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Veranstaltungs-Checkliste Musterausschreibung ... - DWWV

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Anlage zu den <strong>Veranstaltungs</strong>richtlinien<br />

Abrechnung der Offiziellen im <strong>DWWV</strong><br />

Desktop // Vordrucke Vorlagen... / Reisekostenregeln Offizielle.... 2004<br />

(Schiedsrichter, Homologatoren, Kalkulatoren, Bootsfahrer und Technische Offizielle)<br />

Den vom <strong>DWWV</strong> eingesetzten Mitgliedern der Jury sowie dem Bootsfahrer/Technischen Offiziellen<br />

steht eine Aufwandserstattung für ihren Einsatz bei einem Wettkampf zu.<br />

Die Aufwandserstattung besteht aus:<br />

• Fahrtkostenerstattung<br />

• Übernachtungsgeld<br />

• Tagegeld<br />

• Aufwandserstattung<br />

Reisekostenerstattung<br />

Die Anfahrt des Offiziellen mit der Bahn sind ihm die Kosten der 2. Klasse sowie evtl. Zuschläge<br />

gemäß seiner Fahrkarte vollständig zu ersetzen.<br />

Bei Anfahrt mit PKW erhält der Offizielle für die gesamte Strecke (Hin- und Rückweg) einen Satz von<br />

z. Zt. € 0,20 pro Kilometer.<br />

Der Offizielle hat nur ein Anrecht auf diese Kostenerstattung, wenn er die Anfahrt wirklich mit seinem<br />

eigenen PKW durchführt. Wenn zwei Offizielle zusammen anfahren, kann dementsprechend nur einer<br />

die Reisekosten gemäß oben genannten Sätzen abrechnen. Falls der Fahrzeughalter zugunsten des<br />

Ausrichters darauf verzichtet, kann nicht der Beifahrer dafür Reisekosten abrechnen.<br />

Bei Anreise mit dem Flugzeug sind die Koten gemäß Flugticket zu ersetzen ,jedoch maximal bis zur<br />

Höhe der entsprechenden Kostenerstattung bei Anreise mit dem PKW.<br />

Übernachtungsgeld<br />

Zur Deckung der Kosten für Übernachtung steht dem Offiziellen ein Übernachtungsgeld von z.Zt.<br />

€ 11,00 pro Nacht zu.<br />

Wenn der Offizielle vom Ausrichter untergebracht wir (privat oder Hotel) entfällt das<br />

Übernachtungsgeld. Eine Unterbringung von Seiten des Veranstalters sollte in Absprache mit den<br />

Offiziellen geschehen.<br />

Tagegeld<br />

Dem Offiziellen steht pro Einsatztag ein Tagegeld von z. Zt. € 52,00 zu. Die Verpflegung der<br />

Offiziellen während des Wettkampfes berechtigt nicht zur Streichung des Tagegeldes.<br />

Aufwandserstattung<br />

Für besondere Leistungen, die ein Offizieller für einen Wettkampfausrichter erbringt, hat er Anspruch<br />

auf Aufwandserstattung.<br />

Besondere Leistungen sind z. B.:<br />

• Stellung eines Theodoliten<br />

• Stellung eines Computers oder eines Programmes<br />

• Stellung einer Peileinrichtung<br />

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