genehmigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Genossenschaft.<br />
2. Die Montage bzw. das sichtbare Anbringen und Aufstellen<br />
von Satellitenschüsseln ist untersagt.<br />
3. Entstehen<strong>de</strong> und erkennbare Schä<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnung<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> am Gebäu<strong>de</strong> sind unverzüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Genossenschaft<br />
mitzuteilen.<br />
§4 Sicherheitsmaßnahmen<br />
1. Haus- und Kellerausgangstüren sind stets geschlossen zu<br />
halten, um Unbefugten <strong>de</strong>n Eintritt in die Häuser zu verwehren.<br />
Vom Eintritt <strong><strong>de</strong>r</strong> Dunkelheit bis morgens sind alle Haus-<br />
und Kellerausgangstüren abzuschließen, ausgenommen sind<br />
die Haustüren die durch Gegensprechanlagen zu öffnen sind.<br />
Alle Hausbewohner haben gleichermaßen darauf zu achten,<br />
dass die Außentüren innerhalb <strong>de</strong>s genannten Abend- und<br />
Nachtzeitraumes verschlossen sind.<br />
2. Hausbewohner, die ihre Wohnung länger als zwei Tage unbeaufsichtigt<br />
lassen wollen, wer<strong>de</strong>n gebeten, die Wohnungsschlüssel<br />
einem Nachbarn ihres Vertrauens o<strong><strong>de</strong>r</strong> treuhän<strong><strong>de</strong>r</strong>isch<br />
einem Mitarbeiter <strong><strong>de</strong>r</strong> Genossenschaft auszuhändigen,<br />
damit im Notfall die Wohnung auch in ihrer Abwesenheit zur<br />
Verhütung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Beseitigung von Schä<strong>de</strong>n betreten wer<strong>de</strong>n<br />
kann. Grundsätzlich wird empfohlen, <strong><strong>de</strong>r</strong> Genossenschaft die<br />
Telefonnummer eines Angehörigen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Bekannten mitzuteilen,<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> im Besitz eines Wohnungsschlüssels ist.<br />
3. Das Anbringen von Blumenkästen an Fenstern und Balkonen<br />
hat so zu erfolgen, dass ein Hinabfallen verhütet wird.<br />
Instabile bzw. schadhafte Halterungen für Blumenkästen<br />
dürfen nicht benutzt wer<strong>de</strong>n, da sie eine Gefahr darstellen.<br />
Blumenkästen dürfen nur auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Innenseite <strong><strong>de</strong>r</strong> Balkone<br />
angebracht wer<strong>de</strong>n, soweit durch die Genossenschaft nicht<br />
entsprechen<strong>de</strong> Außenanbringungsmöglichkeiten vorgesehen<br />
sind. Für mögliche Schä<strong>de</strong>n haftet <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweilige Bewohner.<br />
4. Keller, Bö<strong>de</strong>n und ähnliche Räume dürfen nicht mit offenem<br />
Licht betreten wer<strong>de</strong>n.<br />
5. Im Interesse <strong>de</strong>s Feuerschutzes dürfen keine leichtentzündlichen<br />
Gegenstän<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n Keller- und Bo<strong>de</strong>nräumen gelagert<br />
wer<strong>de</strong>n. Brennbares, explosives o<strong><strong>de</strong>r</strong> ätzen<strong>de</strong>s Material<br />
darf generell nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnung, im Keller- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Dachbo<strong>de</strong>nbereich<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> auf <strong>de</strong>n Balkonen aufbewahrt wer<strong>de</strong>n.<br />
Gebrauchsübliche brennbare Stoffe dürfen nur in kleinen<br />
Mengen aufbewahrt wer<strong>de</strong>n, soweit es für <strong>de</strong>n kurzfristigen<br />
Bedarf erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich ist.<br />
6. In die Ausgussbecken <strong><strong>de</strong>r</strong> Wasserleitung und <strong><strong>de</strong>r</strong> WC‘s dürfen<br />
keine Abfälle, schädliche Flüssigkeiten, sperrige Gegenstän<strong>de</strong><br />
usw. geworfen wer<strong>de</strong>n. Den Hausbewohnern obliegt<br />
die sorgfältige Überwachung ihrer Wasserentnahme in Küche<br />
und Bä<strong><strong>de</strong>r</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausgussstellen. Die satzungsmäßigen<br />
Bestimmungen <strong>de</strong>s Wasserwerkes sind zu beachten.<br />
7. Das Betreten <strong><strong>de</strong>r</strong> Flachdächer ist aus Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n<br />
grundsätzlich untersagt.<br />
