Klinik ESTA Therapie und Alkoholentwöhnung / Villa ...
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4.1 Aufnahmebedingungen<br />
� Suchterkrankung<br />
� Motivation zu Veränderung<br />
� bei Substanzabhängigkeit vorgängiger, erfolgreich durchgeführter Entzug<br />
� Indikation durch zuständige Stelle<br />
� gesicherte Finanzierung<br />
� keine akute psychotische Störung, keine Selbst- <strong>und</strong>/oder Fremdgefährdung<br />
4.2 Mindestanforderungen<br />
� Wille <strong>und</strong> Motivation die eigene Suchtproblematik zu bearbeiten <strong>und</strong> keine<br />
illegalen Substanzen <strong>und</strong> Alkohol zu konsumieren<br />
� Bereitschaft sich aktiv an einer Gruppengemeinschaft im alltäglichen<br />
Zusammenleben zu beteiligen <strong>und</strong> sich in Einzel- <strong>und</strong> Gruppentherapien<br />
einzubringen<br />
� Regeln oder Einschränkungen akzeptieren <strong>und</strong> einhalten<br />
5. Aufenthalt<br />
In Standortgesprächen zu Beginn <strong>und</strong> im Verlauf des Aufenthalts wird ein individueller<br />
Behandlungsplan erstellt, der den vorhandenen Ressourcen <strong>und</strong> Problemstellungen des<br />
jeweiligen Klienten / der jeweiligen Klientin sowie den gegebenen Rahmenbedingungen<br />
Rechnung trägt, <strong>und</strong> in dem die Ziele für den weiteren Aufenthalt in Absprache mit Einweisern,<br />
Indikationsstellen <strong>und</strong> Nachbehandlern festgelegt werden.<br />
Der Aufenthalt gliedert sich in eine Ankommensphase, eine <strong>Therapie</strong>phase <strong>und</strong> eine<br />
Austrittsphase.<br />
In der Ankommensphase gelten strengere Regeln im Bezug auf Aussenkontakte, Ausgangsregelungen<br />
<strong>und</strong> die Selbstgestaltung der Freizeit, um den KlientInnen den nötigen geschützten<br />
Rahmen zu bieten, eine rasche Einbindung in die Gruppe <strong>und</strong> die <strong>Villa</strong> zu ermöglichen <strong>und</strong><br />
<strong>Therapie</strong>ziele zu entwickeln.<br />
In der <strong>Therapie</strong>phase stehen v.a. die individuellen <strong>Therapie</strong>ziele <strong>und</strong> die Förderung der<br />
Eigenverantwortung im Vordergr<strong>und</strong>, wobei die zu Beginn aufgestellten Regeln in Absprache<br />
gelockert werden.<br />
In der Austrittsphase werden gezielt Aussenkontakte <strong>und</strong> Aktivitäten (z.B. Arbeit, Freizeitaktivitäten,<br />
soziale Kontakte, Nachsorgeprogramme) ausserhalb der <strong>Villa</strong> gefördert, um den<br />
Austritt vorzubereiten <strong>und</strong> möglichst gut zu gestalten. Die Nachsorge/Nachbehandlung wird<br />
geplant <strong>und</strong> aufgegleist.<br />
5.1 Aufenthaltsdauer<br />
Die Aufenthaltsdauer wird in jedem einzelnen Fall individuell festgelegt.<br />
Bei Alkoholabhängigkeit beträgt die Aufenthaltsdauer in der Regel bis zu sechs Monate.<br />
Bei Suchtmitteln aus dem Bereich der illegalen Drogen beträgt die Aufenthaltsdauer in der<br />
Regel sechs bis zwölf Monate.<br />
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