Veranstaltungs-Checkliste Musterausschreibung ... - DWWV
Veranstaltungs-Checkliste Musterausschreibung ... - DWWV Veranstaltungs-Checkliste Musterausschreibung ... - DWWV
Erklärung bezüglich der „Warenkorb“-Veranstaltungen Alle Veranstaltungen, die vom oder im Auftrage des deutschen Dachverbandes ausgerichtet werden, sind Bestandteil des bestehenden TV Vertrages mit den öffentlich/rechtlichen Sendern der ARD und ZDF. Veranstaltungen, die im Warenkorb aufgegeben wurden, gehören ebenso dazu, wie Veranstaltungen, von denen man ausgehen kann, dass für diese der Dachverband zuständig ist. Das gilt insbesondere für Deutsche Meisterschaften in allen Disziplinen (auch offene Meisterschaften, international oder national) und für Veranstaltungen, die in der Vergangenheit in den Vertrag eingebracht wurden. Nur Veranstaltungen, die von individuellen Personen oder Clubs und ohne jegliche Einbeziehung des Dachverbandes ausgerichtet werden (z.B. eine club-interne Veranstaltung) und für die eine Zugehörigkeit zum Vertrag „unter normalen Umständen“ nicht angenommen werden kann, wäre der Vertrag nicht zuständig. Internationale Veranstaltungen, z.B. WM, EM oder Cup, die vom deutschen Dachverband ausgerichtet werden und wo die Rechte vom internationalen an den deutschen Verband übertragen wurden, gehören ebenfalls zum 32iger Vertrag. Veranstaltungen, für die sich der internationale Verband die Rechte behält, sind nicht im Vertrag, jedoch sind die Veranstalter angehalten, die Rechte soweit möglich, in den Vertrag einzubringen. 20
1. Besprechungen / Anträge Sachgebietsleiter: Tel.: Stellvertreter: Tel.: Helfer: Tel.: Helfer: Tel.: Helfer: Tel.: Helfer: Tel.: Helfer: Tel.: Helfer: Tel.: zu erledigen / zu bestellen durch bis zu liefern / stellen am / um erl. Termin abgleichen/festlegen Termin beim DWWV anmelden Termin am Verbandstag bestätigen Ausschreibung genehmigen lassen Besprechung Club / Lift / Strecke Besprechung Club – Bewirtung Schiedsrichterbesprechung Läuferbesprechung Sachgebietsleiterbesprechung Besprechung Ordnungsdienst Besprechung Sicherheitsdienst Kaution an DWWV überweisen Gebühren an IWSF/EAME DWWV - Jury beantragen Plakat-,Transparentwerbung beantragen Gestattung für Bewirtung beantragen Ergebnislisten anfordern Ausrichter-, Veranstalterhaftpflicht Versicherung abschließen Ruhenden Verkehr mit LK / Gemeinde / Stadt regeln Halteverbots-/ Hilfe-/ Parkplatzhinweisschilder erbitten PKW-Abstellscheine (Versicherung) Gema-Gebühren 21
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Alle Veranstaltungen, die vom oder im Auftrage des deutschen Dachverbandes ausgerichtet<br />
werden, sind Bestandteil des bestehenden TV Vertrages mit den öffentlich/rechtlichen Sendern<br />
der ARD und ZDF.<br />
Veranstaltungen, die im Warenkorb aufgegeben wurden, gehören ebenso dazu, wie<br />
Veranstaltungen, von denen man ausgehen kann, dass für diese der Dachverband zuständig ist.<br />
Das gilt insbesondere für Deutsche Meisterschaften in allen Disziplinen (auch offene<br />
Meisterschaften, international oder national) und für Veranstaltungen, die in der Vergangenheit in<br />
den Vertrag eingebracht wurden.<br />
Nur Veranstaltungen, die von individuellen Personen oder Clubs und ohne jegliche Einbeziehung<br />
des Dachverbandes ausgerichtet werden (z.B. eine club-interne Veranstaltung) und für die eine<br />
Zugehörigkeit zum Vertrag „unter normalen Umständen“ nicht angenommen werden kann, wäre<br />
der Vertrag nicht zuständig.<br />
Internationale Veranstaltungen, z.B. WM, EM oder Cup, die vom deutschen Dachverband<br />
ausgerichtet werden und wo die Rechte vom internationalen an den deutschen Verband<br />
übertragen wurden, gehören ebenfalls zum 32iger Vertrag. Veranstaltungen, für die sich der<br />
internationale Verband die Rechte behält, sind nicht im Vertrag, jedoch sind die Veranstalter<br />
angehalten, die Rechte soweit möglich, in den Vertrag einzubringen.<br />
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