Veranstaltungs-Checkliste Musterausschreibung ... - DWWV
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...19. Rettungswesen<br />
Merkblatt über Sicherheitsvorschriften des <strong>DWWV</strong> für Wasserskiwettkämpfe in<br />
Deutschland<br />
Deutscher Wasserski & Wakeboard Verband e.V. – Technisches Komitee<br />
Dieses Merkblatt soll die elementarsten Sicherheitsvorkehrungen während Wasserskiwettkämpfen im<br />
Bereich des <strong>DWWV</strong> vorschreiben. Sie sollen die Sicherheit der Aktiven, der Offiziellen und der<br />
Zuschauer weitgehendst gewährleisten. Das Merkblatt versteht sich als Erweiterung der Technischen<br />
Regeln der WWSU Nr. 7.01-7.05, 13.15 und 14.14.<br />
1. Rettungsdienst<br />
Der Ausrichter eines Wasserskiwettkampfes hat dafür zu sorgen, dass beim Springen ein und<br />
beim Slalom möglichst zwei Rettungsboote am Ort des Geschehens liegen. Beim Figurenlaufen<br />
wird ein Rettungsboot empfohlen, obligatorisch ist jedoch ein Boot, das die abgeworfenen Ski<br />
einsammelt.<br />
Die Besetzung der Rettungsboote besteht aus einem wasserskierfahrenen Bootsfahrer und zwei<br />
Rettungsschwimmern, ausgerüstet mit Schwimmwesten, Flossen usw. Weitere Personen, wie<br />
evtl. Fotografen, dürfen nicht in den Rettungsbooten sein. Die Rettungsboote müssen mit<br />
laufendem Motor an der Wettkampfstrecke liegen. Ankern und Motor abschalten ist untersagt.<br />
Bei Wasserskiwettkämpfen an Seilbahnanlagen müssen beim Slalom 4-6 Rettungsschwimmer<br />
(Ausrüstung siehe oben) entlang der Slalomstrecke postiert sein, beim Figurenlaufen 2-3<br />
Rettungsschwimmer, die die abgeworfenen Ski einsammeln.<br />
Die Anwesenheit des Rettungsdienstes versteht sich für das Training gleichermaßen, wie für den<br />
eigentlichen Wettkampf.<br />
2. Sanitätsdienst<br />
Dieser Punkt soll regional behördliche Vorschriften für allgemeine Sportveranstaltungen ergänzen.<br />
Jeder Ausrichter eines Wasserskiwettkampfes hat dafür zu sorgen, dass ein der Größe der<br />
Veranstaltung angemessener Sanitätsdienst an de Wettkampfstrecke einsatzbereit ist. Während<br />
des Trainings sollte der Sanitätsdienst aus einem Arzt, 2-3 Sanitätern und einem Krankenwagen<br />
bestehen. Beim Wettkampf selbst sollten zwei Ärzte, 4-5 Sanitäter und 1-2 Krankenwagen<br />
anwesend sein, da, wie die Erfahrung gelehrt hat, der Sanitätsdienst nicht nur für die Aktiven,<br />
sondern auch für Offizielle und Zuschauer dienstbereit sein muss.<br />
Für freie An- und Abfahrtswege für die Krankenwagen ist der Veranstalter verantwortlich.<br />
3. Absicherung der Anlagen<br />
Start- und Landestege, Uferböschungen, Sprungschanze, Brückenpfeiler usw., die näher als 20 m<br />
im Bereich des voraussichtlichen Weges des Wasserskiläufers liegen, müssen wirkungsvoll<br />
abgesichert sein. Als geeignete Mittel erweisen sich Strohballen, Schlauchboote, Fangzäune und<br />
Luftmatratzen. Diese Sicherheitsvorkehrungen gelten insbesondere auch für Wasserski-<br />
Seilbahnanlagen, wo die Uferböschung nicht selten nur 5 m von einer Slalomboje oder einer<br />
Umlenkrolle entfernt ist oder auch für die Uferböschung bei Wasserskistrecken, wo der Springer<br />
beim Schleudern beispielsweise bis auf 2 m an diese heranfährt.<br />
Weitere Sicherheitsmaßnahmen treffen die Veranstalter nach örtlicher Gegebenheit und<br />
Notwendigkeit im Einvernehmen mit dem Sicherheitschef und dem Chefschiedsrichter. Bei<br />
mangelhaften Sicherheitsvorkehrungen hat die Jury das Recht, den Wasserskiwettkampf<br />
abzubrechen oder erst gar nicht zu beginnen.<br />
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