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Klinik ESTA Therapie und Alkoholentwöhnung / Villa ...

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4.1 Aufnahmebedingungen<br />

� Suchterkrankung<br />

� Motivation zu Veränderung<br />

� bei Substanzabhängigkeit vorgängiger, erfolgreich durchgeführter Entzug<br />

� Indikation durch zuständige Stelle<br />

� gesicherte Finanzierung<br />

� keine akute psychotische Störung, keine Selbst- <strong>und</strong>/oder Fremdgefährdung<br />

4.2 Mindestanforderungen<br />

� Wille <strong>und</strong> Motivation die eigene Suchtproblematik zu bearbeiten <strong>und</strong> keine<br />

illegalen Substanzen <strong>und</strong> Alkohol zu konsumieren<br />

� Bereitschaft sich aktiv an einer Gruppengemeinschaft im alltäglichen<br />

Zusammenleben zu beteiligen <strong>und</strong> sich in Einzel- <strong>und</strong> Gruppentherapien<br />

einzubringen<br />

� Regeln oder Einschränkungen akzeptieren <strong>und</strong> einhalten<br />

5. Aufenthalt<br />

In Standortgesprächen zu Beginn <strong>und</strong> im Verlauf des Aufenthalts wird ein individueller<br />

Behandlungsplan erstellt, der den vorhandenen Ressourcen <strong>und</strong> Problemstellungen des<br />

jeweiligen Klienten / der jeweiligen Klientin sowie den gegebenen Rahmenbedingungen<br />

Rechnung trägt, <strong>und</strong> in dem die Ziele für den weiteren Aufenthalt in Absprache mit Einweisern,<br />

Indikationsstellen <strong>und</strong> Nachbehandlern festgelegt werden.<br />

Der Aufenthalt gliedert sich in eine Ankommensphase, eine <strong>Therapie</strong>phase <strong>und</strong> eine<br />

Austrittsphase.<br />

In der Ankommensphase gelten strengere Regeln im Bezug auf Aussenkontakte, Ausgangsregelungen<br />

<strong>und</strong> die Selbstgestaltung der Freizeit, um den KlientInnen den nötigen geschützten<br />

Rahmen zu bieten, eine rasche Einbindung in die Gruppe <strong>und</strong> die <strong>Villa</strong> zu ermöglichen <strong>und</strong><br />

<strong>Therapie</strong>ziele zu entwickeln.<br />

In der <strong>Therapie</strong>phase stehen v.a. die individuellen <strong>Therapie</strong>ziele <strong>und</strong> die Förderung der<br />

Eigenverantwortung im Vordergr<strong>und</strong>, wobei die zu Beginn aufgestellten Regeln in Absprache<br />

gelockert werden.<br />

In der Austrittsphase werden gezielt Aussenkontakte <strong>und</strong> Aktivitäten (z.B. Arbeit, Freizeitaktivitäten,<br />

soziale Kontakte, Nachsorgeprogramme) ausserhalb der <strong>Villa</strong> gefördert, um den<br />

Austritt vorzubereiten <strong>und</strong> möglichst gut zu gestalten. Die Nachsorge/Nachbehandlung wird<br />

geplant <strong>und</strong> aufgegleist.<br />

5.1 Aufenthaltsdauer<br />

Die Aufenthaltsdauer wird in jedem einzelnen Fall individuell festgelegt.<br />

Bei Alkoholabhängigkeit beträgt die Aufenthaltsdauer in der Regel bis zu sechs Monate.<br />

Bei Suchtmitteln aus dem Bereich der illegalen Drogen beträgt die Aufenthaltsdauer in der<br />

Regel sechs bis zwölf Monate.<br />

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