8. Das Grillen auf <strong>de</strong>n Balkonen ist nicht gestattet.<br />
§5 Treppenhaus und sonstige gemeinschaftlich<br />
benutzte Räume, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Reinigung<br />
Je<strong><strong>de</strong>r</strong> sollte mit dafür sorgen, dass die Treppen, Flure und<br />
Räume <strong>de</strong>s gemeinschaftlichen Bereiches sauber und gepflegt<br />
erscheinen.<br />
1. Die Reinigung <strong><strong>de</strong>r</strong> gemeinschaftlichen Räumlichkeiten, wie<br />
Hausflur einschließlich Flurfenster, Haustür, Vorkeller und<br />
Bo<strong>de</strong>n erfolgt regelmäßig durch die Bewohner, bzw. auf <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />
Kosten. Die Reinigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bürgersteige und Gehwege einschließlich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Beseitigung von Schnee- und Glatteis erfolgt<br />
durch eine von <strong><strong>de</strong>r</strong> Genossenschaft bestimmte Fremdfirma,<br />
die über die Nebenkostenabrechnung bezahlt wird.<br />
2. Nach Umzügen o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlieferung größerer Gegenstän<strong>de</strong><br />
sind bei Verschmutzung ggf. Hausflur, Kellergang, Kellertreppe<br />
und Straße von <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Hausbewohner<br />
ordnungsgemäß zu reinigen. Die Hausbewohner haften für<br />
alle Schä<strong>de</strong>n, die durch Umzüge am Gemeinschaftseigentum<br />
entstehen. Ferner erstreckt sich die Haftung auch auf Schä<strong>de</strong>n,<br />
die durch das Anbringen von Nägeln, Haken und dgl.<br />
am Gemeinschaftseigentum entstan<strong>de</strong>n sind, auch wenn die<br />
- 2 -
Genossenschaftsverwaltung zuvor eine Genehmigung erteilt<br />
hat.<br />
3. Das Abstellen von Fahrrä<strong><strong>de</strong>r</strong>n, Hand- und Schubkarren,<br />
Schlitten, Schneeschuhen und dgl. sowie das Lagern von Holz<br />
auf <strong>de</strong>m Hof, im Vorgarten, Treppenhaus, auf <strong>de</strong>m Trockenbo<strong>de</strong>n<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> in Gängen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Genossenschaft erlaubt.<br />
4. Fenster, einschließlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Treppenhaus- und Bo<strong>de</strong>nfenster,<br />
sind beim Öffnen festzustellen und nachts, bei starkem Regen,<br />
Schnee und Kälte verschlossen zu halten.<br />
5. Das Auftreten von Ungeziefer im Haus bzw. im direkten<br />
Umfeld ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Genossenschaft unverzüglich mitzuteilen.<br />
6. Vorgärten und Innen- bzw. Hinterhöfe sind grundsätzlich<br />
sauber zuhalten.<br />
7. Die Frage, wie Gemeinschaftseinrichtungen genutzt wer<strong>de</strong>n,<br />
kann man nur gemeinschaftlich beantworten.<br />
§6 Treppenhausbeleuchtung<br />
1. Die Hausbewohner sind verpflichtet, Mängel <strong><strong>de</strong>r</strong> Treppenhaus-<br />
und Fahrstuhlbeleuchtung unverzüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Genossenschaft<br />
zu mel<strong>de</strong>n.<br />
2. Die gemeinsame Benutzung von Stromquellen verpflichtet<br />
zu sparsamen Gebrauch.<br />
§7 Beseitigung von Müll und Abfall<br />
1. Kippen, Schachteln, Papier sowie an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Abfälle und Unrat,<br />
Scherben, Küchenreste und dgl. dürfen nicht auf die Höfe,<br />
Wege- und Gartenanlagen geworfen wer<strong>de</strong>n. Sie sind in die<br />
dazu bestimmten Behälter zu schütten, die sich auf <strong>de</strong>n nahe<br />
gelegenen Containerplätzen <strong><strong>de</strong>r</strong> Genossenschaft befin<strong>de</strong>n. Die<br />
Bewohner sind zur regelmäßigen Entfernung <strong><strong>de</strong>r</strong> Küchen-<br />
und sonstigen Abfälle verpflichtet. Bis zum Abtransport sind<br />
die Abfälle in geschlossenen Metall- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Kunststoffbehältern<br />
aufzubewahren. Soweit die Abfälle in die Mülltonnen o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Container gebracht wer<strong>de</strong>n, ist darauf zu achten, dass die<br />
Inhalte beim Entleeren nicht daneben fallen. Übelriechen<strong>de</strong>,<br />
bzw. organische Stoffe, die das Entstehen von Ungeziefer in<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em Maße hervorrufen, sind in geschlossenen Kunststofftüten<br />
