Inhalt - DPMA
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Das Sichtschutzelement umgrenzt das Bedienfeld und ist<br />
kappenartig ausgebildet, so dass durch die Bildung eines<br />
Hohlraumes das Bedienfeld vor Einblicken geschützt wird.<br />
Eine andere Ausbildung des Sichtschutzes findet sich in<br />
den Druckschriften DE 101 16 567 A1, DE 298 00 830 U1<br />
und DE 100 06 302 A1 wieder. Dabei umgrenzt eine<br />
Umhüllung ebenfalls das Bedienfeld. Diese ist aber mit<br />
einer gitter- oder wabenartigen Struktur zum Benutzer hin<br />
ausgestattet, so dass nur für jenen der Durchblick auf die<br />
Tastatur in einem bestimmten Winkel möglich ist.<br />
Beispielhaft sei hier die Figur aus DE 101 16 567 A1<br />
gezeigt:<br />
Figur 3: Gitterförmige Sichtabdeckung für Tastaturen aus DE<br />
101 16 567 A1.<br />
Anstatt der gitterförmigen Struktur oberhalb der<br />
Aussparung für die Hand kann auch eine Folie eingesetzt<br />
werden, die eine zielgerichtete Lichtführung ermöglicht, so<br />
dass ebenfalls der gewünschte Effekt erzielt wird, siehe<br />
z.B. DE 100 06 302 A1 oder DE 102 29 673 A1. Aus<br />
Stabilitätsgründen wird dabei die Folie auf eine<br />
transparente Glas- oder Kunststoffplatte aufgeklebt. Die<br />
Folie kann aber auch direkt auf die Tastatur aufgebracht<br />
werden, vgl. DE 44 06 115 A1 oder WO 2006/043074 A2.<br />
Diesen Sichtschutzvorrichtungen ist jedoch gemein, dass<br />
über die Bewegung der Hand oder der Finger durchaus<br />
herausgefunden werden kann, welche Tasten betätigt<br />
wurden. Da die Tasten einer Zahl eindeutig zugeordnet<br />
sind, kann so die PIN identifiziert werden. Um dies zu<br />
verhindern schlägt bereits die Druckschrift DE 44 06 115<br />
A1 vor, die Tasten nicht mit einer festen Zahl zu belegen,<br />
sondern mittels eines speziellen Softwareprogramms<br />
ständig neu zu belegen. Die freie Tastenbelegung ist somit<br />
ein weiterer Schritt, um vor Betrügereien am Geldautomat<br />
geschützt zu werden.<br />
3.2. Freie Tastenbelegung<br />
Wie genau eine freie Belegung der Bedienelemente (PIN-<br />
Pad, Tastatur, Touch Screen, etc.) realisiert werden kann,<br />
ist beispielsweise den Druckschriften DE 296 13 938 U1,<br />
DE 41 29 202 A1 oder DE 198 34 699 B4 zu entnehmen.<br />
In der DE 296 13 938 U1 wird die für die PIN-Eingabe<br />
erforderliche Auswahl von Ziffern eines Bedienelements,<br />
z.B. einer 10-er Tastatur, dadurch erreicht, dass die<br />
einzugebenden Ziffern in einer sich verändernden<br />
Reihenfolge auf der Tastatur angeordnet werden. Die<br />
aktuelle Anordnung ist dabei blickgeschützt und nur für<br />
den jeweiligen Benutzer erkennbar. Die Veränderung der<br />
Anordnungsreihenfolge wird nach dem Einschieben der<br />
ec-Karte, z.B. durch einen Zufallsgenerator, festgelegt,<br />
und die Anzeige der aktuellen Festlegung durch LED-<br />
Elemente oder LCD-Elemente angezeigt.<br />
In der DE 41 29 202 A1 wird der Geldautomat so gesteuert,<br />
dass in zeitlicher Abfolge Symbole (Ziffern) auf dem<br />
Bildschirm angezeigt werden, und der Benutzer im<br />
geeigneten Moment, nämlich dann, wenn die angezeigte<br />
Ziffer mit der einzugebenden übereinstimmt, das Bedienelement<br />
betätigt.<br />
Eine weitere Möglichkeit geht aus der DE 198 34 699 B4<br />
hervor, vgl. dazu auch Figur 4. Darin sind Geldautomaten<br />
beschrieben, die neben der üblichen 10er Tastatur ein<br />
Autorisierungsfeld (9) aufweisen, über das die PIN-<br />
Eingabe durchgeführt wird. In diesem Feld sind z.B. vier<br />
Anzeigefelder (11) ausgebildet, die jeweils benachbart<br />
Pfeiltasten (10) aufweisen. Die Anzeigefelder stehen mit<br />
einem Zufallsgenerator in Verbindung, der bei jedem<br />
neuen Bedienvorgang neue Zufallszahlen für die Felder<br />
erzeugt. Der Benutzer muss diese Zufallszahlen durch<br />
Betätigen der Pfeiltasten auf die gewünschte PIN<br />
einstellen und durch die Betätigung einer<br />
Bestätigungstaste (15) den Eingabevorgang beenden.<br />
Anschließend kann der Geldautomat wie gewohnt benutzt<br />
werden.<br />
38 Erfinderaktivitäten 2005/2006