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Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes - DIJuF

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Drucksache 59/09<br />

Stellungnahme <strong>des</strong> Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:<br />

NKR-Nr. 784: Bun<strong>des</strong>gesetz <strong>zur</strong> <strong>Verbesserung</strong> <strong>des</strong> <strong>Kinderschutzes</strong><br />

Der Nationale Normenkontrollrat hat den o.g. <strong>Entwurf</strong> auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten<br />

begründet werden, geprüft.<br />

Mit dem <strong>Entwurf</strong> werden für den Bereich Wirtschaft und Verwaltung drei neue Informationspflichten<br />

eingeführt. Dieses führt für den Bereich der Wirtschaft zu marginalen Bürokratiekosten.<br />

Gleichzeitig werden für die Verwaltung zusätzlich zwei neue Informationspflichten<br />

eingeführt. Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Informationspflichten eingeführt,<br />

geändert oder aufgehoben.<br />

Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen s<strong>eines</strong> gesetzlichen Prüfauftrags keine<br />

Bedenken gegen das Regelungsvorhaben.<br />

gez. gez.<br />

Dr. Ludewig Dr. Barbier<br />

Vorsitzender Berichterstatter<br />

Anlage

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