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Ergänzende Schutzzertifikate für päd. Untersuchungen von ... - DPMA

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Offene Fragen: Antrag <strong>für</strong> Verlänger der SPC Laufzeit<br />

aufgrund <strong>päd</strong>iatrischer <strong>Untersuchungen</strong><br />

Anlagen zum Antrag gemäß <strong>DPMA</strong>-Formular P 2040 u.a.:<br />

• Kopie der Erklärung über die Übereinstimmung mit einem gebilligten PIP.<br />

• Kopie Genehmigung bzw. des Bescheid über Änderung der Genehmigung.<br />

• MRP / DCP: ggf. Genehmigung <strong>für</strong> alle Mitgliedsstaaten.<br />

Die EG-VO 1901/2006 führt in Artikel 36 aus:<br />

(2) Die Aufnahme der Erklärung nach Artikel 28 Absatz 3 in eine Genehmigung dient<br />

der Anwendung <strong>von</strong> Absatz 1 des vorliegenden Artikels.<br />

(3) Bei Anwendung der Verfahren der Richtlinie 2001/83/EG wird die sechsmonatige<br />

Verlängerung des Zeitraums nach Absatz 1 nur dann gewährt, wenn das<br />

Arzneimittel in allen Mitgliedstaaten zugelassen ist.<br />

Die EG-VO 1901/2006 bezieht sich auf die Voraussetzungen <strong>für</strong> die Gewährung<br />

der Verlängerung der SPC-Laufzeit.<br />

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