Veranstaltungs-Checkliste Musterausschreibung ... - DWWV
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Anlage zu den <strong>Veranstaltungs</strong>richtlinien<br />
Abrechnung der Offiziellen im <strong>DWWV</strong><br />
Desktop // Vordrucke Vorlagen... / Reisekostenregeln Offizielle.... 2004<br />
(Schiedsrichter, Homologatoren, Kalkulatoren, Bootsfahrer und Technische Offizielle)<br />
Den vom <strong>DWWV</strong> eingesetzten Mitgliedern der Jury sowie dem Bootsfahrer/Technischen Offiziellen<br />
steht eine Aufwandserstattung für ihren Einsatz bei einem Wettkampf zu.<br />
Die Aufwandserstattung besteht aus:<br />
• Fahrtkostenerstattung<br />
• Übernachtungsgeld<br />
• Tagegeld<br />
• Aufwandserstattung<br />
Reisekostenerstattung<br />
Die Anfahrt des Offiziellen mit der Bahn sind ihm die Kosten der 2. Klasse sowie evtl. Zuschläge<br />
gemäß seiner Fahrkarte vollständig zu ersetzen.<br />
Bei Anfahrt mit PKW erhält der Offizielle für die gesamte Strecke (Hin- und Rückweg) einen Satz von<br />
z. Zt. € 0,20 pro Kilometer.<br />
Der Offizielle hat nur ein Anrecht auf diese Kostenerstattung, wenn er die Anfahrt wirklich mit seinem<br />
eigenen PKW durchführt. Wenn zwei Offizielle zusammen anfahren, kann dementsprechend nur einer<br />
die Reisekosten gemäß oben genannten Sätzen abrechnen. Falls der Fahrzeughalter zugunsten des<br />
Ausrichters darauf verzichtet, kann nicht der Beifahrer dafür Reisekosten abrechnen.<br />
Bei Anreise mit dem Flugzeug sind die Koten gemäß Flugticket zu ersetzen ,jedoch maximal bis zur<br />
Höhe der entsprechenden Kostenerstattung bei Anreise mit dem PKW.<br />
Übernachtungsgeld<br />
Zur Deckung der Kosten für Übernachtung steht dem Offiziellen ein Übernachtungsgeld von z.Zt.<br />
€ 11,00 pro Nacht zu.<br />
Wenn der Offizielle vom Ausrichter untergebracht wir (privat oder Hotel) entfällt das<br />
Übernachtungsgeld. Eine Unterbringung von Seiten des Veranstalters sollte in Absprache mit den<br />
Offiziellen geschehen.<br />
Tagegeld<br />
Dem Offiziellen steht pro Einsatztag ein Tagegeld von z. Zt. € 52,00 zu. Die Verpflegung der<br />
Offiziellen während des Wettkampfes berechtigt nicht zur Streichung des Tagegeldes.<br />
Aufwandserstattung<br />
Für besondere Leistungen, die ein Offizieller für einen Wettkampfausrichter erbringt, hat er Anspruch<br />
auf Aufwandserstattung.<br />
Besondere Leistungen sind z. B.:<br />
• Stellung eines Theodoliten<br />
• Stellung eines Computers oder eines Programmes<br />
• Stellung einer Peileinrichtung<br />
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