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Veranstaltungs-Checkliste Musterausschreibung ... - DWWV

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...19. Rettungswesen<br />

Merkblatt über Sicherheitsvorschriften des <strong>DWWV</strong> für Wasserskiwettkämpfe in<br />

Deutschland<br />

Deutscher Wasserski & Wakeboard Verband e.V. – Technisches Komitee<br />

Dieses Merkblatt soll die elementarsten Sicherheitsvorkehrungen während Wasserskiwettkämpfen im<br />

Bereich des <strong>DWWV</strong> vorschreiben. Sie sollen die Sicherheit der Aktiven, der Offiziellen und der<br />

Zuschauer weitgehendst gewährleisten. Das Merkblatt versteht sich als Erweiterung der Technischen<br />

Regeln der WWSU Nr. 7.01-7.05, 13.15 und 14.14.<br />

1. Rettungsdienst<br />

Der Ausrichter eines Wasserskiwettkampfes hat dafür zu sorgen, dass beim Springen ein und<br />

beim Slalom möglichst zwei Rettungsboote am Ort des Geschehens liegen. Beim Figurenlaufen<br />

wird ein Rettungsboot empfohlen, obligatorisch ist jedoch ein Boot, das die abgeworfenen Ski<br />

einsammelt.<br />

Die Besetzung der Rettungsboote besteht aus einem wasserskierfahrenen Bootsfahrer und zwei<br />

Rettungsschwimmern, ausgerüstet mit Schwimmwesten, Flossen usw. Weitere Personen, wie<br />

evtl. Fotografen, dürfen nicht in den Rettungsbooten sein. Die Rettungsboote müssen mit<br />

laufendem Motor an der Wettkampfstrecke liegen. Ankern und Motor abschalten ist untersagt.<br />

Bei Wasserskiwettkämpfen an Seilbahnanlagen müssen beim Slalom 4-6 Rettungsschwimmer<br />

(Ausrüstung siehe oben) entlang der Slalomstrecke postiert sein, beim Figurenlaufen 2-3<br />

Rettungsschwimmer, die die abgeworfenen Ski einsammeln.<br />

Die Anwesenheit des Rettungsdienstes versteht sich für das Training gleichermaßen, wie für den<br />

eigentlichen Wettkampf.<br />

2. Sanitätsdienst<br />

Dieser Punkt soll regional behördliche Vorschriften für allgemeine Sportveranstaltungen ergänzen.<br />

Jeder Ausrichter eines Wasserskiwettkampfes hat dafür zu sorgen, dass ein der Größe der<br />

Veranstaltung angemessener Sanitätsdienst an de Wettkampfstrecke einsatzbereit ist. Während<br />

des Trainings sollte der Sanitätsdienst aus einem Arzt, 2-3 Sanitätern und einem Krankenwagen<br />

bestehen. Beim Wettkampf selbst sollten zwei Ärzte, 4-5 Sanitäter und 1-2 Krankenwagen<br />

anwesend sein, da, wie die Erfahrung gelehrt hat, der Sanitätsdienst nicht nur für die Aktiven,<br />

sondern auch für Offizielle und Zuschauer dienstbereit sein muss.<br />

Für freie An- und Abfahrtswege für die Krankenwagen ist der Veranstalter verantwortlich.<br />

3. Absicherung der Anlagen<br />

Start- und Landestege, Uferböschungen, Sprungschanze, Brückenpfeiler usw., die näher als 20 m<br />

im Bereich des voraussichtlichen Weges des Wasserskiläufers liegen, müssen wirkungsvoll<br />

abgesichert sein. Als geeignete Mittel erweisen sich Strohballen, Schlauchboote, Fangzäune und<br />

Luftmatratzen. Diese Sicherheitsvorkehrungen gelten insbesondere auch für Wasserski-<br />

Seilbahnanlagen, wo die Uferböschung nicht selten nur 5 m von einer Slalomboje oder einer<br />

Umlenkrolle entfernt ist oder auch für die Uferböschung bei Wasserskistrecken, wo der Springer<br />

beim Schleudern beispielsweise bis auf 2 m an diese heranfährt.<br />

Weitere Sicherheitsmaßnahmen treffen die Veranstalter nach örtlicher Gegebenheit und<br />

Notwendigkeit im Einvernehmen mit dem Sicherheitschef und dem Chefschiedsrichter. Bei<br />

mangelhaften Sicherheitsvorkehrungen hat die Jury das Recht, den Wasserskiwettkampf<br />

abzubrechen oder erst gar nicht zu beginnen.<br />

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