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Presentation Katy Ritzmann

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2. Vertragsrecht<br />

• Grundsatz: Vertragsfreiheit, Privatautonomie, Treu und Glauben<br />

• nationale Gesetzgebung: Contracts Law 1973, International Sale of Goods Law 1999<br />

• UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods, 1980)<br />

ist maßgeblich für den internationalen Warenverkauf<br />

• für Verträge, die nach dem 05. Februar 2000 geschlossen werden, gilt das<br />

UN-Kaufrecht, es sei denn die Parteien haben das UN-Kaufrecht explizit<br />

ausgeschlossen<br />

• es gelten allgemeine Prinzipien: Formfreiheit (Ausn.: Grundstücksrecht,<br />

Verbraucherdarlehen), Vertragsschluss (Angebot, Annahme), Rücktritt, Kündigung,<br />

Erfüllung, Leistungsstörung, Schadensersatz<br />

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