in die Müllgefäße zu werfen.<br />
2. Die Vorschriften <strong>de</strong>s Abfallbeseitigungsgesetzes sind zu<br />
beachten.<br />
§8 Kraftfahrzeuge, Fahrrä<strong><strong>de</strong>r</strong>, Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>wagen<br />
1. Kraftfahrzeuge aller Art (Kraftwagen, Motorrä<strong><strong>de</strong>r</strong>, Roller,<br />
Mopeds usw.) dürfen auf <strong>de</strong>m Grundstück, im Haus o<strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />
<strong>de</strong>n Nebengebäu<strong>de</strong>n nur mit schriftlicher Genehmigung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Genossenschaft aufgestellt o<strong><strong>de</strong>r</strong> untergebracht wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Genehmigung kann bei Vorliegen wichtiger Grün<strong>de</strong> wi<strong><strong>de</strong>r</strong>rufen<br />
wer<strong>de</strong>n. Dabei sind die mietvertraglichen und gesetzlichen<br />
Bestimmungen zu beachten.<br />
2. Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>wagen können übergangsweise im Hausflur abgestellt<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn diese nicht <strong>de</strong>n Durchgang versperren<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> für ältere Bewohner eine Behin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung darstellen.<br />
3. Fahrrä<strong><strong>de</strong>r</strong>, Roller, Skateboards u.a. dürfen nicht in <strong>de</strong>n<br />
Hausfluren abgestellt wer<strong>de</strong>n. Es ist begrüßenswert, wenn<br />
Fahrrä<strong><strong>de</strong>r</strong> grundsätzlich über <strong>de</strong>n Hinterausgang zu <strong>de</strong>n<br />
Fahrradkellern getragen und nicht gefahren wer<strong>de</strong>n. Die oben<br />
aufgeführten Fortbewegungsmittel sollen vorzugsweise in<br />
<strong>de</strong>n zu <strong>de</strong>n Wohnungen gehören<strong>de</strong>n Kellern bzw. im gemeinschaftlichen<br />
Fahrradkeller, falls vorhan<strong>de</strong>n, abgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
4. Rad- und Mopedfahrer haben beim Betreten <strong><strong>de</strong>r</strong> zum<br />
Grundstück gehören<strong>de</strong>n Gehwege vom Fahrzeug abzusteigen<br />
und dieses bis zum Haus zu schieben.<br />
§9 Sonstige Bestimmungen<br />
1. Das Anbringen von Firmen-, Berufs- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Gewerbeschil<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
und von Reklameschil<strong><strong>de</strong>r</strong>n an Außenfassa<strong>de</strong>n, Treppenhäusern<br />
und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen ist nur<br />
mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Genossenschaftsverwaltung<br />
zulässig.<br />
2. Je<strong><strong>de</strong>r</strong> Mieter haftet für seine Familienangehörigen o<strong><strong>de</strong>r</strong> evtl.<br />
Besucher hinsichtlich Beachtung und Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hausordnung</strong>,<br />
ohne dass es auf ein Verschul<strong>de</strong>n dieser Personen<br />
ankommt.<br />
3. Die Genossenschaft ist berechtigt, die Einhaltung dieser<br />
<strong>Hausordnung</strong> bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong>en Überwachung Dritten, z.B. Hausmeistern<br />
zu übertragen. Beschwer<strong>de</strong>n über die Nichtbeachtung<br />
dieser <strong>Hausordnung</strong> sind <strong><strong>de</strong>r</strong> Genossenschaft schriftlich<br />
anzuzeigen.<br />
§10 Einhaltung behördlicher Vorschriften<br />
Alle behördlichen Vorschriften, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e solche über die<br />
Lagerung von brennbaren Stoffen sowie über Aufstellung,<br />
Anschluss und Instandhaltung von Feuerstätten (Öfen, Her<strong>de</strong><br />
und dgl.) sind von <strong>de</strong>n Hausbewohnern auch dann zu beachten,<br />
wenn hierüber nichts ausdrücklich gesagt ist.<br />
Diese <strong>Hausordnung</strong> ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> gemeinsamen Sitzung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s<br />
und <strong>de</strong>s Aufsichtsrates am 11. März 1998 beschlossen<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
Der Vorstand<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Wohnungsgenossenschaft</strong> <strong>Gartenheim</strong> eG<br />
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