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Factsheet Dänemark Teil I Exportinitiative Energieeffizienz Teil II ...

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Einige Finanzinstitute bieten Finanzierungsmöglichkeiten mit speziellen Konditionen für<br />

<strong>Energieeffizienz</strong>maßnahmen für Privatpersonen an.<br />

Normen und Standards, Bauvorschriften:<br />

<strong>Dänemark</strong> hat sich im Bezug auf die Reduktion des CO2-Austoßes und <strong>Energieeffizienz</strong><br />

ambitionierte Ziele gesetzt. Um den Energieverbrauch in neuen Gebäuden bis 2020 schrittweise<br />

um 75 % zu senken, werden in regelmäßigen Abständen die geltenden Vorschriften verschärft.<br />

Energierahmen<br />

Das Bygningsreglement 2010 ist eine aktualisierte Version des Reglements von 2008 der Bauund<br />

Wirtschaftsbehörde, das auf dem 2005 beschlossenen Handlungsplan für einen neuen<br />

Energiespareinsatz aufbaut. Das Reglement bestimmt, dass bei allen Neu- und Umbauten<br />

unnötiger Energieverlust für Heizung, Wassererhitzung, Kühlung, Ventilation und Beleuchtung<br />

vermieden werden soll. Das Reglement legt einen Energierahmen für Neubauten fest, der den<br />

maximal zugelassenen Gesamtenergieverbauch eines Gebäudes angibt. Die Energierahmen sind<br />

mit dem aktualisierten Reglement mit 25 % im Vergleich zum Bygningsreglement 2008 verschärft<br />

worden.<br />

Hierbei sollte nicht vergessen werden, dass einige Kommunen für Neubauten in ihrem<br />

Einzugsgebiet strengere Regeln aufgestellt haben. Aufgrund der starken Verschärfung der<br />

Vorschriften muss sich die dänische Baubranche mit neuen Technologien und Materialien<br />

vertraut machen.<br />

Bürogebäude, Schulen Wohngebäude, Hotels,<br />

& andere Institutionen etc.<br />

Maximaler<br />

71,3 +1650/A<br />

Energieverbrauch seit 2010<br />

1 KWh/M 2<br />

52,5+1650/A KWh/M<br />

pro Jahr<br />

2 pro<br />

Jahr<br />

Niedrigenergieklasse 2 41+1000/A KWh/M<br />

(Niedriegengebäude 2015)<br />

2 pro 30+1000/A KWh/M<br />

Jahr<br />

2 pro<br />

Jahr<br />

Niedrigenergieklasse 1<br />

(Gebäudeklasse 2020)<br />

Max 25 KWh/M 2 pro<br />

Jahr<br />

Max 20 KWh/M 2 pro Jahr<br />

Tabelle 7: Jährlicher Energierahmen neuer Gebäude in kWh/m², Quelle<br />

Bygningsreglementet<br />

Mit wenigen Ausnahmen dürfen neu errichtete Gebäude zudem bei einer Druckdifferenz von 50<br />

Pa (Pascal) höchstens eine Luftdurchlässigkeit von 1,5l/s pro m 2 aufweisen. Ebenso darf der<br />

Transmissionsverlust durch Außenwände, Dächer und Kellerwände gegenüber dem Erdreich 6 W<br />

pro m 2 nicht übersteigen.<br />

Im Bygningsreglement 2010 festgelegt sind u. a. die Reduzierung des Energieverbrauchs um 25<br />

% bis 2015 gemessen am Niveau von 2010 (Niedrigenergieklasse 1), eine weitere Reduzierung<br />

um 50 % bis 2020 gemessen an den Werten von 2010 (Niedrigenergieklasse 2) – insgesamt eine<br />

Reduzierung von 75 % im Vergleich zu 2006. Im August 2011 traten Verschärfungen des<br />

Bygningsreglements 2010 in Kraft, die von der Regierung 2011 entschlossen wurden. Damit gibt<br />

es nun die Niedrigenergieklasse 2020, nachdem der Energieverbrauch gemessen an 2006 um 75<br />

% gesenkt werden soll. Mit diesem Entwurf ist <strong>Dänemark</strong> Vorreiter in der EU bzgl. der von der EU<br />

gestellten Forderung der Nearly Zero Buildings. Die Niedrigenergieklasse 2020 soll ab dem Jahr<br />

2020 Pflicht werden, bis dahin gilt sie als freiwillige Maßnahme.<br />

1 A = Beheizte Fläche

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