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Bau- und Nutzungsordnung - Seengen

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1 Geltungsbereich<br />

1<br />

<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nutzungsordnung</strong><br />

1.1 Geltungsbereich, Zweckartikel<br />

§ 1<br />

Inhalt, Geltungsbe-<br />

1<br />

Die <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nutzungsordnung</strong> (BNO) beinhaltet das kommunale<br />

reich Raumplanungs-, Umweltschutz- <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>recht.<br />

1.2 Übergeordnetes Recht<br />

2 Ihre Vorschriften finden Anwendung auf alle <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagen,<br />

deren Nutzung sowie den Schutz des Bodens.<br />

3 Die BNO gilt für das gesamte Gemeindegebiet.<br />

§ 2<br />

Übergeordnetes<br />

1<br />

Die einschlägigen Vorschriften des eidgenössischen <strong>und</strong> kantona-<br />

Recht len Rechts bleiben vorbehalten.<br />

Handbuch BNR<br />

2 Raumplanung<br />

2.1 Planungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

2 Die wichtigsten Bestimmungen des übergeordneten Rechts finden<br />

sich im kantonalen Handbuch zum <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Nutzungsrecht (BNR).<br />

§ 3<br />

Aufgehoben durch Gemeindeversammlungsbeschluss vom 30. November 2001

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