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Bau- und Nutzungsordnung - Seengen

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3.1.7 Weitere <strong>Bau</strong>zonen<br />

Spezialzonen SP<br />

§ 14<br />

3.2 Landwirtschaftszonen<br />

3.2.1 Landwirtschaftszone<br />

Landwirtschaftszone<br />

7<br />

1 Die Spezialzonen SP bezeichnen <strong>Bau</strong>gebiete folgender Nutzung:<br />

• Eichberg: Kurhaus, Hotel <strong>und</strong> Gärtnereibetrieb<br />

• Brestenberg: Schlosshotel mit Restaurant <strong>und</strong> kulturellem Betrieb<br />

2 Erneuerung <strong>und</strong> Erweiterung der bestehenden Betriebs-, Versorgungs-<br />

<strong>und</strong> Personalbauten <strong>und</strong> der dazugehörenden Anlagen sind<br />

gestattet, sofern die Einpassung in bauliche <strong>und</strong> landschaftliche<br />

Umgebung gewährleistet ist. Gebäudehöhen, Grenz- <strong>und</strong> Gebäudeabstände<br />

werden vom Gemeinderat festgelegt. Gegenüber angrenzenden<br />

Zonen sind deren Abstands- <strong>und</strong> Höhenvorschriften<br />

einzuhalten. Entsprechende <strong>Bau</strong>gesuche sind durch Vorentscheid<br />

(§ 62 <strong>Bau</strong>G) <strong>und</strong> Fachgutachten vorzubereiten.<br />

3 Betrieblich notwendige Nutzungsänderungen einzelner Gebäude<br />

oder -teile sind gestattet. Sie sind bewilligungspflichtig.<br />

§ 15<br />

1 Die Landwirtschaftszone ist für die überwiegend bodenabhängige<br />

Produktion in den Bereichen Acker- <strong>und</strong> Futterbau, Tierhaltung,<br />

Gemüse-, Obst- <strong>und</strong> Rebbau sowie für den produzierenden Gartenbau<br />

bestimmt.<br />

2 Die Zulässigkeit von weiteren Produktionsmethoden <strong>und</strong> Nutzungsformen<br />

richtet sich nach dem eidgenössischen <strong>und</strong> dem kantonalen<br />

Recht.<br />

3 Ersatzaufforstungen sowie Anlagen zum ökologischen Ausgleich<br />

(z.B. Terrainveränderungen) bis 50 a sind zulässig, soweit keine<br />

überwiegenden, insbesondere landwirtschaftlichen, Interessen entgegenstehen.<br />

3.2.2 <strong>Bau</strong>ten in der Landwirtschaftszone<br />

§ 16<br />

<strong>Bau</strong>ten in der Land-<br />

1<br />

Für neue Wohngebäude sind die Vorschriften der Zone W2 masswirtschaftszone<br />

gebend.

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