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Ergänzende Schutzzertifikate für päd. Untersuchungen von ... - DPMA

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EG-VO 1901/2006 Artikel 7<br />

Erste Genehmigung <strong>für</strong> das Inverkehrbringen– Pflichtangaben <strong>für</strong> Antrag<br />

Für neue, bisher nicht zugelassene Arzneimittel ist dem Antrag beizufügen:<br />

ENTWEDER<br />

Ergebnisse / Informationen aus genehmigten PIP;<br />

ODER Bestätigung Gruppenfreistelllung;<br />

ODER Bestätigung arzneimittelspezifische Freistellung;<br />

ODER Bestätigung Gewährung einer Zurückstellung;<br />

ODER Kombination der vorstehenden Varianten.<br />

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