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Bau- und Nutzungsordnung - Seengen

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3.3.2 Naturschutzzone Wald<br />

§ 19<br />

9<br />

Naturschutzzone Die besonderen Waldstandorte bezeichnen Standorte mit Waldbes-<br />

Wald tänden, die sich durch schutzwürdige Pflanzen der Krautschicht<br />

oder durch eine besondere Bestandesstruktur auszeichnen, deren<br />

Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Darauf ausgerichtete Nutzungs-<br />

<strong>und</strong> Pflegebestimmungen werden für den öffentlichen Wald<br />

im Wirtschaftsplan, für den Privatwald in den Richtlinien zum Vollzug<br />

Naturschutz gemäss § 55 festgelegt.<br />

3.4 Überlagerte Schutzzonen<br />

3.4.1 Landschaftsschutzzone<br />

§ 20<br />

1<br />

Landschaftsschutz- Die Landschaftsschutzzone dient der Erhaltung der Landschaft in<br />

zone ihrem Aussehen <strong>und</strong> ihrer Eigenart. <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagen sowie Terrainveränderungen<br />

sind gr<strong>und</strong>sätzlich verboten. Die landwirtschaftliche<br />

Bewirtschaftung ist gewährleistet. Die zulässige Nutzung richtet<br />

sich nach § 15 Abs. 1.<br />

3.5 Schutzobjekte<br />

3.5.1 Naturobjekte<br />

Uferschutzstreifen<br />

2 Kleinere Terrainveränderungen, Bienenhäuschen, Weideunterstände,<br />

Fahrnisbauten, die der Bewirtschaftung dienen sowie betriebsnotwendige<br />

Installationen (Einzäunungen, Hagelschutznetze,<br />

usw.) können bewilligt werden, wenn sie auf den Standort angewiesen<br />

sind <strong>und</strong> keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.<br />

§ 21<br />

1 Der Uferschutzstreifen bezweckt die Erhaltung der Gewässer <strong>und</strong><br />

des naturnahen Zustands von Gelände, Bachbett, Ufer <strong>und</strong> Ufervegetation<br />

bzw. deren Verbesserung.<br />

2 Im <strong>Bau</strong>gebiet ist der Uferschutzstreifen zum Schutz des Pflanzenbestandes<br />

<strong>und</strong> zur Bezeichnung wünschbarer Bepflanzung als den<br />

<strong>Bau</strong>zonen überlagerte Zone dargestellt. Sie darf bei der Berechnung<br />

der Ausnützungsziffer mitgerechnet werden.

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