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Presentation Katy Ritzmann

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3. Prozessrecht<br />

• Israel übt seine Gerichtsbarkeit über jede Streitigkeit aus, bei der sich der Geschäftssitz<br />

beider Parteien in Israel befindet oder die Parteien Israels Gerichtsbarkeit bestimmen<br />

• bilaterales Abkommen zwischen BRD und Israel über gegenseitige Anerkennung und<br />

Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, 1977<br />

• Vollstreckungsverfahren kann seit November 2000 bei jedem zuständigen Gericht<br />

eingeleitet werden (früher: nur district court Jerusalem)<br />

• für Vollstreckbarerklärung gilt:<br />

örtliche Zuständigkeit: am Geschäftssitz des Beklagten<br />

sachliche Zuständigkeit: (magistrates oder district court) folgt dem Sachwert<br />

magistrates court < 2 Mio. NIS (ca. 410.000 €)<br />

district court > 2 Mio. NIS<br />

• Dauer des erstinstanzlichen Verfahrens: in der Regel zwischen 12-18 Monaten<br />

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