Presentation Katy Ritzmann
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2. Vertragsrecht • Grundsatz: Vertragsfreiheit, Privatautonomie, Treu und Glauben • nationale Gesetzgebung: Contracts Law 1973, International Sale of Goods Law 1999 • UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods, 1980) ist maßgeblich für den internationalen Warenverkauf • für Verträge, die nach dem 05. Februar 2000 geschlossen werden, gilt das UN-Kaufrecht, es sei denn die Parteien haben das UN-Kaufrecht explizit ausgeschlossen • es gelten allgemeine Prinzipien: Formfreiheit (Ausn.: Grundstücksrecht, Verbraucherdarlehen), Vertragsschluss (Angebot, Annahme), Rücktritt, Kündigung, Erfüllung, Leistungsstörung, Schadensersatz 4
2. Vertragsrecht • Zulässigkeit von freien Rechtswahl - und Schiedsgerichtsklauseln (z.B. Internationaler Schiedsgerichtshof der internationalen Handelskammer, Paris) • bei internationalen Transaktionen sind insbesondere zu beachten: 1. Rechtswahlklausel 2. Gerichtsstandsklausel 3. ggf. Schiedsklausel • jeweils Abwägung im Einzelfall, welches Recht für den Vertrag sinnvoll ist • Beispiel für eine Rechtswahlklausel: „Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.“ 5
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- Seite 11 und 12: 6. Gesellschaftsrecht • Untersche
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2. Vertragsrecht<br />
• Zulässigkeit von freien Rechtswahl - und Schiedsgerichtsklauseln (z.B. Internationaler<br />
Schiedsgerichtshof der internationalen Handelskammer, Paris)<br />
• bei internationalen Transaktionen sind insbesondere zu beachten:<br />
1. Rechtswahlklausel<br />
2. Gerichtsstandsklausel<br />
3. ggf. Schiedsklausel<br />
• jeweils Abwägung im Einzelfall, welches Recht für den Vertrag sinnvoll ist<br />
• Beispiel für eine Rechtswahlklausel:<br />
„Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des<br />
internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.“<br />
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